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Zulassung dauert ewig
Gast
Unregistered
 
#1
19.05.2021, 17:26
Liebes Forum,

ich bin als Associate in einer Kanzlei tätig. Vor ziemlich genau zwei Monaten habe ich bei der zuständigen RAK einen Antrag auf Zulassung gestellt, bin aber immer noch nicht zugelassen worden. Am Telefon werde ich vertröstet oder mir werden widersprüchliche Versprechungen gegeben, die auf eine Vereidigung Mitte Juni hinauslaufen.

Hat es bei euch auch so lange gedauert? 
Wie kann ich der RAK Beine machen? Gibt es da irgendwelche Rechtsmittel/-behelfe, die man androhen könnte? Oder einfach einen bösen Brief an Geschäftsführung/Vorstand/Präsidium verschicken?
Ich finde den Laden absolut chaotisch und inkompetent, kaum zu erreichen und auffällig lustlos.

Ich kann keine Dokumente als Anwalt unterschreiben und muss weiterhin in die GRV einzahlen.

Viele Grüße
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Gast
Unregistered
 
#2
19.05.2021, 17:35
(19.05.2021, 17:26)Gast schrieb:  Liebes Forum,

ich bin als Associate in einer Kanzlei tätig. Vor ziemlich genau zwei Monaten habe ich bei der zuständigen RAK einen Antrag auf Zulassung gestellt, bin aber immer noch nicht zugelassen worden. Am Telefon werde ich vertröstet oder mir werden widersprüchliche Versprechungen gegeben, die auf eine Vereidigung Mitte Juni hinauslaufen.

Hat es bei euch auch so lange gedauert? 
Wie kann ich der RAK Beine machen? Gibt es da irgendwelche Rechtsmittel/-behelfe, die man androhen könnte? Oder einfach einen bösen Brief an Geschäftsführung/Vorstand/Präsidium verschicken?
Ich finde den Laden absolut chaotisch und inkompetent, kaum zu erreichen und auffällig lustlos.

Ich kann keine Dokumente als Anwalt unterschreiben und muss weiterhin in die GRV einzahlen.

Viele Grüße

Machst du Diesel? Könnte eine Erklärung sein, da die Kammern jetzt schärfer prüfen.
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Gast
Unregistered
 
#3
19.05.2021, 17:43
Was soll das mit Diesel zutun haben?
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Gast
Unregistered
 
#4
19.05.2021, 17:46
Ich gehe mal davon aus, dass die Zulassung ein Verwaltungsakt ist. Mögliches Rechtsmittel wäre dann eine Untätigkeitsklage; vgl. § 75 VwGO. Die ist aber grundsätzlich erst nach 3 Monaten zulässig. Ich persönlich würde hier aber einen besonderen Fall annehmen - da die Ausübung deines Berufes von der Zulassung abhängig ist, sodass ggf. auch eine kürzere Frist gilt.
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Gast
Unregistered
 
#5
19.05.2021, 17:49
(19.05.2021, 17:46)Gast schrieb:  Ich gehe mal davon aus, dass die Zulassung ein Verwaltungsakt ist. Mögliches Rechtsmittel wäre dann eine Untätigkeitsklage; vgl. § 75 VwGO. Die ist aber grundsätzlich erst nach 3 Monaten zulässig. Ich persönlich würde hier aber einen besonderen Fall annehmen - da die Ausübung deines Berufes von der Zulassung abhängig ist, sodass ggf. auch eine kürzere Frist gilt.

Zweckmäßig wäre es natürlich nicht, unmittelbar zu klagen. Aber das wäre ggf. ein Druckmittel. Finde es auch sehr bedenklich, dass die sich so lange Zeit nehmen; typische Elfenbeinturmmentalität.
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Gast
Unregistered
 
#6
19.05.2021, 17:53
Gut das vor dem Verwaltungsgericht keine Anwaltszwang herrscht.
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Gast
Unregistered
 
#7
19.05.2021, 17:56
(19.05.2021, 17:43)Gast schrieb:  Was soll das mit Diesel zutun haben?

Weil die Rentenversicherung und mittlerweile die Kammern die Auffassung vertreten, dass es sich nicht um eine anwaltliche Tätigkeit hat.
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Gast
Unregistered
 
#8
19.05.2021, 18:48
(19.05.2021, 17:56)Gast schrieb:  
(19.05.2021, 17:43)Gast schrieb:  Was soll das mit Diesel zutun haben?

Weil die Rentenversicherung und mittlerweile die Kammern die Auffassung vertreten, dass es sich nicht um eine anwaltliche Tätigkeit hat.

Man muss doch nicht nachweisen anwaltlich tätig zu sein um die Zulassung zu bekommen? Wie denn auch, ohne Zulassung?  Verrueckt
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Gast
Unregistered
 
#9
19.05.2021, 21:41
(19.05.2021, 17:56)ast schrieb:  
(19.05.2021, 17:43)Gast schrieb:  Was soll das mit Diesel zutun haben?

Weil die Rentenversicherung und mittlerweile die Kammern die Auffassung vertreten, dass es sich nicht um eine anwaltliche Tätigkeit hat.

LolLolLol
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Gast
Unregistered
 
#10
19.05.2021, 22:25
(19.05.2021, 18:48)Gast schrieb:  
(19.05.2021, 17:56)Gast schrieb:  
(19.05.2021, 17:43)Gast schrieb:  Was soll das mit Diesel zutun haben?

Weil die Rentenversicherung und mittlerweile die Kammern die Auffassung vertreten, dass es sich nicht um eine anwaltliche Tätigkeit hat.

Man muss doch nicht nachweisen anwaltlich tätig zu sein um die Zulassung zu bekommen? Wie denn auch, ohne Zulassung?  Verrueckt

Nach ständiger Rechtsprechung muss der Bewerber zumindest die Möglichkeit der anwaltlichen Berufsausübung (insbesondere zeitliche und räumliche Kapazitäten) haben. Dies ist nicht der Fall, wenn jemand Vollzeit eine nichtanwaltliche Tätigkeit ausübt und keine anwaltliche Nebentätigkeit erlaubt ist. 

Beiträge für die nichtanwaltliche sind übrigens an die GKV zu zahlen - gab schon etliche Nacherhebungen bei Dieselanwälten, die meinten, sie müssten nur ins Versorgungswerk einzahlen.
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