30.05.2021, 14:15
Hallo zusammen!
Wenn ich eine Klageerwiderung fertige und in dieser gleichzeitig eine Widerklage erhebe (nur gegen den bisherigen Kläger, keine streitgenössische oder isolierte DWK), schreibe ich dann nur ein Kurzrubrum oder muss ich das Rubrum nochmal mit den Bezeichnungen "Kläger und Widerbeklagter" bzw. "Beklagter und Widerkläger" nochmal komplett aufführen?
Letzteres wäre v.a. in der Klausur ja zeitraubender.
Danke und viele Grüße!
Wenn ich eine Klageerwiderung fertige und in dieser gleichzeitig eine Widerklage erhebe (nur gegen den bisherigen Kläger, keine streitgenössische oder isolierte DWK), schreibe ich dann nur ein Kurzrubrum oder muss ich das Rubrum nochmal mit den Bezeichnungen "Kläger und Widerbeklagter" bzw. "Beklagter und Widerkläger" nochmal komplett aufführen?
Letzteres wäre v.a. in der Klausur ja zeitraubender.
Danke und viele Grüße!
30.05.2021, 14:37
Kurzrubrum