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  5. Vergleich Beförderungschancen Justiz - Verwaltung
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Vergleich Beförderungschancen Justiz - Verwaltung
Doppelkopf
Unregistered
 
#1
02.05.2021, 21:48
Hallo alle miteinander!

Nach dem 2. Examen überlege ich, mich in einem Stadtstaat als Richter oder Verwaltungsbeamter zu bewerben. Die entsprechenden Stationen im Ref haben mir sowohl bei Gericht als auch bei der Behörde echt Spaß gemacht. Jetzt schaue ich gerade, was für, und was gegen den jeweiligen Beruf spricht. Und da hätte ich mal eine Frage zu Beförderungen.

Auch wenn Beförderungen beim Staat die Ausnahme darstellen, gibt es doch eigentlich in der Verwaltung mehr Beförderungsstellen als in der Justiz, oder sehe ich das falsch? Was letztendlich auch die Beförderungschancen insgesamt erhöhen sollte.

In der Justiz gibt es ja schon wenige R2 Stellen. Aber ab R2+ ist ja völlig unplanbar, allein weil es davon auf Länderebene so wenige gibt (R4 sind ja nur Präsidenten etc.)

Demgegenüber gibt es ja verschiedenste Behörden auf Länderebene, d.h. viel mehr äquivalente Stellen zu R2+ , wie A16 oder B2+. Vor allem durch die ganzen Ministerien gibt es schon so viele B-Stellen.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#2
02.05.2021, 21:52
Ich werfe hier ein: Es gibt auch eine gewisse Durchlässigkeit zwischen Justiz -> Verwaltung. Mir sind einige Richter bekannt, sie im JuM -dauerhaft- Aufgaben wahrnehmen. 
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Gast
Unregistered
 
#3
02.05.2021, 21:55
(02.05.2021, 21:52)Gast schrieb:  
Ich werfe hier ein: Es gibt auch eine gewisse Durchlässigkeit zwischen Justiz -> Verwaltung. Mir sind einige Richter bekannt, sie im JuM -dauerhaft- Aufgaben wahrnehmen. 

Aber durch Abordnung verändert sich leider nicht automatisch die Besoldungsstufe
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guga
Unregistered
 
#4
03.05.2021, 04:27
R1 ist doch eh besser. Erst ab A15 dreht es sich langsam
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Gast
Unregistered
 
#5
03.05.2021, 06:05
Hier in NRW entspricht die Besoldung ab B2 der R-Besoldung. Da R2 relativ realistisch ist, B2 schon weniger, und alles andere darüber sowieso nicht planbar ist, kann man sich überlegen, welche Schlüsse man daraus ziehen will. Im Übrigen würde ich meine Berufswahl nicht von der Besoldung abhängig machen, weil die Tätigkeit in der Verwaltung etwas strukturell anderes ist als die Tätigkeit als Richter.
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Gast
Unregistered
 
#6
03.05.2021, 07:12
(03.05.2021, 06:05)Gast schrieb:  Hier in NRW entspricht die Besoldung ab B2 der R-Besoldung. Da R2 relativ realistisch ist, B2 schon weniger, und alles andere darüber sowieso nicht planbar ist, kann man sich überlegen, welche Schlüsse man daraus ziehen will. Im Übrigen würde ich meine Berufswahl nicht von der Besoldung abhängig machen, weil die Tätigkeit in der Verwaltung etwas strukturell anderes ist als die Tätigkeit als Richter.


genau - wenn dem TE Geld so wichtig ist, warum geht er dann zum Staat?
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Gast23
Unregistered
 
#7
03.05.2021, 07:15
Also R2 realistisch, naja. Fakt ist, die Justiz ist erstmal nicht auf Beförderungen ausgelegt. Für r2 musst du zur Erprobung, Dafür musst du ein gewisses Dienstalter mitbringen, dann muss ne r2 Stelle frei werden und du dich dafür bewerben  und genommen werden. 
Denke, dass r2 in einen großen BL ohne Ortspräferenz des Bewerbers (gut) möglich ist, sonst eher schwer.

Die Verwaltung dagegen ist auf Beförderungen und Stellenwechsel angelegt und Beförderungen sind nicht so formalisiert wie in der Justiz. Gerade in Bezug auf die ministerien gilt halt, dass du neben denjenigen sitzt, die darüber entscheiden können (auch bzgl Ausnahmen). Wenn man sich mit den entsprechenden Leuten gut versteht, macht das die Wege eher kürzer...
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bremer_2020
Junior Member
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Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: May 2021
#8
03.05.2021, 07:28
(03.05.2021, 06:05)Gast schrieb:  Hier in NRW entspricht die Besoldung ab B2 der R-Besoldung. Da R2 relativ realistisch ist, B2 schon weniger, und alles andere darüber sowieso nicht planbar ist, kann man sich überlegen, welche Schlüsse man daraus ziehen will. Im Übrigen würde ich meine Berufswahl nicht von der Besoldung abhängig machen, weil die Tätigkeit in der Verwaltung etwas strukturell anderes ist als die Tätigkeit als Richter.

Naja, das stimmt nicht so ganz.
R1 ist in der ersten Stufe 4560 Brutto. A13 ist in der ersten Stufe (mit Laufbahnzulage) 4562 Euro brutto. R1 beträgt in letzter Stufe 7034 Euro und A15 6858 Euro. Natürlich durchläuft man die Erfahrungsstufen in der R Besoldung schneller, allerdings ist die R Besoldung nicht an die B Besoldung sondern an A13-15 angepasst.
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Gast
Unregistered
 
#9
03.05.2021, 08:00
(03.05.2021, 07:28)bremer_2020 schrieb:  
(03.05.2021, 06:05)Gast schrieb:  Hier in NRW entspricht die Besoldung ab B2 der R-Besoldung. Da R2 relativ realistisch ist, B2 schon weniger, und alles andere darüber sowieso nicht planbar ist, kann man sich überlegen, welche Schlüsse man daraus ziehen will. Im Übrigen würde ich meine Berufswahl nicht von der Besoldung abhängig machen, weil die Tätigkeit in der Verwaltung etwas strukturell anderes ist als die Tätigkeit als Richter.

Naja, das stimmt nicht so ganz.
R1 ist in der ersten Stufe 4560 Brutto. A13 ist in der ersten Stufe (mit Laufbahnzulage) 4562 Euro brutto. R1 beträgt in letzter Stufe 7034 Euro und A15 6858 Euro. Natürlich durchläuft man die Erfahrungsstufen in der R Besoldung schneller, allerdings ist die R Besoldung nicht an die B Besoldung sondern an A13-15 angepasst.

Ich hab über R1 und A13 bis A15 überhaupt nicht gesprochen, sondern nur ab R2/B2.
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Gast
Unregistered
 
#10
03.05.2021, 08:03
(03.05.2021, 07:15)Gast23 schrieb:  Also R2 realistisch, naja. Fakt ist, die Justiz ist erstmal nicht auf Beförderungen ausgelegt. Für r2 musst du zur Erprobung, Dafür musst du ein gewisses Dienstalter mitbringen, dann muss ne r2 Stelle frei werden und du dich dafür bewerben  und genommen werden. 
Denke, dass r2 in einen großen BL ohne Ortspräferenz des Bewerbers (gut) möglich ist, sonst eher schwer.

Die Verwaltung dagegen ist auf Beförderungen und Stellenwechsel angelegt und Beförderungen sind nicht so formalisiert wie in der Justiz. Gerade in Bezug auf die ministerien gilt halt, dass du neben denjenigen sitzt, die darüber entscheiden können (auch bzgl Ausnahmen). Wenn man sich mit den entsprechenden Leuten gut versteht, macht das die Wege eher kürzer...

„Relativ realistisch“. Dass man zur Erprobung und ggf auch mal eine gewisse örtlich Flexibilität zeigen muss, ist doch klar.
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