12.05.2021, 10:44
(11.05.2021, 22:59)Gast schrieb:(11.05.2021, 22:29)Gast1234 schrieb: Kann jemand erfahrungsgemäß darüber berichten, wie häufig im Strafrecht Rechtsmittel eingelegt werden? Eher Berufungen oder Revisionen? Meist von der StA oder eher dem Angeklagten? Wirkt sich das negativ auf die Beurteilung aus?
Sehr negativ. Aber wenn du aus der Probezeit raus bist passiert dir eh nichts...
Quark. Für die Einlegung (!) des Rechtsmittels kann der Richter doch praktisch nichts. Grade im Strafrecht gehen viele Sachen sowieso in Berufung.
12.05.2021, 13:33
(12.05.2021, 10:41)Gast schrieb: Hallo, ich weiß, dass man am Anfang sehr viel kloppen muss. Aber, wenn man jetzt beispielsweise einen Arzttermin hat, der länger steht, kommt es dann doof direkt in den ersten Tagen oder Wochen früher zu gehen? Oder kommt das auf den Vorsitzenden der Kammer an? Ist doch eigentlich ein guter Grund.
Dein grundsätzliches Missverständnis besteht bereits darin, dass der Vorsitzende der Kammer dein Vorgesetzter ist, der über deine Anwesenheit entscheidet. Die richterliche Unabhängigkeit besteht uneingeschränkt auch für Proberichter. Wer diese für sich nicht in Anspruch nimmt, darf sich natürlich nicht wundern, wenn seine Umgebung das schamlos ausnutzt.
Nach meiner persönlichen Erfahrung kann man als Richter auch in Kollegialgerichten kommen und gehen wann man will, vorausgesetzt man erledigt seine Arbeit ordentlich! Das gilt natürlich nicht für Sitzungstermine oder Besprechungen. Ich habe aber noch nie erlebt, dass eine Besprechung durch den Vorsitzenden anberaumt wurde, ohne mich vorher zu fragen, ob ich überhaupt Zeit habe. Würde er das tun und ich hätte mal keine Zeit (Arzttermin, Kinder aus der KITA abholen etc.), würde ich ihm mitteilen, dass wir uns ein anderes mal besprechen müssen. Das ist doch auch völlig normal, schließlich ist man gleichberechtigtes Kammermitglied...
12.05.2021, 14:26
(12.05.2021, 13:33)Der echte Norden schrieb:(12.05.2021, 10:41)Gast schrieb: Hallo, ich weiß, dass man am Anfang sehr viel kloppen muss. Aber, wenn man jetzt beispielsweise einen Arzttermin hat, der länger steht, kommt es dann doof direkt in den ersten Tagen oder Wochen früher zu gehen? Oder kommt das auf den Vorsitzenden der Kammer an? Ist doch eigentlich ein guter Grund.
Dein grundsätzliches Missverständnis besteht bereits darin, dass der Vorsitzende der Kammer dein Vorgesetzter ist, der über deine Anwesenheit entscheidet. Die richterliche Unabhängigkeit besteht uneingeschränkt auch für Proberichter. Wer diese für sich nicht in Anspruch nimmt, darf sich natürlich nicht wundern, wenn seine Umgebung das schamlos ausnutzt.
Nach meiner persönlichen Erfahrung kann man als Richter auch in Kollegialgerichten kommen und gehen wann man will, vorausgesetzt man erledigt seine Arbeit ordentlich! Das gilt natürlich nicht für Sitzungstermine oder Besprechungen. Ich habe aber noch nie erlebt, dass eine Besprechung durch den Vorsitzenden anberaumt wurde, ohne mich vorher zu fragen, ob ich überhaupt Zeit habe. Würde er das tun und ich hätte mal keine Zeit (Arzttermin, Kinder aus der KITA abholen etc.), würde ich ihm mitteilen, dass wir uns ein anderes mal besprechen müssen. Das ist doch auch völlig normal, schließlich ist man gleichberechtigtes Kammermitglied...
Danke, ich weiß, dass er nicht mein Vorgesetzter ist. Aber es gibt ja auch noch andere Gründe, sich in der eigenen Kammer nicht unbeliebt machen zu wollen, wenn es um Kleinigkeiten wie einen Termin geht.
Aber danke für dein Feedback!
12.05.2021, 14:28
(11.05.2021, 22:29)Gast1234 schrieb: Kann jemand erfahrungsgemäß darüber berichten, wie häufig im Strafrecht Rechtsmittel eingelegt werden? Eher Berufungen oder Revisionen? Meist von der StA oder eher dem Angeklagten? Wirkt sich das negativ auf die Beurteilung aus?Negativ wirkt sich maximal aus, wenn ein auffallend großer Anteil der Rechtsmittel erfolgreich ist. Ob ein Anwalt Rechtsmittel einlegt oder nicht liegt ja nur sehr begrenzt in der Macht des Richters. Klar, man kann von vorneherein versuchen, möglichst viel zu vergleichen (Zivilrecht) oder durch Absprachen (Strafrecht) relativ einmütig zu klären, aber letztlich ist man dafür immer auf das Entgegenkommen anderer angewiesen. Und da das jeder weiß, wirkt sich die bloße Einlegung von Rechtsmitteln nicht negativ aus.
Wenn natürlich in 50% Deiner Akten Rechtsmittel eingelegt werden und von denen dann 80% erfolgreich sind, ist das schon ein Problem.
12.05.2021, 21:34
(12.05.2021, 14:26)Gast schrieb:(12.05.2021, 13:33)Der echte Norden schrieb:(12.05.2021, 10:41)Gast schrieb: Hallo, ich weiß, dass man am Anfang sehr viel kloppen muss. Aber, wenn man jetzt beispielsweise einen Arzttermin hat, der länger steht, kommt es dann doof direkt in den ersten Tagen oder Wochen früher zu gehen? Oder kommt das auf den Vorsitzenden der Kammer an? Ist doch eigentlich ein guter Grund.
Dein grundsätzliches Missverständnis besteht bereits darin, dass der Vorsitzende der Kammer dein Vorgesetzter ist, der über deine Anwesenheit entscheidet. Die richterliche Unabhängigkeit besteht uneingeschränkt auch für Proberichter. Wer diese für sich nicht in Anspruch nimmt, darf sich natürlich nicht wundern, wenn seine Umgebung das schamlos ausnutzt.
Nach meiner persönlichen Erfahrung kann man als Richter auch in Kollegialgerichten kommen und gehen wann man will, vorausgesetzt man erledigt seine Arbeit ordentlich! Das gilt natürlich nicht für Sitzungstermine oder Besprechungen. Ich habe aber noch nie erlebt, dass eine Besprechung durch den Vorsitzenden anberaumt wurde, ohne mich vorher zu fragen, ob ich überhaupt Zeit habe. Würde er das tun und ich hätte mal keine Zeit (Arzttermin, Kinder aus der KITA abholen etc.), würde ich ihm mitteilen, dass wir uns ein anderes mal besprechen müssen. Das ist doch auch völlig normal, schließlich ist man gleichberechtigtes Kammermitglied...
Danke, ich weiß, dass er nicht mein Vorgesetzter ist. Aber es gibt ja auch noch andere Gründe, sich in der eigenen Kammer nicht unbeliebt machen zu wollen, wenn es um Kleinigkeiten wie einen Termin geht.
Aber danke für dein Feedback!
Es sollte eher ein Plädoyer für mehr Selbstbewusstsein sein und ein gesundes Rollenverständnis. Ich denke, dass man sich Dir gegenüber so verhält wie Du es einforderst. Wenn man sich selbst zum Proberichter degradiert, dann wird man auch so behandelt. Aus dieser Rolle kommt man dann nur schwer raus...
13.05.2021, 06:10
Naja, sehe ich nicht ganz so. Sicher kann man sich nicht grenzenlos verarschen lassen. Dennoch sollte man auch die Füße still halten können. Ich hatte einen Kollegen, der ein paar Fragen zu viel gestellt hat und einmal gesagt hat, dass es zu viel ist und dieser Kollege ist dann gegangen worden. Vielleicht ist es im Norden anders, aber ich denke, dass man als Proberichter nicht zu sehr aufmucken sollte. Man will ja auch zeigen, dass man dem Amt gewachsen ist.
13.05.2021, 14:29
(13.05.2021, 06:10)Haha schrieb: Naja, sehe ich nicht ganz so. Sicher kann man sich nicht grenzenlos verarschen lassen. Dennoch sollte man auch die Füße still halten können. Ich hatte einen Kollegen, der ein paar Fragen zu viel gestellt hat und einmal gesagt hat, dass es zu viel ist und dieser Kollege ist dann gegangen worden. Vielleicht ist es im Norden anders, aber ich denke, dass man als Proberichter nicht zu sehr aufmucken sollte. Man will ja auch zeigen, dass man dem Amt gewachsen ist.
Von so einem Fall habe ich noch nie gehört, nicht mal im entfernteren Umfeld. Ein Richter der ein paar Fragen gestellt hat und dann gebeten wurde zu gehen? Nee, so ist das sicher nicht abgelaufen...