02.08.2018, 16:15
Hatte auch mega Zeitprobleme..Allein der Tatbestand total aufwendig.
02.08.2018, 16:17
Nein, in der Tat. Ich denke, die Zeit war für alle heute das größte Problem, insbesondere weil die Akte verhältnismäßig „dick“ war und man recht viel Zeit am Tatbestand gelassen hat.
02.08.2018, 16:32
Für Antrag zu 2) hier das Urteil LG Hamburg, Urteil vom 02.05.2017 (die Fundstelle ohne Lösung stand auch im Palandt)
Den Verjährungseinwand konnte ich nicht wirklich lösen. Ich wollte den Antrag aber nicht direkt an der Verjährung scheitern lassen, weil man sich dort ein gutes Stück weggenommen hätte.
(Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 - Zahlungsaufforderung 14.03.2016 - danach erst wieder mit Klage am 02.05.2018 geltend gemacht)
Den Verjährungseinwand konnte ich nicht wirklich lösen. Ich wollte den Antrag aber nicht direkt an der Verjährung scheitern lassen, weil man sich dort ein gutes Stück weggenommen hätte.
(Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 - Zahlungsaufforderung 14.03.2016 - danach erst wieder mit Klage am 02.05.2018 geltend gemacht)
02.08.2018, 16:52
Hoppla, da ist wohl was schief gelaufen. Hier die vollständige Fundstelle:LG Hamburg, Urteil vom 02.05.2017 – 316 S 77/16 – NJW-RR 2017, 1044
02.08.2018, 17:34
Die Verjährung war doch (im Ergebnis) kein Problem, oder? Ganz normale Dreijahresverjährung ab Ablauf des Jahres 2015 => 31.12.2018
02.08.2018, 17:45
Das habe ich auch. Es stand auch im Palandt bei 535 wann die Verjährung beginnt.
Was kam heute dran!??!
03.08.2018, 14:53
Heute in NRW Anwaltsklausur
Mandantin kommt zum RA und möchte sich gegen ein Urteil nach Lage der Akten gem § 331a ZPO wehren. Termin ist am 11.07 vor dem Amtsgericht. Mandantin erscheint nicht, RA der Mandantin auch nicht, weil er zuvor in einem Unfall tödlich verunglückt war. Termin zur Verkündung wird auf den 25.07 bestimmt und nur der RA-Kanzlei zugestellt. Mandantin weiß davon nichts.
Urteil wird verkündet, die Mandantin zur Zahlung von 3000€ verurteilt. Der Klage liegt eine abgetretene Forderung aus einem Therapievertrag zugrunde, der die Adipositas der Mandantin heilen sollte. Abgedruckt waren noch §§1,5 Heilpraktikergesetz.
Ansprüche der Mandantin gegen Klägerin, die Zessionarin. Prüfung Ansprüche der Mandantin gegen die Zedentin. Konnte sich Mandantin vom Vertrag lösen, bzw. ist der nach § 134 BGB nichtig?
Ich bin leider bereits über den prozessualen Einstieg gestolpert.
Mandantin kommt zum RA und möchte sich gegen ein Urteil nach Lage der Akten gem § 331a ZPO wehren. Termin ist am 11.07 vor dem Amtsgericht. Mandantin erscheint nicht, RA der Mandantin auch nicht, weil er zuvor in einem Unfall tödlich verunglückt war. Termin zur Verkündung wird auf den 25.07 bestimmt und nur der RA-Kanzlei zugestellt. Mandantin weiß davon nichts.
Urteil wird verkündet, die Mandantin zur Zahlung von 3000€ verurteilt. Der Klage liegt eine abgetretene Forderung aus einem Therapievertrag zugrunde, der die Adipositas der Mandantin heilen sollte. Abgedruckt waren noch §§1,5 Heilpraktikergesetz.
Ansprüche der Mandantin gegen Klägerin, die Zessionarin. Prüfung Ansprüche der Mandantin gegen die Zedentin. Konnte sich Mandantin vom Vertrag lösen, bzw. ist der nach § 134 BGB nichtig?
Ich bin leider bereits über den prozessualen Einstieg gestolpert.
Lief genauso im Saarland.. :-/
03.08.2018, 15:13
Hier lief der gleiche Fall. War mehr als überfordert...