11.06.2021, 14:40
(11.06.2021, 14:25)Gast schrieb:(11.06.2021, 11:58)Meyer schrieb:(11.06.2021, 11:46)Gast schrieb: Solange dir noch keine konkrete Stelle angeboten wurde, ist es kein Problem die Bewerbung einfach zurückzuziehen und sich zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu bewerben. Deine Bewerbungsunterlagen sollten zudem nach spätestens 6 Monaten vernichtet werden, so dass du aus dem System verschwindest und einer weiteren Bewerbung nichts im Wege steht.
Gemäß DSGVO sind die eigentlich noch schneller zu Löschen. Solche Sperrlisten dürfen "offziell" also gar nicht exisitieren.
Wieso? Ich habe als Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, wer mein Angebot abgelehnt hat. Damit darf ich sie eine ganze Weile speichern.
§ 26 Abs. 1 BDSG sagt halt was anderes. Nach 6 Monaten musst du löschen. Dein ausgedachtes Interesse bringt also nichts.
11.06.2021, 14:52
(11.06.2021, 14:25)Gast schrieb:(11.06.2021, 11:58)Meyer schrieb:(11.06.2021, 11:46)Gast schrieb: Solange dir noch keine konkrete Stelle angeboten wurde, ist es kein Problem die Bewerbung einfach zurückzuziehen und sich zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu bewerben. Deine Bewerbungsunterlagen sollten zudem nach spätestens 6 Monaten vernichtet werden, so dass du aus dem System verschwindest und einer weiteren Bewerbung nichts im Wege steht.
Gemäß DSGVO sind die eigentlich noch schneller zu Löschen. Solche Sperrlisten dürfen "offziell" also gar nicht exisitieren.
Wieso? Ich habe als Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, wer mein Angebot abgelehnt hat. Damit darf ich sie eine ganze Weile speichern.
Andere Ansicht DSGVO und BDSG. Soweit geht das berechtigte Interesse dann doch nicht. Die 6 Monate dürften Obergrenze für ein Interesse sein, etwaige Diskriminierungsklagen abzuwehren. Danach - have fun with the DSGVO. Wobei der Staat vermutlich nicht nach Art. 82 DSGVO haften kann.
11.06.2021, 15:13
(11.06.2021, 14:52)Meyer schrieb:(11.06.2021, 14:25)Gast schrieb:(11.06.2021, 11:58)Meyer schrieb:(11.06.2021, 11:46)Gast schrieb: Solange dir noch keine konkrete Stelle angeboten wurde, ist es kein Problem die Bewerbung einfach zurückzuziehen und sich zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu bewerben. Deine Bewerbungsunterlagen sollten zudem nach spätestens 6 Monaten vernichtet werden, so dass du aus dem System verschwindest und einer weiteren Bewerbung nichts im Wege steht.
Gemäß DSGVO sind die eigentlich noch schneller zu Löschen. Solche Sperrlisten dürfen "offziell" also gar nicht exisitieren.
Wieso? Ich habe als Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, wer mein Angebot abgelehnt hat. Damit darf ich sie eine ganze Weile speichern.
Andere Ansicht DSGVO und BDSG. Soweit geht das berechtigte Interesse dann doch nicht. Die 6 Monate dürften Obergrenze für ein Interesse sein, etwaige Diskriminierungsklagen abzuwehren. Danach - have fun with the DSGVO. Wobei der Staat vermutlich nicht nach Art. 82 DSGVO haften kann.
Kann es sein, das ihr aneinander vorbei diskutiert? Hier geht es doch um sofort löschen vs. 6 Monate? Keine Ahnung, was richtig ist, aber so sind doch die Positionen.
11.06.2021, 21:31
Scheindiskussion. Die Listen GIBT es, egal, was irgendwo steht.
11.06.2021, 22:55
Ich weiß, die Frage ist ein bisschen nervig. Aber kannst du deine Noten mitteilen? Ich würde auch gerne bei der StA in Berlin anfangen und wäre über eine grobe Richtung dankbar. Hast du dich zur Anstellung als StA beworben oder den ganz „normalen“ Weg?
Ich finde übrigens die Aussage, bisschen mehr als 50% eine Frechheit. Die können doch gar nicht einschätzen, wie du dich im Gespräch schlagen wirst
Ich finde übrigens die Aussage, bisschen mehr als 50% eine Frechheit. Die können doch gar nicht einschätzen, wie du dich im Gespräch schlagen wirst
11.06.2021, 23:03
An dem Gespräch scheitert niemand. Hängt halt davon ab, ob alle, die eine Stelle in dem Durchgang angeboten bekommen, die Stelle auch annehmen.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
12.06.2021, 09:39
12.06.2021, 10:49
12.06.2021, 18:29
(12.06.2021, 10:49)Gast schrieb:(11.06.2021, 21:31)Gast schrieb: Scheindiskussion. Die Listen GIBT es, egal, was irgendwo steht.
Soll auch Leute geben, die sich gegen staatliche Rechtsbrüche erfolgreich zur Wehr setzen.
Bringt dir viel, wenn Du von der Liste gelöscht wirst - aber die Stelle nicht bekommst, weil jeder dich als Querulant in Erinnerung haben wird.
14.06.2021, 00:05
(12.06.2021, 18:29)Gast schrieb:(12.06.2021, 10:49)Gast schrieb:(11.06.2021, 21:31)Gast schrieb: Scheindiskussion. Die Listen GIBT es, egal, was irgendwo steht.
Soll auch Leute geben, die sich gegen staatliche Rechtsbrüche erfolgreich zur Wehr setzen.
Bringt dir viel, wenn Du von der Liste gelöscht wirst - aber die Stelle nicht bekommst, weil jeder dich als Querulant in Erinnerung haben wird.
Erfolgreiche Rechtsverteidigung ist das Gegenteil von Querulantentum. Und ja, es kann irgendwem sauer aufstoßen, wenn Du dem Ministerium auf die Finger klopfst. Kann dir aber scheißegal sein, wenn Du eh auf irgendeiner rechtswidrigen Sperrliste stehst, weshalb deine Bewerbung nicht berücksichtigt wird.