15.07.2021, 08:29
Natürlich kann man sich auch neben dem Job für ein Studium einschreiben. Das juckt auch die Kranken- und Rentenversicherung solange nicht, wie du regulär Beiträge über deinen normalen Beruf abführst. Das sollte hier aber auch jeder wissen. Manche Unis erlauben für ein Vollzeitstudium nur eine Beschäftigung bis zu einer bestimmten Stundenzahl pro Woche neben dem Studium, aber nicht alle. Zudem wird das nicht überprüft und würde im schlimmsten Fall auch nur zur Exmatrikulation führen.
Manchmal merkt man doch, dass sich hier immer mehr zweitsemester ohne Ahnung, dafür aber mit übersteigertem Sendungsbewusstsein tummeln.
Manchmal merkt man doch, dass sich hier immer mehr zweitsemester ohne Ahnung, dafür aber mit übersteigertem Sendungsbewusstsein tummeln.
15.07.2021, 13:22
(15.07.2021, 08:29)Gast schrieb: Natürlich kann man sich auch neben dem Job für ein Studium einschreiben. Das juckt auch die Kranken- und Rentenversicherung solange nicht, wie du regulär Beiträge über deinen normalen Beruf abführst. Das sollte hier aber auch jeder wissen. Manche Unis erlauben für ein Vollzeitstudium nur eine Beschäftigung bis zu einer bestimmten Stundenzahl pro Woche neben dem Studium, aber nicht alle. Zudem wird das nicht überprüft und würde im schlimmsten Fall auch nur zur Exmatrikulation führen.
Manchmal merkt man doch, dass sich hier immer mehr zweitsemester ohne Ahnung, dafür aber mit übersteigertem Sendungsbewusstsein tummeln.
Ich könnte jetzt die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, ausführenden Verwaltungsvorschriften der Sozialversicherungsträger und bestehende höchstrichterliche Rechtsprechungsgrundsätze verlinken, um zu zeigen, welche Änderung der Vollzeit-Studentenstatus bei einem gleichzeitigen Arbeitsverhältnis mit mehr als 19,5h/Woche bspw. auf die Berechnung und Anerkennung der berücksichtigungsfähigen Zeiten für die Rente hat. Ich tue es aber nicht, weil es mich ehrlich gesagt bestens unterhält, dass hier einer der gescheiterten 4-Punkte-Volljuristen des Forums meint, aufmucken zu müssen.
15.07.2021, 16:19
Geiler Typ! Mit dieser argumentativen Extremleistung steht dir die Partneretage direkt offen. Da brauchst du auch keine Zwischenprüfung mehr.
17.07.2021, 13:45
(14.07.2021, 16:12)Gast schrieb:(14.07.2021, 15:58)Gast schrieb:(14.07.2021, 15:55)Gast schrieb: Mitteilung an Rentenversicherung und Krankenversicherung ist raus. Thread kann eigentlich geschlossen werden, niemand wird hier deinen Sozialbetrug unterstützen.
Was soll daran Betrug sein, wenn ich neben dem Job in der Uni eingeschrieben bin?
Teile der Rentenversicherung und der Krankenversicherung (Und dem Finanzamt. Und deinem Arbeitgeber.) doch einfach mit, dass Du jetzt auch in einem Vollzeit-Studium eingeschrieben bist, und schau' mal, was mit deinen Beiträgen passiert. Zur Mitteilung bist Du ohnehin verpflichtet, und wenn Du das so unbedenklich findest, spricht ja erst recht nichts dagegen.
Was glaubst Du, warum nicht ganz Deutschland als Student eingeschrieben ist?
Troll.
Ich bitte um höchstrichterliche Rspr, wenn du dich so schlau bist. Hat dir ein Vollzeit-Student was getan? Vielleicht Dir Deine Ex geklaut oder so, dass Du so viel Wut hast?
Ich studiere auch noch Vollzeit (LLM) neben nen Vollzeitjob (weil ichs kann) und was meine Beiträge angeht, hat sich nix geändert. Da es mein 2. Jahr ist, wissen auch mein FA und mein Arbeitsgeber übrigens Bescheid :*
17.07.2021, 14:35
(15.07.2021, 13:22)Gast schrieb:(15.07.2021, 08:29)Gast schrieb: Natürlich kann man sich auch neben dem Job für ein Studium einschreiben. Das juckt auch die Kranken- und Rentenversicherung solange nicht, wie du regulär Beiträge über deinen normalen Beruf abführst. Das sollte hier aber auch jeder wissen. Manche Unis erlauben für ein Vollzeitstudium nur eine Beschäftigung bis zu einer bestimmten Stundenzahl pro Woche neben dem Studium, aber nicht alle. Zudem wird das nicht überprüft und würde im schlimmsten Fall auch nur zur Exmatrikulation führen.
Manchmal merkt man doch, dass sich hier immer mehr zweitsemester ohne Ahnung, dafür aber mit übersteigertem Sendungsbewusstsein tummeln.
Ich könnte jetzt die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, ausführenden Verwaltungsvorschriften der Sozialversicherungsträger und bestehende höchstrichterliche Rechtsprechungsgrundsätze verlinken, um zu zeigen, welche Änderung der Vollzeit-Studentenstatus bei einem gleichzeitigen Arbeitsverhältnis mit mehr als 19,5h/Woche bspw. auf die Berechnung und Anerkennung der berücksichtigungsfähigen Zeiten für die Rente hat. Ich tue es aber nicht, weil es mich ehrlich gesagt bestens unterhält, dass hier einer der gescheiterten 4-Punkte-Volljuristen des Forums meint, aufmucken zu müssen.
Für mich ist ein 4 P Volljurist nicht gescheitert. Er kann immer noch für 55 k ins Unternehmen während sein vb Kollege freiwillig für 42 k 50 Std. die Woche in einer KK malocht (erstbestes Angebot angenommen). Schlau genug für vb, aber nicht, um sich einen gut bezahlten Job zu suchen...