11.05.2021, 17:39
Stimmt es eigentlich, dass das Absolvieren der Zivilstation am AG sinnvoller ist als am LG?
Sind die Fälle, mit denen man am AG zu tun hat, wirklich examensrelevanter oder würdet ihr sagen, dass das einzig und allein vom Ausbilder abhängig ist?
Sind die Fälle, mit denen man am AG zu tun hat, wirklich examensrelevanter oder würdet ihr sagen, dass das einzig und allein vom Ausbilder abhängig ist?
12.05.2021, 12:10
Ich war beim LG. Ich denke, dass es im Ergebnis nur wichtig ist, viele Urteile zu schreiben. Welchen Stoff man letztlich behandelt, spielt m.E. keine große Rolle.
12.05.2021, 12:30
War am AG und hab fast nur Verkehrsunfall- und MietR-Akten bekommen.
Mehr "relevanten Examensstoff" gehabt, als die Leute am LG.
Mehr "relevanten Examensstoff" gehabt, als die Leute am LG.
12.05.2021, 13:03
Ich war in der Kammer für Baurecht und habe neben Werkvertragsrecht auch allgemeine Sachen bearbeitet im Rahmen von Verkehrsunfall, Zwangsvollstreckung, hatte auch mal Berufung und dergleichen. War sogar 1x ein Unfallbetrug dabei. War sehr zufrieden damit.
13.05.2021, 08:25
Ich bin momentan am LG und bin ganz zufrieden. Zuerst dachte ich, daas das ein riesiger Nachteil ist.
Letztendlich habe ich durch jede Akte etwas gelernt. Es ging um Verkehrsunfälle, mehrfach um Schadensersatz nach 823 und um eine Ehegattenbürgschaft. Halte ich alles für examensrelevant.
Lediglich zwei Akten fand ich für mich nicht so sinnvoll - eine ging tief ins Sozialrecht, bei der anderen stritt man sich wie viel Erdmasse bei Ölverunreinigung auszuheben ist.
Andere Referendare haben es schlechter getroffen und müssen alte - längst abgeschlossene - Akten bearbeiten. Ich habe also auch Glück mit meiner Ausbilderin.
Letztendlich habe ich durch jede Akte etwas gelernt. Es ging um Verkehrsunfälle, mehrfach um Schadensersatz nach 823 und um eine Ehegattenbürgschaft. Halte ich alles für examensrelevant.
Lediglich zwei Akten fand ich für mich nicht so sinnvoll - eine ging tief ins Sozialrecht, bei der anderen stritt man sich wie viel Erdmasse bei Ölverunreinigung auszuheben ist.
Andere Referendare haben es schlechter getroffen und müssen alte - längst abgeschlossene - Akten bearbeiten. Ich habe also auch Glück mit meiner Ausbilderin.
13.05.2021, 22:52
Ich würde auch meinen, dass es sehr darauf ankommt, was in die Zuständigkeit der jeweiligen Abteilung/Kammer fällt.
Ich bin aktuell bei einer Kammer am LG und ich finde es ehrlich gesagt sehr examensrelevant. Das mag (neben dem schon genannten Zuständigkeitsbereich der Kammer, obwohl der in meinem Fall gar keine Examensrelevanz vermuten lassen würde) ist das natürlich auch ein wenig dem Zufall geschuldet, welche Fälle gerade reinkommen.
Was Mietrecht und Verkehrsunfälle angeht: Beides gibt es natürlich auch am LG. Ich würde vermuten, dass man am LG dann auch eher die Fälle hat, bei denen es rechtlich etwas interessanter ist. Ganz stark verallgemeinert kann man am LG vielleicht auch etwas eher mit guten/spezialisierten Anwälten rechnen und liest daher dann von beiden Seiten Schriftsätze, die durchaus zumindest nah an der juristischen Realität sind und daher auch etwas Erkenntnis bringen können.
Ich bin aktuell bei einer Kammer am LG und ich finde es ehrlich gesagt sehr examensrelevant. Das mag (neben dem schon genannten Zuständigkeitsbereich der Kammer, obwohl der in meinem Fall gar keine Examensrelevanz vermuten lassen würde) ist das natürlich auch ein wenig dem Zufall geschuldet, welche Fälle gerade reinkommen.
Was Mietrecht und Verkehrsunfälle angeht: Beides gibt es natürlich auch am LG. Ich würde vermuten, dass man am LG dann auch eher die Fälle hat, bei denen es rechtlich etwas interessanter ist. Ganz stark verallgemeinert kann man am LG vielleicht auch etwas eher mit guten/spezialisierten Anwälten rechnen und liest daher dann von beiden Seiten Schriftsätze, die durchaus zumindest nah an der juristischen Realität sind und daher auch etwas Erkenntnis bringen können.
14.05.2021, 09:40
Ich war auch am LG und hatten viel examensrelevantes: Verkehrsunfall; § 823; Widerruf eines Maklervertrages; Werkvertragsrecht; Wegerechte; Dienstvertrag; Anwaltshaftung ... Die Urteile meiner Ausbilderin und viele anwaltliche SS waren auf hohem Niveau. Denke letztlich wird weniger entscheidend sein, ob AG oder LG sondern wie gut dein/e Ausbilder/in ist. Meine Ausbilderin hat mir beispielsweise weniger exemansrelevante Akten erspart!
14.05.2021, 11:18
(13.05.2021, 22:52)Gast schrieb: Ich würde vermuten, dass man am LG dann auch eher die Fälle hat, bei denen es rechtlich etwas interessanter ist. Ganz stark verallgemeinert kann man am LG vielleicht auch etwas eher mit guten/spezialisierten Anwälten rechnen und liest daher dann von beiden Seiten Schriftsätze, die durchaus zumindest nah an der juristischen Realität sind und daher auch etwas Erkenntnis bringen können.
Alle Schriftsätze, die man am Gericht zu lesen bekommt, sind zu 100% an der juristischen Realität dran. Das ist die Definition von juristischer Realtität. Und ja, die juristische Realität ist mitunter methodisch grottenschlecht.
14.05.2021, 12:24
Ich war am LG, ich hatte den Eindruck, dass die Kolleg*innen am AG zufriedener mit ihrer Station waren als wir am LG. Es war in Spezialkammern einfach schwierig für uns geeignete Akten zu finden.
14.05.2021, 12:45
AG ist halt grundsätzlich mehr. Weil es mehr Verfahren und Termine gibt, sieht man mehr Verhandlungen und sieht mehr (materielle und prozessuale) Konstellationen. Man muss allerdings auch mehr Verhandlungen beiwohnen..