25.07.2021, 20:17
Viele Kanzleien beiten ein "24 Stunden Notfall-Telefon" oder sowas an. Besonders gerne Kanzleien aus der Strafverteidigung. Das sind durchaus auch sehr kleine Kanzleien, bis hin zum Einzelanwalt.
Wie darf man sich das dann in der Umsetzung vorstellen? Gibt es ein Kanzleihandy, das immer irgendjemand mit sich führen muss und das dann auch mal um 4 Uhr morgens klingelt? Dann sitzt der Anwalt entweder schon startbereit im Büro oder muss erstmal aus dem Bett und sich die Zähne putzen?
Erfahrungsgemäß halten viele Mandanten Ihr Problem für das dringendste der Welt und immer für einen "Notfall". Wie sorgt man dafür, dass nicht Otto Normalverbraucher nachst um 4 Uhr anruft und eine dringende Frage zur Mietminderung stellt?
Oder geht sowas an einen externen Service, der dann vorfiltert?
Wie darf man sich das dann in der Umsetzung vorstellen? Gibt es ein Kanzleihandy, das immer irgendjemand mit sich führen muss und das dann auch mal um 4 Uhr morgens klingelt? Dann sitzt der Anwalt entweder schon startbereit im Büro oder muss erstmal aus dem Bett und sich die Zähne putzen?
Erfahrungsgemäß halten viele Mandanten Ihr Problem für das dringendste der Welt und immer für einen "Notfall". Wie sorgt man dafür, dass nicht Otto Normalverbraucher nachst um 4 Uhr anruft und eine dringende Frage zur Mietminderung stellt?
Oder geht sowas an einen externen Service, der dann vorfiltert?
25.07.2021, 21:37
Klar kann man mit allem anrufen. Aber der Anwalt kann dann halt auch sagen, dass er für Mietminderung gern am nächsten Werktag zur Verfügung steht. Tatsächlich sind die Menschen aber dann doch wieder nicht so dumm und ruft wegen sowas auf der Notfallnummer an. Gerade Strafkanzleien schreiben ja auch gern dazu "Notfallnummer (Verhaftung, Durchsuchung, Führerscheinbeschlagnahme)" oder so
25.07.2021, 22:49
Machen die Leute dann die Nacht durch oder liegt das Handy neben dem Bett und die nehmen den Anruf dann im Halbschlaf an?
25.07.2021, 23:25
Interessante Frage. Allein für's Anrufen können ja keine enorm hohen Gebühren entstehen, die der Unterbrechung der REM-Phase auch nur ansatzweise gegenüberstehen würden. Zusätzlich hätte ich Angst vor allen möglichen Scherzanrufen. Man braucht ja nur eine Sau, die einem das Leben schwer machen will und schon ist der nächtliche Schlaf oder dieser verheißungsvoll 24h-Service passé
26.07.2021, 08:06
(25.07.2021, 23:25)omnimodo schrieb: Interessante Frage. Allein für's Anrufen können ja keine enorm hohen Gebühren entstehen, die der Unterbrechung der REM-Phase auch nur ansatzweise gegenüberstehen würden. Zusätzlich hätte ich Angst vor allen möglichen Scherzanrufen. Man braucht ja nur eine Sau, die einem das Leben schwer machen will und schon ist der nächtliche Schlaf oder dieser verheißungsvoll 24h-Service passé
Vielleicht ist es ne 0190er-Nummer
26.07.2021, 09:51
(25.07.2021, 23:25)omnimodo schrieb: Interessante Frage. Allein für's Anrufen können ja keine enorm hohen Gebühren entstehen, die der Unterbrechung der REM-Phase auch nur ansatzweise gegenüberstehen würden. Zusätzlich hätte ich Angst vor allen möglichen Scherzanrufen. Man braucht ja nur eine Sau, die einem das Leben schwer machen will und schon ist der nächtliche Schlaf oder dieser verheißungsvoll 24h-Service passé
Wohl letzteres, was aber nicht passiert. Was wiederum in meinen Augen dafür spricht, dass der Missbrauch sich in Grenzen hält.
26.07.2021, 09:52
(25.07.2021, 22:49)Gast schrieb: Machen die Leute dann die Nacht durch oder liegt das Handy neben dem Bett und die nehmen den Anruf dann im Halbschlaf an?
Handy liegt neben dem Bett und du schläfst, hoffentlich durch.
Du hast halt gute Chancen, dass nichts passiert. Anders als Eildienst bei Gericht oder StA, wo garantiert angerufen wird.
26.07.2021, 10:01
Es gibt auch genug, die das halt auf der Homepage angeben, aber das (Zweit-)Handy dann nur nach Laune auch über Nacht tatsächlich in Hörweite legen.
Eine andere Möglichkeit, die es in manchen Städten gibt, ist, dass es einen allgemeinen Strafverteidiger-Notruf gibt, und dann wechseln sich die örtlichen Kollegen im Wochenturnus ab und übernehmen das Handy/die Nr. Wenn dann jemand Kollegen xy verlangt, kann der jeweilige Kollege das halt aufnehmen und (wenn er kollegial ist) weitergeben.
Eine andere Möglichkeit, die es in manchen Städten gibt, ist, dass es einen allgemeinen Strafverteidiger-Notruf gibt, und dann wechseln sich die örtlichen Kollegen im Wochenturnus ab und übernehmen das Handy/die Nr. Wenn dann jemand Kollegen xy verlangt, kann der jeweilige Kollege das halt aufnehmen und (wenn er kollegial ist) weitergeben.
26.07.2021, 15:27
(26.07.2021, 10:01)Gast schrieb: Es gibt auch genug, die das halt auf der Homepage angeben, aber das (Zweit-)Handy dann nur nach Laune auch über Nacht tatsächlich in Hörweite legen.
Eine andere Möglichkeit, die es in manchen Städten gibt, ist, dass es einen allgemeinen Strafverteidiger-Notruf gibt, und dann wechseln sich die örtlichen Kollegen im Wochenturnus ab und übernehmen das Handy/die Nr. Wenn dann jemand Kollegen xy verlangt, kann der jeweilige Kollege das halt aufnehmen und (wenn er kollegial ist) weitergeben.
Das ist sicherlich eine Typfrage. Ich könnte da nicht gut schlafen. Es ist schon sehr wichtig, dass es so was gibt im Strafrecht. Nachts verhaftet werden und bis morgens keinen Rechtsbeistand zu haben ist eben mies und mit Art. 19 IV GG schwer zu vereinbaren.
Ich frage mich, wie sich das kostentechnisch rechnet. Ob man dann ab und zu einen Mandanten mit Honorarvereinbarung an Land zieht und nicht nur kleine Fische, die man nach RVG abrechnen muss...
26.07.2021, 15:50
(26.07.2021, 15:27)omnimodo schrieb:(26.07.2021, 10:01)Gast schrieb: Es gibt auch genug, die das halt auf der Homepage angeben, aber das (Zweit-)Handy dann nur nach Laune auch über Nacht tatsächlich in Hörweite legen.
Eine andere Möglichkeit, die es in manchen Städten gibt, ist, dass es einen allgemeinen Strafverteidiger-Notruf gibt, und dann wechseln sich die örtlichen Kollegen im Wochenturnus ab und übernehmen das Handy/die Nr. Wenn dann jemand Kollegen xy verlangt, kann der jeweilige Kollege das halt aufnehmen und (wenn er kollegial ist) weitergeben.
Das ist sicherlich eine Typfrage. Ich könnte da nicht gut schlafen. Es ist schon sehr wichtig, dass es so was gibt im Strafrecht. Nachts verhaftet werden und bis morgens keinen Rechtsbeistand zu haben ist eben mies und mit Art. 19 IV GG schwer zu vereinbaren.
Ich frage mich, wie sich das kostentechnisch rechnet. Ob man dann ab und zu einen Mandanten mit Honorarvereinbarung an Land zieht und nicht nur kleine Fische, die man nach RVG abrechnen muss...
wahrscheinlich sind die, die verhaftet werden eher die größeren Fische, wo man dann zumindest mit ein paar Verhandlungstagen rechnen kann.