01.11.2022, 12:54
(01.11.2022, 10:48)guga schrieb: Auch meiner Erfahrung nach kommen im schrifltichen Vorverfahren extrem selten Hinweise. Ich denke der Hauptgrund ist, dass die Richter die Akte zu dem Zeitpunkt nicht kennen oder voll durchdrungen haben. In der Regel lesen die sich vor der mündlichen Verhandlung richtig ein.
Kann ich so bestätigen. Eigentlich wären Hinweise im schriftlichen Vorverfahren besser, damit man in der Verhandlung keinen Schriftsatznachlass geben muss. Aber zeitlich haut es nicht hin, die Schriftsätze schon vor der eigentlichen Sitzungsvorbereitung zu lesen. Ausnahme: Hinweis auf örtliche oder sachliche Unzuständigkeit.
01.11.2022, 20:11
(01.11.2022, 12:54)Leo@ius schrieb:(01.11.2022, 10:48)guga schrieb: Auch meiner Erfahrung nach kommen im schrifltichen Vorverfahren extrem selten Hinweise. Ich denke der Hauptgrund ist, dass die Richter die Akte zu dem Zeitpunkt nicht kennen oder voll durchdrungen haben. In der Regel lesen die sich vor der mündlichen Verhandlung richtig ein.
Kann ich so bestätigen. Eigentlich wären Hinweise im schriftlichen Vorverfahren besser, damit man in der Verhandlung keinen Schriftsatznachlass geben muss. Aber zeitlich haut es nicht hin, die Schriftsätze schon vor der eigentlichen Sitzungsvorbereitung zu lesen. Ausnahme: Hinweis auf örtliche oder sachliche Unzuständigkeit.
Wer keine Zeit hat, das schriftliche Vorverfahren ordentlich zu begleiten, bestimmt frühen ersten Termin - das ist in 90 % der Fälle ohnehin sinnvoller.