24.05.2021, 19:38
Hallo Leute, ich bin leicht verunsichert, wie ich den Aktenvortrag aus gerichtlicher Sicht (Urteil/Beschluss) oder auch aus behördlicher Sicht (Ausgangs-bzw. Widerspruchsbescheid) sprachlich angehen soll.
Sollte man in der rechtlichen Würdigung, wie in der Klausur, streng den Urteilsstil verwenden, oder gilt hier: Sofern problematisch (verkürzten) Gutachtenstil, im übrigen Urteilsstil?
Ist euch dahingehend bei Übungen o.ä. etwas als Kritik/Tip mitgegeben worden?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten :)
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24.05.2021, 19:53
(24.05.2021, 19:38)Gasttt schrieb: Hallo Leute, ich bin leicht verunsichert, wie ich den Aktenvortrag aus gerichtlicher Sicht (Urteil/Beschluss) oder auch aus behördlicher Sicht (Ausgangs-bzw. Widerspruchsbescheid) sprachlich angehen soll.
Sollte man in der rechtlichen Würdigung, wie in der Klausur, streng den Urteilsstil verwenden, oder gilt hier: Sofern problematisch (verkürzten) Gutachtenstil, im übrigen Urteilsstil?
Ist euch dahingehend bei Übungen o.ä. etwas als Kritik/Tip mitgegeben worden?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten :)
Bei uns wird gesagt idR Urteilsstil, aber an wirklich problematischen Stellen doch Gutachten, da man dem leichter folgen könne, was bei einem Vortrag ja durchaus wichtig ist