08.06.2021, 15:39
(08.06.2021, 15:25)Gast schrieb: Meint ihr es kann vertretbar in der Klausur sein, eine andere Auffassung als der BGH zu vertreten, also so wie die Vorinstanz zu entscheiden? Kann das bei entsprechender Begründung noch zum Bestehen reichen?
Kurzform: Klar, kann reichen, kann auch für gute Noten reichen.
Die Betonung liegt auf "kann". Das setzt voraus, dass du (1) einen Korrektor hast, der nicht nur stupide die Lösungsskizze runterkorrigiert, (2) einen Korrektor hast, der die Argumentation darüber hinaus versteht, (3) du die Argumentation auch wirklich gut dargelegt hast, (4) du dir dadurch keine anderen angelegten Probleme abschneidest. Ziel im Examen ist nicht "irgendeine" Lösung, sondern eine solche, die auf alle Probleme eingeht.
Ich persönlich bin immer dem BGH gefolgt (wenn ich das wusste, ansonsten kann man natürlich nur irgendwie argumentieren) und würde dazu raten. Das Vorliegen der 4 Punkte oben ist mMn sehr schwer. Du kannst Korrektoren erwischen, die dir super viele Punkte geben, aber die Mehrheit wird dir erhebliche Punkte abziehen. Selbst in Klausuren, wo man die gerichtliche Rechtsprechung eigentlich nicht kennen kann, haben mir die Korrektoren (unter Verweis auf eben diese Rechtsprechung) Punkte abgezogen bzw. die vergebenen Punkte mit einer entsprechenden Äußerung im Votum gerechtfertigt.
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