24.05.2021, 21:31
Das mit dem "Urteil nach Lage der Akten" erscheint mir nach der Schilderung auch ominös. Ist der Begriff hier rechtstechnisch i.S.d. § 251a Abs. 2 ZPO gemeint?
24.05.2021, 22:23
(24.05.2021, 21:31)Gast schrieb: Das mit dem "Urteil nach Lage der Akten" erscheint mir nach der Schilderung auch ominös. Ist der Begriff hier rechtstechnisch i.S.d. § 251a Abs. 2 ZPO gemeint?
Hoch ominös sogar. Entweder wird uns ein Termin verheimlicht, oder es ist kein Urteil nach Lage der Akten. Jedenfalls kein zulässiges...
01.06.2021, 10:00
Ich löse es mal auf. Urteil nach Lage der Akten war falsch. Hatte mich verlesen und nach dem Widerruf erfolgte einfach nur ein VT.
Dachte da müsste nochmal verhandelt werden, da ja der Vergleich widerrufen wurde und jetzt quasi nichts mehr im Raum steht...
Habe jetzt aber das Ergebnis.
Danke an alle.
Dachte da müsste nochmal verhandelt werden, da ja der Vergleich widerrufen wurde und jetzt quasi nichts mehr im Raum steht...
Habe jetzt aber das Ergebnis.
Danke an alle.