14.12.2018, 21:48
In Berlin lief ebenfalls die Baurechtsklausur
Es waren drei Aufgaben zu meistern (echt viel).
1. Man sollte prüfen , ob der Schützenverein einen Anspruch auf die Baugenehmigung hat.
2. Es sollte ein Bescheid an den Antragsteller entworfen werden, falls man zum Ergebnis bis kommt, dass ein Anspruch besteht.
3, auch sollte geprüft werden , was für Haftungsrisiken bestehen , wenn man Bauanträge nicht bearbeitet , da aufgrund Arbeitsbelastung keine Mitarbeiter zur Verfügung steben.
Ich finde insgesamt , eine machbare klausur. Allerdings war wie immer die Zeit ganz schön knapp.
Es waren drei Aufgaben zu meistern (echt viel).
1. Man sollte prüfen , ob der Schützenverein einen Anspruch auf die Baugenehmigung hat.
2. Es sollte ein Bescheid an den Antragsteller entworfen werden, falls man zum Ergebnis bis kommt, dass ein Anspruch besteht.
3, auch sollte geprüft werden , was für Haftungsrisiken bestehen , wenn man Bauanträge nicht bearbeitet , da aufgrund Arbeitsbelastung keine Mitarbeiter zur Verfügung steben.
Ich finde insgesamt , eine machbare klausur. Allerdings war wie immer die Zeit ganz schön knapp.
14.12.2018, 21:48
War in BW die abgedruckte Rechtsbehelfsbelehrung falsch?
14.12.2018, 22:55
(14.12.2018, 21:48)Gast schrieb: War in BW die abgedruckte Rechtsbehelfsbelehrung falsch?
Falsch nicht . Aber man musste auf den nicht erforderlichen Hinweis eingehen dass die Klage gegen..... Zu richten war.
Wenn ein Hinweis der nicht erforderlich ist erfolgt muss dieser richtig sein. Das war hier der Fall
14.12.2018, 23:01
(14.12.2018, 22:55)Jurabw18 schrieb:(14.12.2018, 21:48)Gast schrieb: War in BW die abgedruckte Rechtsbehelfsbelehrung falsch?
Falsch nicht . Aber man musste auf den nicht erforderlichen Hinweis eingehen dass die Klage gegen..... Zu richten war.
Wenn ein Hinweis der nicht erforderlich ist erfolgt muss dieser richtig sein. Das war hier der Fall
Habe ich aber nur ganz kurz abgehandelt. Ich denke es war offensichtlich, dass man von einer wirksamen Rechtsbehelfsbelehrung ausgehen musste, um zum Wiedereinsetzen in den vorherigen Stand zu kommen.
14.12.2018, 23:17
(14.12.2018, 23:01)TimBW schrieb:(14.12.2018, 22:55)Jurabw18 schrieb:(14.12.2018, 21:48)Gast schrieb: War in BW die abgedruckte Rechtsbehelfsbelehrung falsch?
Falsch nicht . Aber man musste auf den nicht erforderlichen Hinweis eingehen dass die Klage gegen..... Zu richten war.
Wenn ein Hinweis der nicht erforderlich ist erfolgt muss dieser richtig sein. Das war hier der Fall
Habe ich aber nur ganz kurz abgehandelt. Ich denke es war offensichtlich, dass man von einer wirksamen Rechtsbehelfsbelehrung ausgehen musste, um zum Wiedereinsetzen in den vorherigen Stand zu kommen.
Die wiedereimsetzung ging nach 60 durch?
14.12.2018, 23:42
(14.12.2018, 23:17)Jurabw18 schrieb:(14.12.2018, 23:01)TimBW schrieb:(14.12.2018, 22:55)Jurabw18 schrieb:(14.12.2018, 21:48)Gast schrieb: War in BW die abgedruckte Rechtsbehelfsbelehrung falsch?
Falsch nicht . Aber man musste auf den nicht erforderlichen Hinweis eingehen dass die Klage gegen..... Zu richten war.
Wenn ein Hinweis der nicht erforderlich ist erfolgt muss dieser richtig sein. Das war hier der Fall
Habe ich aber nur ganz kurz abgehandelt. Ich denke es war offensichtlich, dass man von einer wirksamen Rechtsbehelfsbelehrung ausgehen musste, um zum Wiedereinsetzen in den vorherigen Stand zu kommen.
Die wiedereimsetzung ging nach 60 durch?
Bei mir ja
15.12.2018, 11:28
(14.12.2018, 23:42)TimBW schrieb:(14.12.2018, 23:17)Jurabw18 schrieb:(14.12.2018, 23:01)TimBW schrieb:(14.12.2018, 22:55)Jurabw18 schrieb:(14.12.2018, 21:48)Gast schrieb: War in BW die abgedruckte Rechtsbehelfsbelehrung falsch?
Falsch nicht . Aber man musste auf den nicht erforderlichen Hinweis eingehen dass die Klage gegen..... Zu richten war.
Wenn ein Hinweis der nicht erforderlich ist erfolgt muss dieser richtig sein. Das war hier der Fall
Habe ich aber nur ganz kurz abgehandelt. Ich denke es war offensichtlich, dass man von einer wirksamen Rechtsbehelfsbelehrung ausgehen musste, um zum Wiedereinsetzen in den vorherigen Stand zu kommen.
Die wiedereimsetzung ging nach 60 durch?
Bei mir ja
Ich habe mich nur gewundert, warum das so derart ausführlich im Sachverhalt thematisiert war.
15.12.2018, 12:19
Hallo Leute!
Ich schreibe demnächst die Klausuren und wollte mal nachfragen, wie ihr mit dem Stress umgegangen seid? Die ersten beiden Klausuren gehen noch, aber dann setzt mir der Stress zu... was habt ihr gemacht, um zu entspannen? Wiederholen ist wohl eher kontraproduktiv...oder?
Ich schreibe demnächst die Klausuren und wollte mal nachfragen, wie ihr mit dem Stress umgegangen seid? Die ersten beiden Klausuren gehen noch, aber dann setzt mir der Stress zu... was habt ihr gemacht, um zu entspannen? Wiederholen ist wohl eher kontraproduktiv...oder?
15.12.2018, 14:10
Gestern war ne VK in Form der Versagungsgegenklage, die die beiden Bescheide ja auch aufhebt?
Wie habt ihr die Klagebefugnis begründet? Er wollte ja die Zuverlässigkeit, aber eigentlich ja die Erlaubnis..
Und Mega dumm war der abgedruckte Text... man wusste jetzt nicht, ob der Absatz unter 1a auch neu war oder wie oder was:-/
Wie habt ihr die Klagebefugnis begründet? Er wollte ja die Zuverlässigkeit, aber eigentlich ja die Erlaubnis..
Und Mega dumm war der abgedruckte Text... man wusste jetzt nicht, ob der Absatz unter 1a auch neu war oder wie oder was:-/
15.12.2018, 15:37
(15.12.2018, 14:10)BW Gaschd schrieb: Gestern war ne VK in Form der Versagungsgegenklage, die die beiden Bescheide ja auch aufhebt?
Wie habt ihr die Klagebefugnis begründet? Er wollte ja die Zuverlässigkeit, aber eigentlich ja die Erlaubnis..
Und Mega dumm war der abgedruckte Text... man wusste jetzt nicht, ob der Absatz unter 1a auch neu war oder wie oder was:-/
1. Ja
2. Die Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 7 I LuftSiG ist ein eigenständiger Anspruch.
3. An Absatz Ia war eine Fußnote, dass dieser 2017 eingeführt wurde.