10.06.2021, 14:59
Hey zusammen - ich habe gerade festgestellt dass ich im Berufungsurteil im examen die Vorläufige vollstreckbarkeit vergessen habe. Hat jemand Erfahrung ob man dafür nicht mehr über 4 Punkte kommt? Ich hab heute in Bw geschrieben.
10.06.2021, 15:38
Habe keine Erfahrungswerte, würde aber aus dem Bauch heraus behaupten, dass das eine ansonsten annehmbare Klausur nicht direkt unter dem Strich landet.
Zumindest rede ich mir das ein, um mich besser zu fühlen, ich hab in einer meiner Klausuren (anderes Bundesland) nämlich vergessen die Widerklage zu tenorieren lmao
Zumindest rede ich mir das ein, um mich besser zu fühlen, ich hab in einer meiner Klausuren (anderes Bundesland) nämlich vergessen die Widerklage zu tenorieren lmao
10.06.2021, 15:42
Ich habe in einer Urteilsklausur trotz Obsiegen des Klägers dem Beklagten die Kosten auferlegt, die vorläufige Vollstreckbarkeit entsprechend falsch tenoriert und trotzdem 12 Punkte bekommen (im Examen, Nds.). Denke kommt auch auf den Korrektor an!
10.06.2021, 15:42
(10.06.2021, 15:42)Gast schrieb: Ich habe in einer Urteilsklausur trotz Obsiegen des Klägers dem Beklagten die Kosten auferlegt, die vorläufige Vollstreckbarkeit entsprechend falsch tenoriert und trotzdem 12 Punkte bekommen (im Examen, Nds.). Denke kommt auch auf den Korrektor an!*dem Kläger die Kosten auferlegt
10.06.2021, 15:44
(10.06.2021, 15:42)Gast schrieb:(10.06.2021, 15:42)Gast schrieb: Ich habe in einer Urteilsklausur trotz Obsiegen des Klägers dem Beklagten die Kosten auferlegt, die vorläufige Vollstreckbarkeit entsprechend falsch tenoriert und trotzdem 12 Punkte bekommen (im Examen, Nds.). Denke kommt auch auf den Korrektor an!*dem Kläger die Kosten auferlegt
Beim Thema Kosten scheint das ein strukturelles Problem zu sein bei dir?!
10.06.2021, 15:56
Tenor dürfte max. 2 Punkte gehen, dann noch ein paar für den schlechten Eindruck, aber niemals deshalb unter 4.
10.06.2021, 16:42
Wenn der Tenor ganz fehlt, musst Du dir solche Sorgen machen, hier aber nicht. Vergiss es und konzentriere dich auf die nächste Klausur.
10.06.2021, 19:18
(10.06.2021, 14:59)Niiina schrieb: Hey zusammen - ich habe gerade festgestellt dass ich im Berufungsurteil im examen die Vorläufige vollstreckbarkeit vergessen habe. Hat jemand Erfahrung ob man dafür nicht mehr über 4 Punkte kommt? Ich hab heute in Bw geschrieben.
Für das Fehlen der vorläufigen Vollstreckbarkeit würde ich einen Punkt abziehen. Das wiegt keinesfalls so schwer.