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Privatinsolvenz und Referendariat?
jura_brl
Junior Member
**
Beiträge: 41
Themen: 14
Registriert seit: Jun 2021
#1
01.07.2021, 14:42
Hat jemand Erfahrungen damit mit dem Rechtsreferendariat zu beginnen aber kurz davor eine Privatinsolvenz beantragen zu müssen? Stellt die Privatinsolvenz ein Problem dar mit dem REF zu beginnen?

Danke für die Auskunft!
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Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:

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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
Gast
Unregistered
 
#2
01.07.2021, 15:05
Das dürfte wohl nicht funktionieren. So ähnlich wie mit einer Vorstrafe. Da fehlt dann das Vertrauen des Staates in den Kandidaten
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Gast
Unregistered
 
#3
01.07.2021, 16:29
Beim OLG Köln musste man zumindest seine Schulden angeben. Das mit dem fehlenden Vertrauen (siehe Vorposter) klingt tatsächlich plausibel. Dann bist du für den Vorbereitungsdienst nicht "würdig" oder was auch immer da in deinem Landesgesetz steht. Freilich sind die Anforderungen an Zugangshürden auch sehr hoch (Art 12 GG). Ich würde das aus verfassungsrechtlichen Gründen zumindest kritisch sehen, wenn man nicht mit dieser Begründung ablehnt. Es kommt vielleicht aber auch im Einzelfall darauf an, was das für Schulden und so weiter.


Vielleicht gibt es hierzu auch schon Rechtsprechung, insbesondere zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen. SO aus dem Bauch heraus würde ich meinen, dass zumindest eine Einzelfallbetrachtung geboten ist.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.971
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
01.07.2021, 18:54
Für die Anwaltszulassung dürfte es problematischer sein. Du gehst ja nicht mit Fremdgeld um.

Und selbst Vorstrafen sind nicht per se ein Hindernis.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.07.2021, 18:55 von Praktiker.)
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Gast
Unregistered
 
#5
04.07.2021, 07:45
Fürs Ref sollte das doch kein Problem sein. Kann mich auch nicht erinnern, dass das bei uns abgefragt wurde.
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Gast
Unregistered
 
#6
04.07.2021, 17:24
(04.07.2021, 07:45)Gast schrieb:  Fürs Ref sollte das doch kein Problem sein. Kann mich auch nicht erinnern, dass das bei uns abgefragt wurde.


Sehe ich auch so, sprich ich sehe hier überhaupt kein Problem; allenfalls wenn du in ein Bundesland gehst, das verbeamtet. Und auch in diesen Bundesländern kannst du notfalls auch als Angestellter anfangen. Keine Ahnung, wie du in die Situation gekommen bist; aber es ist in aller Regel keine Schande und schon gar nicht mit einer Vorstrafe zu vergleichen.
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GAsst
Unregistered
 
#7
04.07.2021, 19:04
(04.07.2021, 17:24)Gast schrieb:  
(04.07.2021, 07:45)Gast schrieb:  Fürs Ref sollte das doch kein Problem sein. Kann mich auch nicht erinnern, dass das bei uns abgefragt wurde.


Sehe ich auch so, sprich ich sehe hier überhaupt kein Problem; allenfalls wenn du in ein Bundesland gehst, das verbeamtet. Und auch in diesen Bundesländern kannst du notfalls auch als Angestellter anfangen. Keine Ahnung, wie du in die Situation gekommen bist; aber es ist in aller Regel keine Schande und schon gar nicht mit einer Vorstrafe zu vergleichen.

Der Antrag auf Aufnahme auf der Website des OLG Düsseldorf fragt ab, ob Schulden bestehen. In NRW wird nicht verbeamtet
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GastBW
Unregistered
 
#8
05.07.2021, 16:46
Was generell Schulden anbelangt: Wurde bei uns abgefragt und hab auch einen hohen Betrag angeben müssen (hauptsächlich Studienkredit), wurde aber nicht bemängelt oder so. Was heißt denn du stehst kurz davor? Kannst du es noch irgendwie abwenden?
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Lex_Fußball
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2025
#9
06.02.2025, 14:45
Hey ich befinde mich in der selben Lage, aber unklar ist mir, was du mit dem Insolvenzverwalter abgesprochen hast? Weil eigentlich besteht ja theoretisch die Möglichkeit Vollzeit-WissMit in einer Kanzlei zu sein und somit ein höheres Einkommen zu verdienen. Nur darf man bei der Erwerbsobliegenheit nicht auf eine theoretische Möglichkeiten verwiesen werden. Man muss unter hinreichender Würdigung des Einzelfalles den Obliegenheitsmaßstab bemessen. 

In diesem Fall gilt: 
1 das Referendariat bildet eine einheitliche Ausbildung mit dem Studium, sodass diese auch unter Würdigung der Schuldnerinteressen beendet werden darf 
2 auf eine bloße theoretische Vollzeitstelle kann in diesem Fall nicht verwiesen werden, da für einen Diplomjuristen üblicherweise keine Vollzeitstelle als WisMit angeboten wird. Auch andere Stellen suchen in der Regel nur nach Diplomjuristen, die das Referendariat nicht mehr bestreiten wollen.

Gab es hierbei Meinungsverschiedenheiten oder sah dieser -richtiger Weise- keine Beanstandungen hinsichtlich der Erwerbsobliegenheit und der Referendariatsaufnahme?
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