13.07.2021, 14:54
Servus,
bin frisch im Ref und sitze am ersten Urteil. Vielleicht ne absolut dämliche Frage, aber trotzdem. Ich schreibe gerade den Tatbestand und bin mir unsicher ob die Namen von Beteiligten, wie etwa einer GbR in den Tatbestand gehören oder ob das direkt so anonymisiert werden muss wie dies etwa in juris der Fall ist. Oder wird bei der Bekanntmachung eines Urteils noch eine anonymisierte Fassung erstellt und die Parteien erhalten eine mit Klarnamen?
Danke bereits :)
bin frisch im Ref und sitze am ersten Urteil. Vielleicht ne absolut dämliche Frage, aber trotzdem. Ich schreibe gerade den Tatbestand und bin mir unsicher ob die Namen von Beteiligten, wie etwa einer GbR in den Tatbestand gehören oder ob das direkt so anonymisiert werden muss wie dies etwa in juris der Fall ist. Oder wird bei der Bekanntmachung eines Urteils noch eine anonymisierte Fassung erstellt und die Parteien erhalten eine mit Klarnamen?
Danke bereits :)
13.07.2021, 14:55
Beinhalten Klarnamen, idR sagt man aber sowieso nur "der Kläger" "der Beklagte".
13.07.2021, 14:56
ja das weiß ich, die Namensnennung bezieht sich daher eher auf Dritte, wie Rechtsvorgänger, Vermieter etc. die nicht Parteien sind
13.07.2021, 15:01
Ja natürlichen und juristischen Personen, die nicht beteiligt sind, werden im Tatbestand (und in den Entscheidungsgründen) mit ihrem vollständigen Namen angegeben. Die Anonymisierung macht erst später juris oder wer auch immer das veröffentlicht.
In dem eigentlichen Urteil steht selbstverständ nicht sowas wie "am xx.yy.zzzz in C" oder "die ... GmbH".
In dem eigentlichen Urteil steht selbstverständ nicht sowas wie "am xx.yy.zzzz in C" oder "die ... GmbH".
14.07.2021, 08:25
Richtig, anonymisieren machen erst Geschäftsstelle oder Pressereferent.
Man neigt allerdings dazu, wiederkehrende Namen zu umschreiben, also z.B. "der Zeuge Martin Luther (im Folgenden: Verkäufer/Rechtsvorgänger/Ehemann)" o.ä., um nicht immer mit den Namen arbeiten zu müssen.
Man neigt allerdings dazu, wiederkehrende Namen zu umschreiben, also z.B. "der Zeuge Martin Luther (im Folgenden: Verkäufer/Rechtsvorgänger/Ehemann)" o.ä., um nicht immer mit den Namen arbeiten zu müssen.