21.07.2021, 11:47
(21.07.2021, 08:57)Gast55 schrieb: Das Ding ist, dass ich wegen Bafög und Studienkredit eigentlich schon gern erstmal viel verdienen würde. Hätte echt nicht gedacht, dass mir das so arg zu schaffen macht. Heute Morgen mit Herzrasen aufgewacht und auf dem Weg fast zusammengebrochen. Bin dann zum Arzt und bin erstmal die restliche Woche krankgeschrieben. Bin ich einfach nur irgendwie null belastbar?
Dann solltest du auf jeden Fall auf deinen Körper hören! Die nächsten 60 Jahre sind wichtiger als ein guter Eindruck in einer Station von wenigen Monaten in der sich (selbst wenn du einen guten Eindruck machst) nach ein paar Monaten keiner mehr an dich erinnert.
Zieh aus der Station alle benefits die du bekommen kannst (ggf Klausurenkurs, Business Lunches, Fortbildungen etc) und nimm es dir ansonsten (in deinem Fall wörtlich gemeint) nicht zu Herzen!
Investier das Mehr an Geld, das du gerade verdienst, auch mal in etwas das dir Spaß macht, geh mal gut Essen oder in die Sauna. Die Zeit wird schneller vorbei gehen als du denkst. Beherzige vor allem den Tipp, den oben jemand gegeben hat: nach 19 Uhr nicht mehr fragen ob es etwas zu tun gibt und ab durch die Mitte ;)
Und bezüglich deiner letzten Frage: du hast es bis hierher geschafft - ich denke jeder der sein erstes Examen durchgehalten hat muss sich nicht fragen, ob er belastbar genug ist, mach dich nicht selbst fertig!
21.07.2021, 13:33
(21.07.2021, 01:35)Gast schrieb: Was zahlen sie dir denn? Wenn es unter der Versicherungspflichtgrenze (ca. 60 k) liegt kannst du ja nach 8 Std. + Mittagspause gehen. Würde dann nur ne halbe Std. Mittagspause machen oder muss man ne ganze?
Was hat die Versicherungspflichtgrenze mit den Arbeitszeiten zu tun?
21.07.2021, 13:48
(21.07.2021, 13:33)Grottentroll schrieb:(21.07.2021, 01:35)Gast schrieb: Was zahlen sie dir denn? Wenn es unter der Versicherungspflichtgrenze (ca. 60 k) liegt kannst du ja nach 8 Std. + Mittagspause gehen. Würde dann nur ne halbe Std. Mittagspause machen oder muss man ne ganze?
Was hat die Versicherungspflichtgrenze mit den Arbeitszeiten zu tun?
BAG und Überstundenausgleich und so.
21.07.2021, 15:36
(21.07.2021, 13:48)guga schrieb:Leider allenfalls im Ansatz ein bisschen richtig, was der Gast geschrieben hat. Die Rechtsprechung des BAG betrifft die Beitragsbemessungsrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung (nicht Krankenversicherung) und die liegt bei knapp über 85k. Die 60k der gesetzlichen Krankenkasse ist völlig irrelevant. Und das Arbeitszeitgesetz, das Höchstarbeitszeiten festlegt, gilt unabhängig von der Höchstgrenze der gRV. D.h. mehr als 10h sind auch in der GK rechtlich unzulässig und man kann entsprechend gehen, selbst wenn der Partner etwas anderes sagt. Und dauerhaft 50h (5x10) sind ebenfalls unzulässig.(21.07.2021, 13:33)Grottentroll schrieb:(21.07.2021, 01:35)Gast schrieb: Was zahlen sie dir denn? Wenn es unter der Versicherungspflichtgrenze (ca. 60 k) liegt kannst du ja nach 8 Std. + Mittagspause gehen. Würde dann nur ne halbe Std. Mittagspause machen oder muss man ne ganze?
Was hat die Versicherungspflichtgrenze mit den Arbeitszeiten zu tun?
BAG und Überstundenausgleich und so.
Das BAG hat nur mal festgestellt, dass bei Verdienst über der BBG der Rentenversicherung eine vertragliche Abgeltung der Überstunden mit dem Gehalt zulässig sein kann. Mehr als die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten dürfen das aber rechtlich trotzdem nicht sein.
21.07.2021, 15:41
(21.07.2021, 15:36)Gast schrieb:(21.07.2021, 13:48)guga schrieb:Leider allenfalls im Ansatz ein bisschen richtig, was der Gast geschrieben hat. Die Rechtsprechung des BAG betrifft die Beitragsbemessungsrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung (nicht Krankenversicherung) und die liegt bei knapp über 85k. Die 60k der gesetzlichen Krankenkasse ist völlig irrelevant. Und das Arbeitszeitgesetz, das Höchstarbeitszeiten festlegt, gilt unabhängig von der Höchstgrenze der gRV. D.h. mehr als 10h sind auch in der GK rechtlich unzulässig und man kann entsprechend gehen, selbst wenn der Partner etwas anderes sagt. Und dauerhaft 50h (5x10) sind ebenfalls unzulässig.(21.07.2021, 13:33)Grottentroll schrieb:(21.07.2021, 01:35)Gast schrieb: Was zahlen sie dir denn? Wenn es unter der Versicherungspflichtgrenze (ca. 60 k) liegt kannst du ja nach 8 Std. + Mittagspause gehen. Würde dann nur ne halbe Std. Mittagspause machen oder muss man ne ganze?
Was hat die Versicherungspflichtgrenze mit den Arbeitszeiten zu tun?
BAG und Überstundenausgleich und so.
Das BAG hat nur mal festgestellt, dass bei Verdienst über der BBG der Rentenversicherung eine vertragliche Abgeltung der Überstunden mit dem Gehalt zulässig sein kann. Mehr als die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten dürfen das aber rechtlich trotzdem nicht sein.
Der TE sollte sich trotz allem nicht verrückt machen, dass der jeweilige Partner ggü nem Ref meckert, wird idR nicht passieren und arbeitsrechtliche Schritte werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichtmal unternommen, wenn der TE um 16 Uhr geht. Und wie gesagt, zur Not gibt es Kopfschmerzen oder sowas.
Auch für die betroffene GK ist die Wahlstation ein "Risikoinvestment" in potentielle Anwälte. Dass das nicht immer passt ist eher die Regel als die Ausnahme. Man wird danach wohl keine erfolgreiche Bewerbung als Anwalt hinschicken können, aber wenn man das ohnehin nicht plant, so what.
21.07.2021, 16:24
(21.07.2021, 15:36)Gast schrieb:(21.07.2021, 13:48)guga schrieb:Leider allenfalls im Ansatz ein bisschen richtig, was der Gast geschrieben hat. Die Rechtsprechung des BAG betrifft die Beitragsbemessungsrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung (nicht Krankenversicherung) und die liegt bei knapp über 85k. Die 60k der gesetzlichen Krankenkasse ist völlig irrelevant. Und das Arbeitszeitgesetz, das Höchstarbeitszeiten festlegt, gilt unabhängig von der Höchstgrenze der gRV. D.h. mehr als 10h sind auch in der GK rechtlich unzulässig und man kann entsprechend gehen, selbst wenn der Partner etwas anderes sagt. Und dauerhaft 50h (5x10) sind ebenfalls unzulässig.(21.07.2021, 13:33)Grottentroll schrieb:(21.07.2021, 01:35)Gast schrieb: Was zahlen sie dir denn? Wenn es unter der Versicherungspflichtgrenze (ca. 60 k) liegt kannst du ja nach 8 Std. + Mittagspause gehen. Würde dann nur ne halbe Std. Mittagspause machen oder muss man ne ganze?
Was hat die Versicherungspflichtgrenze mit den Arbeitszeiten zu tun?
BAG und Überstundenausgleich und so.
Das BAG hat nur mal festgestellt, dass bei Verdienst über der BBG der Rentenversicherung eine vertragliche Abgeltung der Überstunden mit dem Gehalt zulässig sein kann. Mehr als die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten dürfen das aber rechtlich trotzdem nicht sein.
Du fingst gut an, aber dann... . Typ1 schreibt nach 8h gehen. Du erzählst hier was von ArbzG. Sehr relevant...nicht.
21.07.2021, 16:38
(21.07.2021, 16:24)guga schrieb:(21.07.2021, 15:36)Gast schrieb:(21.07.2021, 13:48)guga schrieb:Leider allenfalls im Ansatz ein bisschen richtig, was der Gast geschrieben hat. Die Rechtsprechung des BAG betrifft die Beitragsbemessungsrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung (nicht Krankenversicherung) und die liegt bei knapp über 85k. Die 60k der gesetzlichen Krankenkasse ist völlig irrelevant. Und das Arbeitszeitgesetz, das Höchstarbeitszeiten festlegt, gilt unabhängig von der Höchstgrenze der gRV. D.h. mehr als 10h sind auch in der GK rechtlich unzulässig und man kann entsprechend gehen, selbst wenn der Partner etwas anderes sagt. Und dauerhaft 50h (5x10) sind ebenfalls unzulässig.(21.07.2021, 13:33)Grottentroll schrieb:(21.07.2021, 01:35)Gast schrieb: Was zahlen sie dir denn? Wenn es unter der Versicherungspflichtgrenze (ca. 60 k) liegt kannst du ja nach 8 Std. + Mittagspause gehen. Würde dann nur ne halbe Std. Mittagspause machen oder muss man ne ganze?
Was hat die Versicherungspflichtgrenze mit den Arbeitszeiten zu tun?
BAG und Überstundenausgleich und so.
Das BAG hat nur mal festgestellt, dass bei Verdienst über der BBG der Rentenversicherung eine vertragliche Abgeltung der Überstunden mit dem Gehalt zulässig sein kann. Mehr als die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten dürfen das aber rechtlich trotzdem nicht sein.
Du fingst gut an, aber dann... . Typ1 schreibt nach 8h gehen. Du erzählst hier was von ArbzG. Sehr relevant...nicht.
Ja, ArbzG ist relevant, da steht nämlich auch was zum Thema Mindestdauer der Pausen drin und dazu hatte der "Gast"-Post sich geäußert. Da mir aber nicht klar war, worauf der etwas wirre Post abzielte, habe ich mir erlaubt, den Fehler bzgl. der BBG zu korrigieren und darauf hinzuweisen, dass zwischen Überstundenabgeltung und zulässiger Arbeitsdauer ein Unterschied besteht.
Also nöl hier mal nicht so unfreundlich und überflüssig rum.
25.07.2021, 16:12
Ganz ehrlich, wenn du jetzt schon gemerkt hast dass du später nicht in die Großkanzlei willst, würde ich da nicht noch bis Nachts rumhocken..
Hab längere Zeit nach dem 2. Examen als wissenschaftlicher Mitarbeiter in verschiedenen Großkanzleien gearbeitet und habe auch erlebt, wie einige Anwälte versucht haben mich öfters zu nötigen länger bzw so lange wie die zu bleiben. Das hab ich aber abgelehnt. Weiß nicht wie dein Vertrag ist, aber bei mir waren meistens 8 Stunden angegeben. Danach gehe ich, natürlich, da ich ansonsten umsonst gearbeitet hätte.
Man muss einfach auch Grenzen setzen. Viele Leute denken einfach dann, sie können das mit dir machen.
Da du auch keine Karriere in einer Großkanzlei planst kanns dir auch recht egal sein, wie die es finden dass du zeitig gehst.
Hab längere Zeit nach dem 2. Examen als wissenschaftlicher Mitarbeiter in verschiedenen Großkanzleien gearbeitet und habe auch erlebt, wie einige Anwälte versucht haben mich öfters zu nötigen länger bzw so lange wie die zu bleiben. Das hab ich aber abgelehnt. Weiß nicht wie dein Vertrag ist, aber bei mir waren meistens 8 Stunden angegeben. Danach gehe ich, natürlich, da ich ansonsten umsonst gearbeitet hätte.
Man muss einfach auch Grenzen setzen. Viele Leute denken einfach dann, sie können das mit dir machen.
Da du auch keine Karriere in einer Großkanzlei planst kanns dir auch recht egal sein, wie die es finden dass du zeitig gehst.