14.07.2021, 10:16
Das es im zweiten nicht so läuft kommt einfach vor. Bei manchen läuft's dafür im Ersten nicht so. Shit happens.
Warst du im Refs in einer GK? Falls ja, würde ich dort anfragen. Bei einer Refkollegin hat es so trotz schlechtem zweiten Examen trotzdem geklappt. Sie kannten sie und waren von ihrer Leistung überzeugt.
Ansonsten könntest du es in der Bundesverwaltung versuchen. Hier kommt es einzig auf die Summe der Examensnoten an. Vom Gehalt her ist es natürlich nicht mit der GK zu vergleichen, aber A13 ist sicher auch nicht zu verachten und gerade in einem Bundesministerium kann die Arbeit ziemlich spannend und vielseitig sein.
Warst du im Refs in einer GK? Falls ja, würde ich dort anfragen. Bei einer Refkollegin hat es so trotz schlechtem zweiten Examen trotzdem geklappt. Sie kannten sie und waren von ihrer Leistung überzeugt.
Ansonsten könntest du es in der Bundesverwaltung versuchen. Hier kommt es einzig auf die Summe der Examensnoten an. Vom Gehalt her ist es natürlich nicht mit der GK zu vergleichen, aber A13 ist sicher auch nicht zu verachten und gerade in einem Bundesministerium kann die Arbeit ziemlich spannend und vielseitig sein.
14.07.2021, 10:19
Mit 5 P. im Zweiten stellt dich keine Bundesbehörde ein. Und auch keine GK, egal wie "bekannt und bewährt". Das ist haarscharf am Durchgefallen vorbei...
14.07.2021, 10:46
(14.07.2021, 10:19)Gast schrieb: Mit 5 P. im Zweiten stellt dich keine Bundesbehörde ein. Und auch keine GK, egal wie "bekannt und bewährt". Das ist haarscharf am Durchgefallen vorbei...
Das ist, zumindest was Bundesbehörden betrifft, schlicht falsch. Dort werden oft 13 aus 2 verlangt.
Ich frage mich immer was Leute wie dich dazu bringt, hier solche Unwahrheiten zu verbreiten. Ist das eine Art fetisch?
14.07.2021, 11:43
Erst mal: Kopf hoch. Mehr als solides Erstes ist nicht wertlos, im Gegenteil. Das Zweite lief nicht so. Das passiert. Nimms dir bitte nicht zu Herzen. Am Ende ist es nur eine Note. Und nochmal: mit diesem Ersten sieht es gut aus für dich. Natürlich ist das keine 0815-Ausgangslage, aber du hast hier viele Möglichkeiten.
Jedenfalls für die Anwaltschaft und gewisse Behörden sieht es mit den Noten gar nicht schlecht aus, im Gegenteil. Wenn du es bei Bundesbehörden ins AC schaffst kannst du die Noten getrost vergessen. Dann zählt vor allem deine Leistung vor Ort.
Auch GK (eher weniger MC) ist drin mit bekannt und bewährt oder einfach mal alle, die dich potenziell interessieren, anschreiben. Mehr als "Nein" kann ja nicht passieren. Auch da gibt's ja teilweise so Notengrenzen, die sich aus beiden Examen zusammensetzen. Oder es wird immer groß getönt man erwarte "weit überdurchschnittliche" Examina und stellt dann aber eben regelmäßig 2x b gerne ein, weil halt auch keiner der Überflieger sich da bewerben will. Diese Aussagen klingen vor allem für Mandanten gut.
Jedenfalls für die Anwaltschaft und gewisse Behörden sieht es mit den Noten gar nicht schlecht aus, im Gegenteil. Wenn du es bei Bundesbehörden ins AC schaffst kannst du die Noten getrost vergessen. Dann zählt vor allem deine Leistung vor Ort.
Auch GK (eher weniger MC) ist drin mit bekannt und bewährt oder einfach mal alle, die dich potenziell interessieren, anschreiben. Mehr als "Nein" kann ja nicht passieren. Auch da gibt's ja teilweise so Notengrenzen, die sich aus beiden Examen zusammensetzen. Oder es wird immer groß getönt man erwarte "weit überdurchschnittliche" Examina und stellt dann aber eben regelmäßig 2x b gerne ein, weil halt auch keiner der Überflieger sich da bewerben will. Diese Aussagen klingen vor allem für Mandanten gut.
14.07.2021, 12:00
Sorry für die Frage, die jetzt nicht zu dem Ausgangspost passt: wie wäre es, wenn es umgekehrt wäre? Also im ersten ein a und im zweiten ein vb bzw. hohes b? Ist die Lage dann ebenso einzuschätzen, dass es schwierig wird oder wird die Steigerung eher honoriert?
14.07.2021, 12:46
(14.07.2021, 12:00)Gast90 schrieb: Sorry für die Frage, die jetzt nicht zu dem Ausgangspost passt: wie wäre es, wenn es umgekehrt wäre? Also im ersten ein a und im zweiten ein vb bzw. hohes b? Ist die Lage dann ebenso einzuschätzen, dass es schwierig wird oder wird die Steigerung eher honoriert?
Denke so rum ist es tatsächlich etwas besser wie du schreibst. Eben wegen "Steigerung" und weil das Zweite bei vielen einen etwas höheren Stellenwert hat.
Übersteigern würde ich das aber alles nicht. Es sind eben zwei Examen und das erste ist eben auch echt sau schwer.
14.07.2021, 13:06
(14.07.2021, 10:46)Gast schrieb:(14.07.2021, 10:19)Gast schrieb: Mit 5 P. im Zweiten stellt dich keine Bundesbehörde ein. Und auch keine GK, egal wie "bekannt und bewährt". Das ist haarscharf am Durchgefallen vorbei...
Das ist, zumindest was Bundesbehörden betrifft, schlicht falsch. Dort werden oft 13 aus 2 verlangt.
Ich frage mich immer was Leute wie dich dazu bringt, hier solche Unwahrheiten zu verbreiten. Ist das eine Art fetisch?
Gibt genug kleine und große Anfragen an den Bundestag zur Thematik. Wenn 13 Punkte formelle Einstellungsvoraussetzung sind, heißt es nicht, dass Du mit 13 Punkten eingestellt wirst. Es gibt in den letzten Jahren keine Einstellung bei einer Bundesbehörde mit weniger als 6,5 Punkte im 2. Examen.
14.07.2021, 15:18
(14.07.2021, 12:46)omnimodo schrieb:(14.07.2021, 12:00)Gast90 schrieb: Sorry für die Frage, die jetzt nicht zu dem Ausgangspost passt: wie wäre es, wenn es umgekehrt wäre? Also im ersten ein a und im zweiten ein vb bzw. hohes b? Ist die Lage dann ebenso einzuschätzen, dass es schwierig wird oder wird die Steigerung eher honoriert?
Denke so rum ist es tatsächlich etwas besser wie du schreibst. Eben wegen "Steigerung" und weil das Zweite bei vielen einen etwas höheren Stellenwert hat.
Übersteigern würde ich das aber alles nicht. Es sind eben zwei Examen und das erste ist eben auch echt sau schwer.
Danke für die Antwort. Die schauen, damit es eine gewisse Aussagekraft hat, auch nur auf das Staatsexamen oder? Also im ersten ohne SP?
14.07.2021, 15:43
(14.07.2021, 10:19)Gast schrieb: Mit 5 P. im Zweiten stellt dich keine Bundesbehörde ein. Und auch keine GK, egal wie "bekannt und bewährt". Das ist haarscharf am Durchgefallen vorbei...
Ich verstehe einfach nicht, wie man pauschal sowas einfach behaupten kann. Bin auch in einer GK vor Ergebnis meines Verbesserungsversuchs untergekommen. Erstes Examen VB, zweites ausreichend vor dem Verbesserungsversuch (5 vor dem Komma). Nach dem Ergebnis des Verbesserungsversuchs wurde gar nicht mehr gefragt - eingestellt war ich ja eh schon.
Und mit 5,x “haarscharf” am Durchfallen vorbei? Oh man, hier sind auch Leute unterwegs…
14.07.2021, 16:07
(14.07.2021, 15:43)Gast schrieb:(14.07.2021, 10:19)Gast schrieb: Mit 5 P. im Zweiten stellt dich keine Bundesbehörde ein. Und auch keine GK, egal wie "bekannt und bewährt". Das ist haarscharf am Durchgefallen vorbei...
Ich verstehe einfach nicht, wie man pauschal sowas einfach behaupten kann. Bin auch in einer GK vor Ergebnis meines Verbesserungsversuchs untergekommen. Erstes Examen VB, zweites ausreichend vor dem Verbesserungsversuch (5 vor dem Komma). Nach dem Ergebnis des Verbesserungsversuchs wurde gar nicht mehr gefragt - eingestellt war ich ja eh schon.
Und mit 5,x “haarscharf” am Durchfallen vorbei? Oh man, hier sind auch Leute unterwegs…
Klar, wenn man solche Krücken wie Luther, TW, Osborne & Co als GK einstuft, dann entsprechen deine Worte möglicherweise der Wahrheit.
Und klar ist man mit 5 P. haarscharf am Durchfallen vorbei - in der Mündlichen verbessert sich ja jeder stark, die Leute, die unter dem Strich bei 5 P. landen, haben meist die schriftlichen Prüfungen nur knapp bestanden.