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Krankenversicherung
Schwabenjurist
Unregistered
 
#1
23.06.2021, 09:00
Ich habe ein Promotionsstipendium. Jetzt wurde mir von der KV mitgeteilt, dass ich nicht mehr "Student" iSd KV bin. Ich könne mich freiwillig gesetzlich versichern. Ich bin geringfügig selbstständig tätig, aber nicht über einen Lehrstuhl, oä sozialversicherungspflichtig beschäftigt, müsste also den KV-Beitrag vollständig selbst zahlen. Ich überlege nun, in die PKV zu wechseln, die günstiger ist. 

Hat damit jemand Erfahrung gemacht und kann etwas empfehlen?
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Informationen zur privaten Krankenversicherung (PKV) speziell für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte findest Du auf folgender Seite:

https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/

Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:

https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php


Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:

https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
 
Gast
Unregistered
 
#2
23.06.2021, 09:20
Ja, dann muss man sich von der Versicherungspflicht in der privaten befreien lassen. Das geht wohl, wenn man selbstständig ist. Dazu muss man einen Antrag bei der KK stellen und nachweisen, dass eine anderweitige Absicherung für den Krankheitsfall vorliegt, weil in Deutschland Versicherungspflicht herrscht. Im Übrigen können dich die Krankenkassen anweisen wie du den Wechsel vornehmen sollst. Sollten Beratungspflicht haben. 
Die anderweitige Absicherung wäre die private Versicherung und ggf. Beihilfe. Wenn du die private noch mal aufgibst, solltest du eine Anwartschaft beantragen, damit du bei Verbeamtung noch mal ohne erneute Gesundheitsprüfung reinkommst, kostet aber ein paar Euro im Monat.
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Gast
Unregistered
 
#3
23.06.2021, 09:21
von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen befreien lassen meinte ich
Geht, wenn du nicht sozialversicherungspflichtig angestellt bist.
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.104
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#4
23.06.2021, 09:46
Freiwillig = keine Pflicht?^^
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Gast
Unregistered
 
#5
23.06.2021, 09:50
Ja, frag die KK, ob du vorher noch einen Befreiungsantrag stellen musst. Vllt verschweigen sie das auch nur, damit sie hinterher sagen können du hättest keinen Befreiuungsantrag gestellt, damit sie Beiträge nachfordern können. Wenn du gefragt hast haften sie wegen Falschberatung.
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Gast
Unregistered
 
#6
23.06.2021, 09:57
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/6.html

Musst du dir da raussuchen, was auf dich zutrifft.
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Gast
Unregistered
 
#7
24.06.2021, 15:15
(23.06.2021, 09:00)Schwabenjurist schrieb:  Ich habe ein Promotionsstipendium. Jetzt wurde mir von der KV mitgeteilt, dass ich nicht mehr "Student" iSd KV bin. Ich könne mich freiwillig gesetzlich versichern. Ich bin geringfügig selbstständig tätig, aber nicht über einen Lehrstuhl, oä sozialversicherungspflichtig beschäftigt, müsste also den KV-Beitrag vollständig selbst zahlen. Ich überlege nun, in die PKV zu wechseln, die günstiger ist. 

Hat damit jemand Erfahrung gemacht und kann etwas empfehlen?

Wenn Du unter 30 sein solltest, würde ich mich an deiner Stelle für ein Zweitstudium einschreiben.
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Gast
Unregistered
 
#8
24.06.2021, 20:20
Eine PKV mag jetzt billiger sein, im Alter ist sie aber horrend teuer. Das sollte klar sein. Rein aus finanzieller Sicht ist eine PKV auf lange Sicht fast immer die schlechtere von beiden Varianten. Wenn du später über 70k brutto verdienst und nicht mehr darunter kommst, bist du de facto auch für immer an die PKV (und deren im alter rasant steigende Beiträge) gekettet.
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Gast
Unregistered
 
#9
24.06.2021, 22:27
(24.06.2021, 20:20)Gast schrieb:  Eine PKV mag jetzt billiger sein, im Alter ist sie aber horrend teuer. Das sollte klar sein. Rein aus finanzieller Sicht ist eine PKV auf lange Sicht fast immer die schlechtere von beiden Varianten. Wenn du später über 70k brutto verdienst und nicht mehr darunter kommst, bist du de facto auch für immer an die PKV (und deren im alter rasant steigende Beiträge) gekettet.

Drunter zu kommen ist ja nun dank Teilzeit wirklich nicht schwierig. Hab ich gerade so gemacht. War Beamter und deshalb in der PKV. Dann angestellter Anwalt geworden. Kein Bock mehr auf PKV gehabt. Daher dann ein Jahr in Teilzeit gechillt und unter der Versicherungspflichtgrenze geblieben (derzeit 64k). Theoretisch reicht auch ein Monat, wenn man's geschickt ans Jahresende legt.
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Gast
Unregistered
 
#10
25.06.2021, 00:43
Wär halt einfacher, wenn du irgendwo am Lehrstuhl ne Viertelstelle hättest, mehr geht neben Stipendium ja eh nicht, dann wärest du aber darüber versichert. Deswegen ist das Promotionsstipendium gleich zu Beginn immer schwierig. Ohne Lehrstuhlanbindung kriegt man solche Stellen nämlich kaum. Vielleicht irgendwo als Wiss. HK ? Oder in der GK, die wollen aber auch meist 2 Wochenarbeitstage, die effektiv 3 entsprechen.
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