19.07.2021, 18:01
Hallo,
ich sitze gerade an einer Berufungserwiderung (nennt man das so? Wir vertreten jdfs. den Berufungsbeklagten und ich muss auf die Berufungsbegründung erwidern).
Der Berufungskläger trägt keine neuen Tatsachen vor, rügt jedoch, dass das Gericht der ersten Instanz seinen erstinstanzlichen Vortrag nicht ausreichend gewürdigt hätte und dass der Sachverhalt deshalb anders zu bewerten sei.
Meine Frage dazu: Wenn ich dem Vortrag des Berufungsklägers entgegentrete, muss ich dann die Beweise, die wir schon erstinstanzlich angeboten haben, nochmal ausdrücklich anbieten? Oder zieht das Berufungsgericht diese Beweise automatisch heran, sollte es zu dem Schluss kommen, dass über bestimmte Tatsachen noch nicht ausreichend Beweis erhoben wurde?
ich sitze gerade an einer Berufungserwiderung (nennt man das so? Wir vertreten jdfs. den Berufungsbeklagten und ich muss auf die Berufungsbegründung erwidern).
Der Berufungskläger trägt keine neuen Tatsachen vor, rügt jedoch, dass das Gericht der ersten Instanz seinen erstinstanzlichen Vortrag nicht ausreichend gewürdigt hätte und dass der Sachverhalt deshalb anders zu bewerten sei.
Meine Frage dazu: Wenn ich dem Vortrag des Berufungsklägers entgegentrete, muss ich dann die Beweise, die wir schon erstinstanzlich angeboten haben, nochmal ausdrücklich anbieten? Oder zieht das Berufungsgericht diese Beweise automatisch heran, sollte es zu dem Schluss kommen, dass über bestimmte Tatsachen noch nicht ausreichend Beweis erhoben wurde?