28.05.2021, 10:39
Hallo zusammen,
ich schreibe im Juni Examen; danach haben wir noch 3 Wochen Blockkurs im Wahlfach, ansonsten war's das mit Unterricht bis zur Mündlichen (die irgendwann im Oktober/November stattfindet).
Jetzt frage ich mich, ob ich für die unterrichtsfreie Zeit beim OLG trotzdem extra Urlaubsanträge einreichen muss, wenn ich mal ein paar Tage verreisen möchte. Könnte es da irgendwelche Probleme geben, wenn ich zB nach Malle fliege, ohne vorher beim OLG Bescheid gegeben zu haben, auch wenn gar kein Unterricht mehr stattfindet?
Der Hintergrund ist, dass diese Urlaubsanträge teilweise wochenlang liegen bleiben, ich aber gerne einfach spontan mal irgendwohin fahren wollen würde.
Mit der Kanzlei, in der ich Wahlstation mache, kann ich das alles auf dem kurzen Dienstweg regeln.
Falls das relevant ist: das Bundesland ist Bayern.
ich schreibe im Juni Examen; danach haben wir noch 3 Wochen Blockkurs im Wahlfach, ansonsten war's das mit Unterricht bis zur Mündlichen (die irgendwann im Oktober/November stattfindet).
Jetzt frage ich mich, ob ich für die unterrichtsfreie Zeit beim OLG trotzdem extra Urlaubsanträge einreichen muss, wenn ich mal ein paar Tage verreisen möchte. Könnte es da irgendwelche Probleme geben, wenn ich zB nach Malle fliege, ohne vorher beim OLG Bescheid gegeben zu haben, auch wenn gar kein Unterricht mehr stattfindet?
Der Hintergrund ist, dass diese Urlaubsanträge teilweise wochenlang liegen bleiben, ich aber gerne einfach spontan mal irgendwohin fahren wollen würde.
Mit der Kanzlei, in der ich Wahlstation mache, kann ich das alles auf dem kurzen Dienstweg regeln.
Falls das relevant ist: das Bundesland ist Bayern.
28.05.2021, 14:42
solang du ihnen keine postkarte schickst oder tägliche kontrollanrufe bekommst
29.05.2021, 06:43
Das ist doch kein Urlaub, wenn du deine Mails checkst auf Malle, sondern erweitertes Home Office.
29.05.2021, 11:58
Bei uns (auch Bayern) war das damals so, dass kurz vor Notenbekanntgabe überraschend noch eine Veranstaltung stattfand, die über aktuelle Themen im Öffentlichen Recht für die Mündliche gehen sollte. Da hat man so kurz vor der Bekanntgabe natürlich richtig Lust drauf, vor allem wenn man befürchtet, durchgefallen zu sein... naja... Es war so, dass diese Veranstaltung für das Wahlfach Wirtschaft sowie Öffentliches Recht verpflichtend war, für den Rest freiwillig. Übrigens in Präsenz, während Corona. Ok, man merkt, ich war kein Fan dieser Veranstaltung ?
Jedenfalls wurde das erst ca. eineinhalb Wochen vorher per Mail angekündigt. Finde ich schon recht knapp, wenn man bedenkt, dass manche von uns in der Wahlstation richtig Gas gegeben hatten und da eigentlich andere Termine hatten. Von daher würde ich sicherheitshalber einfach Urlaub nehmen, nachher erreicht einen so eine E-Mail mitten im Urlaub und man muss das dann irgendwie per Telefon regeln. Sicherlich machbar, aber man hat die Urlaubstage ja, warum also nicht nutzen...
Jedenfalls wurde das erst ca. eineinhalb Wochen vorher per Mail angekündigt. Finde ich schon recht knapp, wenn man bedenkt, dass manche von uns in der Wahlstation richtig Gas gegeben hatten und da eigentlich andere Termine hatten. Von daher würde ich sicherheitshalber einfach Urlaub nehmen, nachher erreicht einen so eine E-Mail mitten im Urlaub und man muss das dann irgendwie per Telefon regeln. Sicherlich machbar, aber man hat die Urlaubstage ja, warum also nicht nutzen...