24.05.2021, 19:38
Hallo Leute, ich bin leicht verunsichert, wie ich den Aktenvortrag aus gerichtlicher Sicht (Urteil/Beschluss) oder auch aus behördlicher Sicht (Ausgangs-bzw. Widerspruchsbescheid) sprachlich angehen soll.
Sollte man in der rechtlichen Würdigung, wie in der Klausur, streng den Urteilsstil verwenden, oder gilt hier: Sofern problematisch (verkürzten) Gutachtenstil, im übrigen Urteilsstil?
Ist euch dahingehend bei Übungen o.ä. etwas als Kritik/Tip mitgegeben worden?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten :)
Sollte man in der rechtlichen Würdigung, wie in der Klausur, streng den Urteilsstil verwenden, oder gilt hier: Sofern problematisch (verkürzten) Gutachtenstil, im übrigen Urteilsstil?
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
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https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
24.05.2021, 19:53
(24.05.2021, 19:38)Gasttt schrieb: Hallo Leute, ich bin leicht verunsichert, wie ich den Aktenvortrag aus gerichtlicher Sicht (Urteil/Beschluss) oder auch aus behördlicher Sicht (Ausgangs-bzw. Widerspruchsbescheid) sprachlich angehen soll.
Sollte man in der rechtlichen Würdigung, wie in der Klausur, streng den Urteilsstil verwenden, oder gilt hier: Sofern problematisch (verkürzten) Gutachtenstil, im übrigen Urteilsstil?
Ist euch dahingehend bei Übungen o.ä. etwas als Kritik/Tip mitgegeben worden?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten :)
Bei uns wird gesagt idR Urteilsstil, aber an wirklich problematischen Stellen doch Gutachten, da man dem leichter folgen könne, was bei einem Vortrag ja durchaus wichtig ist