11.07.2021, 17:06
Angenommen man fliegt durchs 2. Examen. Wie sollte man dann vorgehen? Wiederholt jeder,
dem das passiert das Examen? Also wenn man genau weiß, woran es lag und wenn man
alles gut analysiert hat und glaubt die Fehler abstellen zu können, wiederholt man
natürlich. Das ist klar. Was aber, wenn nicht genau klar ist, woran es lag und wenn
man sich noch vorstellen könnte, etwas auf Lehramt zu studieren und schnell studieren
will, da die Grenze für die Verbeamtung bei 35-40 liegen dürfte.
Sollte man sich dann lieber schnell umorientieren oder sollte man auch dann wiederholen?
dem das passiert das Examen? Also wenn man genau weiß, woran es lag und wenn man
alles gut analysiert hat und glaubt die Fehler abstellen zu können, wiederholt man
natürlich. Das ist klar. Was aber, wenn nicht genau klar ist, woran es lag und wenn
man sich noch vorstellen könnte, etwas auf Lehramt zu studieren und schnell studieren
will, da die Grenze für die Verbeamtung bei 35-40 liegen dürfte.
Sollte man sich dann lieber schnell umorientieren oder sollte man auch dann wiederholen?
11.07.2021, 17:58
Was das beste in so einer Situation ist, wird niemand pauschal beantworten könne. Klar ist aber, dass man nicht gezwungen wird, einen zweiten Versuch zu unternehmen. Man kann sich auch aus dem Ref entlassen lassen und dann hat man damit nichts mehr am Hut.
11.07.2021, 20:03
(11.07.2021, 17:06)Gast schrieb: Angenommen man fliegt durchs 2. Examen. Wie sollte man dann vorgehen? Wiederholt jeder,
dem das passiert das Examen? Also wenn man genau weiß, woran es lag und wenn man
alles gut analysiert hat und glaubt die Fehler abstellen zu können, wiederholt man
natürlich. Das ist klar. Was aber, wenn nicht genau klar ist, woran es lag und wenn
man sich noch vorstellen könnte, etwas auf Lehramt zu studieren und schnell studieren
will, da die Grenze für die Verbeamtung bei 35-40 liegen dürfte.
Sollte man sich dann lieber schnell umorientieren oder sollte man auch dann wiederholen?
Sorry, aber sich in diesem Alter umzuorientieren, ist wirklich gewagt. Wer nur auf Verbeamtung schielt, der sollte ernsthaft das Zweite Examen wiederholen und das beste rausholen. Ein Volljurist hat beruflich deutlich mehr zur Auswahl als ein examinierter Geschichts- und Deutschlehrer.
11.07.2021, 22:54
(11.07.2021, 17:06)Gast schrieb: Angenommen man fliegt durchs 2. Examen. Wie sollte man dann vorgehen? Wiederholt jeder,
dem das passiert das Examen? Also wenn man genau weiß, woran es lag und wenn man
alles gut analysiert hat und glaubt die Fehler abstellen zu können, wiederholt man
natürlich. Das ist klar. Was aber, wenn nicht genau klar ist, woran es lag und wenn
man sich noch vorstellen könnte, etwas auf Lehramt zu studieren und schnell studieren
will, da die Grenze für die Verbeamtung bei 35-40 liegen dürfte.
Sollte man sich dann lieber schnell umorientieren oder sollte man auch dann wiederholen?
Meiner Meinung nach darf es das nicht geben. Wenn man durchfällt, läuft etwas grundsätzlich schief. Klar, wenn man es selbst merken würde, woran es hängt, wäre es nicht so gekommen. Aber jetzt muss man sich irgendwen - Stationsausbilder, Ausbildungsleiterin, gute Kollegen - zur Hilfe holen, der sagt, was man ändern muss, und möglichst noch aufpasst, ob es sich auch ändert. Einfach nochmal schreiben und schauen, ob es durch Zufall besser klappt, ist nicht sinnvoll!
12.07.2021, 00:07
Ich würde auf jeden Fall wiederholen. Man hat dann ja Studium und Referendariat durchlaufen. Auf das halbe Jahr kommt es dann auch nicht an.
Wenn es beim zweiten Anlauf klappt, aber nicht reicht für eine Verbeamtung als Jurist, kann man immer noch umsatteln. Mit dem Studium, oder als Quereinsteiger. Gibt bestimmt die ein oder andere Möglichkeit an einer Berufsschule.
Wenn es beim zweiten Anlauf klappt, aber nicht reicht für eine Verbeamtung als Jurist, kann man immer noch umsatteln. Mit dem Studium, oder als Quereinsteiger. Gibt bestimmt die ein oder andere Möglichkeit an einer Berufsschule.
12.07.2021, 14:35
(11.07.2021, 17:06)Gast schrieb: Angenommen man fliegt durchs 2. Examen. Wie sollte man dann vorgehen? Wiederholt jeder,Was bringt Dir ein weiteres kostenintensives Studium, das Du ggf. auch nicht bestehst oder bei dem Du -unabhängig von der Altersgrenze- nicht verbeamtet wirst? "Bestenauslese" gilt auch bei Lehrern und der gescheiterte Jurist ist weder unbedingt fürs Lehramt geeignet noch studiert er automatisch eine gesuchte Fächerkombination. Bei einem gescheiterten Volljurist ist es ehrlich gesagt eher unwahrscheinlich, dass er Lehrkompetenz hat und eine Begeisterung dafür und für Kinder/Jugendliche zeigen kann. Es wird also eher nichts mit Verbeamtung als Lehrer als Exit-Strategie.
dem das passiert das Examen? Also wenn man genau weiß, woran es lag und wenn man
alles gut analysiert hat und glaubt die Fehler abstellen zu können, wiederholt man
natürlich. Das ist klar. Was aber, wenn nicht genau klar ist, woran es lag und wenn
man sich noch vorstellen könnte, etwas auf Lehramt zu studieren und schnell studieren
will, da die Grenze für die Verbeamtung bei 35-40 liegen dürfte.
Sollte man sich dann lieber schnell umorientieren oder sollte man auch dann wiederholen?
I.Ü. sind die Altersgrenzen Ländersache. Bei den Juristen ist je nach Land (oder Bund) zwischen 42 und 50 noch alles drin. Also lieber da alle Versuche ausschöpfen. Auch im unwahrscheinlichen Fall eines erfolgreichen Lehramtsstudiums und Verbeamtung sollte Dir allerdings klar sein, dass das nicht automatisch zu üppiger Pension führt. Die immer wieder in der Öffentlichkeit empört in den Raum geworfenen 70% der letzten Besoldung gibt es nämlich nur bei ca. 40 Jahre Dienstzeit. Wenn Du Dich bis Ende 30 mit Studiengängen, Nebenjobs und Ref. rumschlägst und erst mit 38 oder 40 erstmals in ein Dienst (oder Arbeitsverhältnis, bei dem Du irgendwo einzahlst) eintrittst, kommt ein Betrag raus, der sehr, sehr, sehr viel geringer ist.
12.07.2021, 15:09
(12.07.2021, 14:35)Gast schrieb:(11.07.2021, 17:06)Gast schrieb: Angenommen man fliegt durchs 2. Examen. Wie sollte man dann vorgehen? Wiederholt jeder,Was bringt Dir ein weiteres kostenintensives Studium, das Du ggf. auch nicht bestehst oder bei dem Du -unabhängig von der Altersgrenze- nicht verbeamtet wirst? "Bestenauslese" gilt auch bei Lehrern und der gescheiterte Jurist ist weder unbedingt fürs Lehramt geeignet noch studiert er automatisch eine gesuchte Fächerkombination. Bei einem gescheiterten Volljurist ist es ehrlich gesagt eher unwahrscheinlich, dass er Lehrkompetenz hat und eine Begeisterung dafür und für Kinder/Jugendliche zeigen kann. Es wird also eher nichts mit Verbeamtung als Lehrer als Exit-Strategie.
dem das passiert das Examen? Also wenn man genau weiß, woran es lag und wenn man
alles gut analysiert hat und glaubt die Fehler abstellen zu können, wiederholt man
natürlich. Das ist klar. Was aber, wenn nicht genau klar ist, woran es lag und wenn
man sich noch vorstellen könnte, etwas auf Lehramt zu studieren und schnell studieren
will, da die Grenze für die Verbeamtung bei 35-40 liegen dürfte.
Sollte man sich dann lieber schnell umorientieren oder sollte man auch dann wiederholen?
I.Ü. sind die Altersgrenzen Ländersache. Bei den Juristen ist je nach Land (oder Bund) zwischen 42 und 50 noch alles drin. Also lieber da alle Versuche ausschöpfen. Auch im unwahrscheinlichen Fall eines erfolgreichen Lehramtsstudiums und Verbeamtung sollte Dir allerdings klar sein, dass das nicht automatisch zu üppiger Pension führt. Die immer wieder in der Öffentlichkeit empört in den Raum geworfenen 70% der letzten Besoldung gibt es nämlich nur bei ca. 40 Jahre Dienstzeit. Wenn Du Dich bis Ende 30 mit Studiengängen, Nebenjobs und Ref. rumschlägst und erst mit 38 oder 40 erstmals in ein Dienst (oder Arbeitsverhältnis, bei dem Du irgendwo einzahlst) eintrittst, kommt ein Betrag raus, der sehr, sehr, sehr viel geringer ist.
Wie unzufrieden muss man sein, um einen fremden Menschen so unnötig niedermachen zu müssen? Hoffe, Dir geht es bald besser.
12.07.2021, 16:30
(12.07.2021, 15:09)Gast_NRW_91 schrieb:(12.07.2021, 14:35)Gast schrieb:(11.07.2021, 17:06)Gast schrieb: Angenommen man fliegt durchs 2. Examen. Wie sollte man dann vorgehen? Wiederholt jeder,Was bringt Dir ein weiteres kostenintensives Studium, das Du ggf. auch nicht bestehst oder bei dem Du -unabhängig von der Altersgrenze- nicht verbeamtet wirst? "Bestenauslese" gilt auch bei Lehrern und der gescheiterte Jurist ist weder unbedingt fürs Lehramt geeignet noch studiert er automatisch eine gesuchte Fächerkombination. Bei einem gescheiterten Volljurist ist es ehrlich gesagt eher unwahrscheinlich, dass er Lehrkompetenz hat und eine Begeisterung dafür und für Kinder/Jugendliche zeigen kann. Es wird also eher nichts mit Verbeamtung als Lehrer als Exit-Strategie.
dem das passiert das Examen? Also wenn man genau weiß, woran es lag und wenn man
alles gut analysiert hat und glaubt die Fehler abstellen zu können, wiederholt man
natürlich. Das ist klar. Was aber, wenn nicht genau klar ist, woran es lag und wenn
man sich noch vorstellen könnte, etwas auf Lehramt zu studieren und schnell studieren
will, da die Grenze für die Verbeamtung bei 35-40 liegen dürfte.
Sollte man sich dann lieber schnell umorientieren oder sollte man auch dann wiederholen?
I.Ü. sind die Altersgrenzen Ländersache. Bei den Juristen ist je nach Land (oder Bund) zwischen 42 und 50 noch alles drin. Also lieber da alle Versuche ausschöpfen. Auch im unwahrscheinlichen Fall eines erfolgreichen Lehramtsstudiums und Verbeamtung sollte Dir allerdings klar sein, dass das nicht automatisch zu üppiger Pension führt. Die immer wieder in der Öffentlichkeit empört in den Raum geworfenen 70% der letzten Besoldung gibt es nämlich nur bei ca. 40 Jahre Dienstzeit. Wenn Du Dich bis Ende 30 mit Studiengängen, Nebenjobs und Ref. rumschlägst und erst mit 38 oder 40 erstmals in ein Dienst (oder Arbeitsverhältnis, bei dem Du irgendwo einzahlst) eintrittst, kommt ein Betrag raus, der sehr, sehr, sehr viel geringer ist.
Wie unzufrieden muss man sein, um einen fremden Menschen so unnötig niedermachen zu müssen? Hoffe, Dir geht es bald besser.
Wo erkennst du hier ein Niedermachen?
14.07.2021, 10:33
(12.07.2021, 16:30)Gast schrieb:(12.07.2021, 15:09)Gast_NRW_91 schrieb:(12.07.2021, 14:35)Gast schrieb:(11.07.2021, 17:06)Gast schrieb: Angenommen man fliegt durchs 2. Examen. Wie sollte man dann vorgehen? Wiederholt jeder,Was bringt Dir ein weiteres kostenintensives Studium, das Du ggf. auch nicht bestehst oder bei dem Du -unabhängig von der Altersgrenze- nicht verbeamtet wirst? "Bestenauslese" gilt auch bei Lehrern und der gescheiterte Jurist ist weder unbedingt fürs Lehramt geeignet noch studiert er automatisch eine gesuchte Fächerkombination. Bei einem gescheiterten Volljurist ist es ehrlich gesagt eher unwahrscheinlich, dass er Lehrkompetenz hat und eine Begeisterung dafür und für Kinder/Jugendliche zeigen kann. Es wird also eher nichts mit Verbeamtung als Lehrer als Exit-Strategie.
dem das passiert das Examen? Also wenn man genau weiß, woran es lag und wenn man
alles gut analysiert hat und glaubt die Fehler abstellen zu können, wiederholt man
natürlich. Das ist klar. Was aber, wenn nicht genau klar ist, woran es lag und wenn
man sich noch vorstellen könnte, etwas auf Lehramt zu studieren und schnell studieren
will, da die Grenze für die Verbeamtung bei 35-40 liegen dürfte.
Sollte man sich dann lieber schnell umorientieren oder sollte man auch dann wiederholen?
I.Ü. sind die Altersgrenzen Ländersache. Bei den Juristen ist je nach Land (oder Bund) zwischen 42 und 50 noch alles drin. Also lieber da alle Versuche ausschöpfen. Auch im unwahrscheinlichen Fall eines erfolgreichen Lehramtsstudiums und Verbeamtung sollte Dir allerdings klar sein, dass das nicht automatisch zu üppiger Pension führt. Die immer wieder in der Öffentlichkeit empört in den Raum geworfenen 70% der letzten Besoldung gibt es nämlich nur bei ca. 40 Jahre Dienstzeit. Wenn Du Dich bis Ende 30 mit Studiengängen, Nebenjobs und Ref. rumschlägst und erst mit 38 oder 40 erstmals in ein Dienst (oder Arbeitsverhältnis, bei dem Du irgendwo einzahlst) eintrittst, kommt ein Betrag raus, der sehr, sehr, sehr viel geringer ist.
Wie unzufrieden muss man sein, um einen fremden Menschen so unnötig niedermachen zu müssen? Hoffe, Dir geht es bald besser.
Wo erkennst du hier ein Niedermachen?
Die Wortwahl drückt es aus. Naja, zurück zum Thema. Ich denke sehr wohl, dass ein Umsatteln auf Lehramt möglich ist. Lehramt ist nun wirklich keine große Kunst und jeder kennt den Lehrer, bei dem man sich während der Schulzeit die Frage gestellt hat, wie er es denn geschafft hat. Lustlos, nicht kreativ und sehr bedacht auf das Ende Unterrichtsstunde... Unter diesen Umständen kann sehr wohl ein sich umorientierender Jurist Lehramt in Angriff nehmen. Lohnt es sich? In deinem Falle nicht. Mach es nochmal und dir wird sehr vieles offen stehen.