24.05.2021, 14:41
Hallo ihr Lieben,
Ich habe letzte Woche meine 1. Akte bekommen und einige Probleme, zu denen ich nichts finden konnte. Vielleicht sind sie auch sehr banal. Ich freue mich jedenfalls auf eure Hilfe!
1. Die Parteien streiten durch die gesamte Akte hindurch über 2 AGL. § 7 StVG und § 823 BGB. Es geht um den typischen Fall der Beschädigung einer Maschine bei der Feldarbeit durch Fremdkörper. Entgegen der BGH Entscheidung, würde ich den Fall bei mir als begründet ansehen. Es gibt ein paar Unterschiede, die mMn in meiner Akte den Beklagten zu besonderen Hinweisen/Fürsorge/Kontrolle verpflichten.
Die AGL die bei mir durchgehen würde wäre allerdings §§ 280 I, 631, 241 II BGB. Da die Parteien aber nur Vorträge bringen zu den oben genannten Ansprüchen, weiß ich jetzt nicht ob ich überhaupt eine völlig andere nehmen kann? Ich würde dann schließlich in den Entscheidungsgründen gar nichts über die anderen AGL schreiben und das erscheint mir irgendwie komisch...
2. Erst erfolgte ein Vergleich. Dieser wurde dann wirksam widerrufen, woraufhin der Richter Urteil nach Lage der Akten ergehen lässt. Dass das geht weiß ich und habe ich dann auch zu Anfang der Entscheidungsgründe problematisiert. Aber wie verhält sich das ganze bei den Kosten? Der Kläger will nämlich neben dem SE für die Hauptforderung auch außergerichtlich entstandene Anwaltskosten als Nebenforderung haben. Das verstehe ich irgendwie nicht so ganz und weiß nicht, wo das hinkommt...
Ich hoffe ihr könnt mich halbwegs verstehen.
Liebe Grüße
Ich habe letzte Woche meine 1. Akte bekommen und einige Probleme, zu denen ich nichts finden konnte. Vielleicht sind sie auch sehr banal. Ich freue mich jedenfalls auf eure Hilfe!
1. Die Parteien streiten durch die gesamte Akte hindurch über 2 AGL. § 7 StVG und § 823 BGB. Es geht um den typischen Fall der Beschädigung einer Maschine bei der Feldarbeit durch Fremdkörper. Entgegen der BGH Entscheidung, würde ich den Fall bei mir als begründet ansehen. Es gibt ein paar Unterschiede, die mMn in meiner Akte den Beklagten zu besonderen Hinweisen/Fürsorge/Kontrolle verpflichten.
Die AGL die bei mir durchgehen würde wäre allerdings §§ 280 I, 631, 241 II BGB. Da die Parteien aber nur Vorträge bringen zu den oben genannten Ansprüchen, weiß ich jetzt nicht ob ich überhaupt eine völlig andere nehmen kann? Ich würde dann schließlich in den Entscheidungsgründen gar nichts über die anderen AGL schreiben und das erscheint mir irgendwie komisch...
2. Erst erfolgte ein Vergleich. Dieser wurde dann wirksam widerrufen, woraufhin der Richter Urteil nach Lage der Akten ergehen lässt. Dass das geht weiß ich und habe ich dann auch zu Anfang der Entscheidungsgründe problematisiert. Aber wie verhält sich das ganze bei den Kosten? Der Kläger will nämlich neben dem SE für die Hauptforderung auch außergerichtlich entstandene Anwaltskosten als Nebenforderung haben. Das verstehe ich irgendwie nicht so ganz und weiß nicht, wo das hinkommt...
Ich hoffe ihr könnt mich halbwegs verstehen.
Liebe Grüße
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1. Urteil - einige Probleme - von NewIn - 24.05.2021, 14:41
RE: 1. Urteil - einige Probleme - von HerrKules - 24.05.2021, 16:36
RE: 1. Urteil - einige Probleme - von Gast - 24.05.2021, 16:36
RE: 1. Urteil - einige Probleme - von Gast - 24.05.2021, 18:09
RE: 1. Urteil - einige Probleme - von Gast - 24.05.2021, 18:10
RE: 1. Urteil - einige Probleme - von Gast - 24.05.2021, 18:31
RE: 1. Urteil - einige Probleme - von Gast - 24.05.2021, 19:07
RE: 1. Urteil - einige Probleme - von Gast - 24.05.2021, 19:14
RE: 1. Urteil - einige Probleme - von Gast - 24.05.2021, 19:28
RE: 1. Urteil - einige Probleme - von Gast - 24.05.2021, 20:35
RE: 1. Urteil - einige Probleme - von Gast - 24.05.2021, 21:31
RE: 1. Urteil - einige Probleme - von Praktiker - 24.05.2021, 22:23
RE: 1. Urteil - einige Probleme - von Gast - 01.06.2021, 10:00