14.07.2021, 12:02
Hallo, wie schon oben erwähnt, frage ich mich gerade, wie das zu behandeln ist? Letztendlich ist ja dann im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung die Tatsache unstreitig? Aber darf die Beklagte Partei das machen, nachdem der Zeuge zugunsten des Klägers ausgesagt hat? Sehe das Problem nicht und stehe auf dem Schlauch. Danke!
14.07.2021, 12:05
Klar