25.07.2021, 22:30
Bärbaum hat "Jehova" gesagt und sich heute dafür entschuldigt. Sie drangsaliert den Palmer und andere, aber bricht selber ihre eigenen kulturrevolutionären Regeln. eieiei
25.07.2021, 23:05
Immerhin ist Laschets Bruder Partner bei FGVW.
26.07.2021, 08:24
(25.07.2021, 22:30)Richteranodergewalt schrieb: Bärbaum hat "Jehova" gesagt und sich heute dafür entschuldigt. Sie drangsaliert den Palmer und andere, aber bricht selber ihre eigenen kulturrevolutionären Regeln. eieiei
Exakt an den Film habe ich auch gedacht.
Und, da wir hier ja im Juristenforum sind: jedenfalls in einer Anklageschrift würde es sich wohl nicht vermeiden lassen, das Wort, das nicht gesagt werden darf, auszuschreiben, es mit dem Anklagesatz zu verlesen und die Zeugen zu befragen, ob d. Angeklagte es tatsächlich gesagt hat, wenn eine Beleidigung verfolgt werden soll... wäre vielleicht mal was fürs Mündliche...
26.07.2021, 08:56
(26.07.2021, 08:24)Praktiker schrieb:Das habe ich mir, als ich kürzlich auf spon "Baerbock entschuldigt sich für N-Wort" gelesen habe, auch gedacht. Es ist so absurd, was das für Züge angenommen hat und ich würde gerne mal wissen, ob die dümmlichen Dauerempörten, so sie bei einer Strafverhandlung dabei wären oder ein entsprechendes Urteil lesen würden, auch einen Aufstand machen würden. Spätestens da müsste jedem Normaldenkenden klar sein, dass das N-Wort an sich kaum ein verbotenes Wort sein kann, dass kein Mensch aussprechen darf, sondern höchstens im konkreten, auf individuelle Personen bezogen, eine Beleidigung darstellen könnte.(25.07.2021, 22:30)Richteranodergewalt schrieb: Bärbaum hat "Jehova" gesagt und sich heute dafür entschuldigt. Sie drangsaliert den Palmer und andere, aber bricht selber ihre eigenen kulturrevolutionären Regeln. eieiei
Exakt an den Film habe ich auch gedacht.
Und, da wir hier ja im Juristenforum sind: jedenfalls in einer Anklageschrift würde es sich wohl nicht vermeiden lassen, das Wort, das nicht gesagt werden darf, auszuschreiben, es mit dem Anklagesatz zu verlesen und die Zeugen zu befragen, ob d. Angeklagte es tatsächlich gesagt hat, wenn eine Beleidigung verfolgt werden soll... wäre vielleicht mal was fürs Mündliche...
Aber es gibt ja inzwischen sogar Leute die den Begriff "Schwarzfahren" abschaffen wollen .
Ist Laschets Bruder eigentlich wirklich Volljurist? Dann kann er dem Bruder, wenn es (hoffentlich) mit Kanzler nicht klappt, eine WissMitt stelle anbieten, denn das 1. Examen hat der Armin ja immerhin .
26.07.2021, 10:59
In meinen Augen unbegreiflich, ohne irgendeine Fähigkeit in den Zukunftstechnologien, gar ohne jegliche IT-Kompetenz und auch noch nach dem 1. abgebrochen, Kanzler/in werden zu wollen?! Dass das auch niemanden hier in Deutschland juckt, lässt Tief blicken...
26.07.2021, 11:22
(26.07.2021, 10:59)Gasthausen schrieb: In meinen Augen unbegreiflich, ohne irgendeine Fähigkeit in den Zukunftstechnologien, gar ohne jegliche IT-Kompetenz und auch noch nach dem 1. abgebrochen, Kanzler/in werden zu wollen?! Dass das auch niemanden hier in Deutschland juckt, lässt Tief blicken...
Er hatte zumindest die Fähigkeit einer Parteikarriere. Nur sind der primäre Gedanke an sich selbst und ein paar enge Parteikollegen keine vernünftige Basis für das Regieren eines Landes. Aber statt das zu problematisieren ereifert sich ein Großteil (der Männer) über die Bezeichnung "Völkerrechtlerin" bei Baerbock.
Allerdings war schon bei Guttenberg für die Karriere kein Hindernis, dass er nur das 1. Examen hat. Das war erstaunlicherweise nie Thema und der Dr. hatte, als er ihn noch führen durfte, bei vielen ja auch den Eindruck der besonderen Kompetenz vermittelt. Wobei bei Laschet die ausgewürftelten Klausuren, die verschwunden bzw. nie geschrieben worden waren, eigentlich noch ein größerer Malus als das fehlende 2. Examen sind. Auf Teufel komm raus mehr darstellen wollen, als man ist. Ehrenprofessur oder wenigstens Dr., wenn man schon nicht mal Volljurist ist. Partei-Connections ermöglichen die Karriere, aber man möchte auch gerne noch nach außen besonders toll erscheinen, selbst wenn man von der Ausbildung nur ein halb gefüllter Luftballon ist. Allerdings auch ein Problem der Unis, die Politikern ohne vernünftige akademische Ausbildung, Lehraufträge zuschustern, in denen die Politiker primär sich selbst beweihräuchern und ihre Anekdoten erzählen können. Man mag sich nicht ausmalen, wie es wird, wenn man so jemanden als Kanzler hat, der uns durch Katastrophen (weitere Pandemien oder Naturkatastrophen) führen soll .
26.07.2021, 16:49
(26.07.2021, 08:56)Gast schrieb:(26.07.2021, 08:24)Praktiker schrieb:Das habe ich mir, als ich kürzlich auf spon "Baerbock entschuldigt sich für N-Wort" gelesen habe, auch gedacht. Es ist so absurd, was das für Züge angenommen hat und ich würde gerne mal wissen, ob die dümmlichen Dauerempörten, so sie bei einer Strafverhandlung dabei wären oder ein entsprechendes Urteil lesen würden, auch einen Aufstand machen würden. Spätestens da müsste jedem Normaldenkenden klar sein, dass das N-Wort an sich kaum ein verbotenes Wort sein kann, dass kein Mensch aussprechen darf, sondern höchstens im konkreten, auf individuelle Personen bezogen, eine Beleidigung darstellen könnte.(25.07.2021, 22:30)Richteranodergewalt schrieb: Bärbaum hat "Jehova" gesagt und sich heute dafür entschuldigt. Sie drangsaliert den Palmer und andere, aber bricht selber ihre eigenen kulturrevolutionären Regeln. eieiei
Exakt an den Film habe ich auch gedacht.
Und, da wir hier ja im Juristenforum sind: jedenfalls in einer Anklageschrift würde es sich wohl nicht vermeiden lassen, das Wort, das nicht gesagt werden darf, auszuschreiben, es mit dem Anklagesatz zu verlesen und die Zeugen zu befragen, ob d. Angeklagte es tatsächlich gesagt hat, wenn eine Beleidigung verfolgt werden soll... wäre vielleicht mal was fürs Mündliche...
Aber es gibt ja inzwischen sogar Leute die den Begriff "Schwarzfahren" abschaffen wollen .
Ist Laschets Bruder eigentlich wirklich Volljurist? Dann kann er dem Bruder, wenn es (hoffentlich) mit Kanzler nicht klappt, eine WissMitt stelle anbieten, denn das 1. Examen hat der Armin ja immerhin .
Öffentlichkeits- und Mündlichkeitspeinzip wie Begründungserfordernis laufen jedenfalls leer, wenn nach dem Urteil offen bleibt, weshalb der Angeklagte eigentlich bestraft wird
Allerdings kann man sich im konkreten Fall natürlich immer fragen, ob eine Mitteilung so bedeutend ist, dass man in ihr wörtlich zitieren muss - da mag für Anklageschrift und Anekdote möglicherweise Unterschiedliches gelten.
27.07.2021, 10:20
(26.07.2021, 16:49)Praktiker schrieb:Ja, möglicherweise mag da unterschiedliches gelten. Vielleicht - kann man ja nicht wissen - funktioniert aber auch das gesamte Leben wie eine Strafverhandlung.(26.07.2021, 08:56)Gast schrieb:(26.07.2021, 08:24)Praktiker schrieb:Das habe ich mir, als ich kürzlich auf spon "Baerbock entschuldigt sich für N-Wort" gelesen habe, auch gedacht. Es ist so absurd, was das für Züge angenommen hat und ich würde gerne mal wissen, ob die dümmlichen Dauerempörten, so sie bei einer Strafverhandlung dabei wären oder ein entsprechendes Urteil lesen würden, auch einen Aufstand machen würden. Spätestens da müsste jedem Normaldenkenden klar sein, dass das N-Wort an sich kaum ein verbotenes Wort sein kann, dass kein Mensch aussprechen darf, sondern höchstens im konkreten, auf individuelle Personen bezogen, eine Beleidigung darstellen könnte.(25.07.2021, 22:30)Richteranodergewalt schrieb: Bärbaum hat "Jehova" gesagt und sich heute dafür entschuldigt. Sie drangsaliert den Palmer und andere, aber bricht selber ihre eigenen kulturrevolutionären Regeln. eieiei
Exakt an den Film habe ich auch gedacht.
Und, da wir hier ja im Juristenforum sind: jedenfalls in einer Anklageschrift würde es sich wohl nicht vermeiden lassen, das Wort, das nicht gesagt werden darf, auszuschreiben, es mit dem Anklagesatz zu verlesen und die Zeugen zu befragen, ob d. Angeklagte es tatsächlich gesagt hat, wenn eine Beleidigung verfolgt werden soll... wäre vielleicht mal was fürs Mündliche...
Aber es gibt ja inzwischen sogar Leute die den Begriff "Schwarzfahren" abschaffen wollen .
Ist Laschets Bruder eigentlich wirklich Volljurist? Dann kann er dem Bruder, wenn es (hoffentlich) mit Kanzler nicht klappt, eine WissMitt stelle anbieten, denn das 1. Examen hat der Armin ja immerhin .
Öffentlichkeits- und Mündlichkeitspeinzip wie Begründungserfordernis laufen jedenfalls leer, wenn nach dem Urteil offen bleibt, weshalb der Angeklagte eigentlich bestraft wird
Allerdings kann man sich im konkreten Fall natürlich immer fragen, ob eine Mitteilung so bedeutend ist, dass man in ihr wörtlich zitieren muss - da mag für Anklageschrift und Anekdote möglicherweise Unterschiedliches gelten.
27.07.2021, 17:06
(27.07.2021, 10:20)Gast schrieb:(26.07.2021, 16:49)Praktiker schrieb:Ja, möglicherweise mag da unterschiedliches gelten. Vielleicht - kann man ja nicht wissen - funktioniert aber auch das gesamte Leben wie eine Strafverhandlung.(26.07.2021, 08:56)Gast schrieb:(26.07.2021, 08:24)Praktiker schrieb:Das habe ich mir, als ich kürzlich auf spon "Baerbock entschuldigt sich für N-Wort" gelesen habe, auch gedacht. Es ist so absurd, was das für Züge angenommen hat und ich würde gerne mal wissen, ob die dümmlichen Dauerempörten, so sie bei einer Strafverhandlung dabei wären oder ein entsprechendes Urteil lesen würden, auch einen Aufstand machen würden. Spätestens da müsste jedem Normaldenkenden klar sein, dass das N-Wort an sich kaum ein verbotenes Wort sein kann, dass kein Mensch aussprechen darf, sondern höchstens im konkreten, auf individuelle Personen bezogen, eine Beleidigung darstellen könnte.(25.07.2021, 22:30)Richteranodergewalt schrieb: Bärbaum hat "Jehova" gesagt und sich heute dafür entschuldigt. Sie drangsaliert den Palmer und andere, aber bricht selber ihre eigenen kulturrevolutionären Regeln. eieiei
Exakt an den Film habe ich auch gedacht.
Und, da wir hier ja im Juristenforum sind: jedenfalls in einer Anklageschrift würde es sich wohl nicht vermeiden lassen, das Wort, das nicht gesagt werden darf, auszuschreiben, es mit dem Anklagesatz zu verlesen und die Zeugen zu befragen, ob d. Angeklagte es tatsächlich gesagt hat, wenn eine Beleidigung verfolgt werden soll... wäre vielleicht mal was fürs Mündliche...
Aber es gibt ja inzwischen sogar Leute die den Begriff "Schwarzfahren" abschaffen wollen .
Ist Laschets Bruder eigentlich wirklich Volljurist? Dann kann er dem Bruder, wenn es (hoffentlich) mit Kanzler nicht klappt, eine WissMitt stelle anbieten, denn das 1. Examen hat der Armin ja immerhin .
Öffentlichkeits- und Mündlichkeitspeinzip wie Begründungserfordernis laufen jedenfalls leer, wenn nach dem Urteil offen bleibt, weshalb der Angeklagte eigentlich bestraft wird
Allerdings kann man sich im konkreten Fall natürlich immer fragen, ob eine Mitteilung so bedeutend ist, dass man in ihr wörtlich zitieren muss - da mag für Anklageschrift und Anekdote möglicherweise Unterschiedliches gelten.
Oder wie Lynchjustiz... die Ironie ist aber angekommen, oder?