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Höherer Justizdienst mit 7,15 P
Gast
Unregistered
 
#1
14.05.2021, 18:53
Ich weiß, dass mein Examen nicht ganz so gut ist, aber lohnt es, sich trotzdem zu bewerben?
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#2
14.05.2021, 19:14
nö
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Gast
Unregistered
 
#3
14.05.2021, 19:22
Kommt doch auf die formellen VSS an. Aktuell dürften die tatsächlichen VSS aber wohl leider höher sein. Bei einem AC könntest du Glück haben
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Gast
Unregistered
 
#4
14.05.2021, 19:33
Da das in den meisten Ländern nicht einmal die formellen Vss erfüllen dürfte und - wie in diversen anderen threads ersichtlich - selbst mit doppel VB teils länger gewartet werden muss, wird das schwierig bis unmöglich.
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Gast
Unregistered
 
#5
14.05.2021, 19:41
(14.05.2021, 18:53)Gast schrieb:  Ich weiß, dass mein Examen nicht ganz so gut ist, aber lohnt es, sich trotzdem zu bewerben?
Du dürftest in niedersachsen und meckpomm die formalen Voraussetzungen erfüllen. Da könntest du dich also bewerben. Ich drücke die Daumen.
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Gast
Unregistered
 
#6
14.05.2021, 20:24
Ne
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Meyer
Unregistered
 
#7
14.05.2021, 21:05
Ablauf des Einstellungsverfahrens und Einstellungsvoraussetzungen


Die Einstellung in den höheren Justizdienst (Richter/in oder Staatsanwältin/Staatsanwalt) erfolgt in Niedersachsen auf der Grundlage des Ergebnisses eines strukturierten Einstellungsinterviews.
Mindestvoraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind grundsätzlich 8,00 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können aber auch Bewerberinnen und Bewerber, die im Zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit.
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Gast
Unregistered
 
#8
14.05.2021, 21:22
Ja! Wie ist denn dein erstes Examen? Wenn du auf insgesamt 15 Punkte kommst, sollte zb Thüringen dich einladen.
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Gast
Unregistered
 
#9
14.05.2021, 21:35
(14.05.2021, 21:05)Meyer schrieb:  Ablauf des Einstellungsverfahrens und Einstellungsvoraussetzungen


Die Einstellung in den höheren Justizdienst (Richter/in oder Staatsanwältin/Staatsanwalt) erfolgt in Niedersachsen auf der Grundlage des Ergebnisses eines strukturierten Einstellungsinterviews.
Mindestvoraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind grundsätzlich 8,00 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können aber auch Bewerberinnen und Bewerber, die im Zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit.

und in 99% der fälle wird dennoch jmd mit 8P aufwärts im zweiten eingeladen.
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Gast
Unregistered
 
#10
14.05.2021, 21:37
Da geht nur etwas, wenn das 1. hoch ist und die Gesamtpunktzahl entsprechend ausfällt.

Auch in Nds. und NRW geht mit 7,x derzeit GAR NICHTS, nicht mal in Aurich.
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