06.05.2021, 22:43
PReferendarin aus dem Saarland hier. Ich habe morgen meinen Impftermin!
07.05.2021, 13:12
Update vom LG Münster:
"Liebe Referendarinnen,
liebe Referendare,
soeben haben wir den klarstellenden Erlass des JM vom 06.05.2021 (627 – Z.6) und die Verfügung des OLG Hamm vom 06.05.2021 erhalten.
Danach fallen Referendarinnen und Referendare ebenfalls unter die Gruppe des Personenkreises „Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (diese Gruppe ist funktional und nicht statusbezogen zu verstehen; daher sind hiervon ebenfalls Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sowie Referendarinnen und Referendare umfasst)“ der Priorisierungsgruppe 3.
Als Nachweis ist eine Arbeitgeberbescheinigung beizubringen. Das Muster dieser Bescheinigung füge ich zu Ihrer Kenntnisnahme bei. Wir werden jedem von Ihnen die Bescheinigungen per Post übersenden und sind sehr bemüht, diese so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"
"Liebe Referendarinnen,
liebe Referendare,
soeben haben wir den klarstellenden Erlass des JM vom 06.05.2021 (627 – Z.6) und die Verfügung des OLG Hamm vom 06.05.2021 erhalten.
Danach fallen Referendarinnen und Referendare ebenfalls unter die Gruppe des Personenkreises „Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (diese Gruppe ist funktional und nicht statusbezogen zu verstehen; daher sind hiervon ebenfalls Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sowie Referendarinnen und Referendare umfasst)“ der Priorisierungsgruppe 3.
Nach dem Erlass ist das Arbeitsstättenprinzip für alle beruflich indizierten Impfungen aufgehoben. Personen mit einer beruflich indizierten Impfung können sich daher bei einem Impfzentrum ihrer Wahl impfen lassen.
Als Nachweis ist eine Arbeitgeberbescheinigung beizubringen. Das Muster dieser Bescheinigung füge ich zu Ihrer Kenntnisnahme bei. Wir werden jedem von Ihnen die Bescheinigungen per Post übersenden und sind sehr bemüht, diese so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"
07.05.2021, 14:14
Gerade die Mail bekommen, dass die Bescheinigung des LG Köln nicht ausreicht. Was ist das denn schon wieder für eine Organisation???
07.05.2021, 14:54
Und wahrscheinlich folgt Montag eh die nächste Kehrtwende, jetzt wo die Anwälte auf die Barrikaden gehen!
07.05.2021, 16:18
(07.05.2021, 14:14)Gast schrieb: Gerade die Mail bekommen, dass die Bescheinigung des LG Köln nicht ausreicht. Was ist das denn schon wieder für eine Organisation???
Hab Montag meinen Termin, bis dahin bekomme ich doch nicht die neue Bescheinigung. Das scheitert doch wohl jetzt nicht an so einer formalen Kleinigkeit?
07.05.2021, 16:53
Habe den Termin auch am Montag. Mein Impfzentrum vor Ort meinte, dass die informelle Bescheinigung des Arbeitgebers ausreichend sei.
13.05.2021, 10:00
Hat irgendwer die Verfügung des OLG oder den Erlass vorliegen, sodass man das ausdrucken könnte? Bei uns haben jetzt wohl einzelne Referendare Probleme gehabt oder wurden sogar abgewiesen. Beim Rest alles gut...
13.05.2021, 12:38
Ich wurde heute in Köln geimpft (beschäftigt bekm LG Aachen). Der Herr an der Anmeldung: "Diese Bescheinigung mit § 6 sehe ich heute schon zum zweiten Mal..." *kramt irgendwelche Unterlagen unterm Tisch her vor und liest sie sich durch *
"Ich denke nämlich, dass Sie noch gar nicht dran sind.... Aber wissen Sie was, das soll nicht mein Problem sein und das soll auch nicht Ihr Problem sein... Ich schicke Sie jetzt rein zum Impfen. Je mehr leute geimpft sind, desto besser ist es für alle"
Also nur mal als Info für alle, die sich noch impfen lassen wollen
"Ich denke nämlich, dass Sie noch gar nicht dran sind.... Aber wissen Sie was, das soll nicht mein Problem sein und das soll auch nicht Ihr Problem sein... Ich schicke Sie jetzt rein zum Impfen. Je mehr leute geimpft sind, desto besser ist es für alle"
Also nur mal als Info für alle, die sich noch impfen lassen wollen
21.06.2021, 14:49
Für die, die sich sowieso jedes Jahr beim Augenarzt untersuchen lassen und geimpft wurden:
Ich war heute beim Augenarzt zur jährlichen Untersuchung und habe den Augenarzt schauen lassen, ob man eine Stauungspapille sieht aufgrund der Impfung.
In 85 % der Fälle kann man bei Sinusvenenthrombose nämlich eine Stauungspapille sehen im Auge.
Man sollte den Augenarzt extra darauf ansprechen. Bei mir war nichts zu sehen (2. Biontech Impfung über 1 Monat her).
Erst recht sollte man das überprüfen lassen, wenn man mit AZ geimpft wurde.
Ich war heute beim Augenarzt zur jährlichen Untersuchung und habe den Augenarzt schauen lassen, ob man eine Stauungspapille sieht aufgrund der Impfung.
In 85 % der Fälle kann man bei Sinusvenenthrombose nämlich eine Stauungspapille sehen im Auge.
Man sollte den Augenarzt extra darauf ansprechen. Bei mir war nichts zu sehen (2. Biontech Impfung über 1 Monat her).
Erst recht sollte man das überprüfen lassen, wenn man mit AZ geimpft wurde.