08.06.2021, 16:26
(08.06.2021, 15:50)Gast schrieb:(08.06.2021, 15:43)Gast schrieb: Danke für deine Antwort. Das Examen ist halt einfach bitter, man kommt zu dem Ergebnis, welches bereits zwei Gerichte bejaht haben und bekommt dennoch erheblichen Punktabzug.
Wie soll man denn jegliche Rechtsprechung kennen, bei mir war es ein Urteil aus 2015.
Viele ältere Urteile stehen (außerhalb des Ö-Rechts) häufig irgendwie im Kommentar, wenn auch nur mit dem Ergebnis ("BGH hat Erfüllung bei Paypal verneint, wenn Käuferschutz greift"). Da hat man zumindest das Ergebnis und muss es nur irgendwie (zur Not mit allgemeinem Auslegungskanon) begründen.
Der Aktenauszug gibt ja häufig auch viele Tipps. Davon abgesehen kann man zumindest aktuellere Rechtsprechung lernen (würde zumindest empfehlen JA/JUS o.ä. einmal im Monat zu lesen, falls man Zugriff hat oder etwas vergleichbares, wobei NJW zu viel ist - auch nett zum wiederholen).
Letztlich natürlich Klausurtaktik. Wenn du in der Klausur, bspw. im Urteil weißt, dass du zur Rechtsfolge kommen musst (weil Beweisaufnahme insofern vorgenommen oder größeres Problem über dass die Parteien streiten/im Aktenauszug angelegt), dann musst du dich vorher halt entsprechend entscheiden.
Ärgerlich sind dann nur die Fälle, wo man sich am letzten Punkt der Klausur anders entscheidet und dafür Punktabzug kriegt. Hatte bspw. in einer Z3 Klausur (771er-Fall) bis zum Ende alles fehlerfrei (laut Votum zumindest keine Kritik) und im letzten Punkt der Klausur den dolo-agit-Einwand falsch behandelt (weiß nicht mehr genau, ob fehlerhaft angenommen oder verneint). Dies aber ausführlich begründet. Die Lösung wurde mir zwar mit "vertretbar" gewürdigt, gab aber trotzdem "nur" 12 Punkte, obwohl davon abgesehen NICHTS bemängelt wurde.
Nur 12 Punkte, das ist natürlich bitter
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