15.09.2021, 06:37
(28.04.2021, 22:41)WaldUndWiese schrieb: Moin alle zusammen,
ich hatte gestern meine mündliche Prüfung in Düsseldorf mit Aktenvortrag: Arbeitsrecht. Als die Ladung kam wars erstmal ein Schock. Ich hatte im Internet nach Erfahrungen mit AV: ArbR gesucht aber keine guten gefunden, deswegen wollt ich euch hier mal nachträglich meine geben, schließlich sind wir ja alle Kollegen.
Kurz: Arbeitsrecht ist der Glücksfall schlechthin! Das wird jedem wahrscheinlich selbst nach 2 Wochen auffallen. Aber ihr sollt es auch schon am Anfang hören. Meine ersten Wochen wäre dann deutlich entspannter gewesen. Spätestens nach 2 Wochen wusste ich, das Vortrag gut werden wird und hatte am Ende tatsächlich 15 Punkte. Deshalb wollte ich meine Vorbereitung mit euch teilen, falls es euch evtl. hilft.
Als erstes: ArbR ist geil, weil das Rechtsgebiet so eingegrenzt ist. Es kommen immer die gleichen Probleme. Im Zivilrecht könnt ihr auch ne Drittawiderspruchsklage des Treuhandgeber auf dem Tisch haben. Oder noch schlimmer, Immobilarsachenrecht. Im ArbR passiert euch das nicht.
Ihr habt Kündigungen, Lohnzahlungsklagen (EFZG, 615, 616 etc.), AGB-Prüfungen, Urlaubsabgeltung und immer wieder die Schriftform. Nach dem 20. Vortrag merkt man, wie sich alles wiederholt.
Tipps:Macht euch wirklich keinen Stress, mit Arbeitsrecht habt ihr echt Glück. Haut ordentlich rein und ihr werdet bestimmt gut bestehen. Ich wünsche euch viel Erfolg
- Kauft euch so schnell wie möglich die ArbR Skripte von Holbeck, Schwindl und Homann, Suckow (Fälle). Das ArbR Skript müsst ihr so schnell wie möglich durcharbeiten, sind 180 Seiten, also mit rausschreiben 3 Tage. Ich habe dann jeden Tag 2 Aktenvorträge gemacht, einen morgens einen Abends, einen von der Justiz, einen aus Homann, Suckow. Dann kommt man sehr schnell rein, macht sogar Spaß und hat während des Tags Zeit für die anderen Bereiche.
- Alle Probleme die drankamen standen irgendwo im Skrip, manchmal auch nur in einem Absatz (zB Bedeutung Attest und dessen Erschütterung). Man muss das Skript mehrmals lesen, dauert aber nach dem ersten durcharbeiten nur noch einen halben Tag, beim Dritten mal nur noch ne Stunde etc.
- Die wirklich meisten Informationen stehen im Palandt vor § 611 bis § 626. Alles vorher schon durchblättern und sehen/wissen, wo es steht. Bei uns kam im AV der innerbetriebliche Schadensausgleich und Ausschlussklauseln dran. Ich habe die Prüfungsmaßstäbe aus dem Kommentaar genommen/abgeschrieben und musste dann nur noch darunter subsumieren. Man muss nur wissen, wo alles steht.
- Was ganz wichtig ist sind die Pflichten zwischen AG und AN, nämlich die Rücksichtsnahme- und Fürsorgeplichten. Definieren. Die Einzelfälle stehen im Palandt. Mal bei § 611, mal bei § 626. Gerade wenn man nicht weiter weiß, findet man da was.
- In den Aktenvorträgen werden häufig gelernte Probleme umgedreht. Es reicht, wenn auf einmal der AG klagt oder man diesen vertritt. Dann muss man einmal umdenken in der Zulässigkeit/Zuständigkeit. Bei Prüfung aus Anwaltssicht muss man den § 12a ArbGG immer in der Zweckmäßigkeit nennen, das fanden unsere Prüfer besonders wichtig. Solche Sachen. Da macht man schnell mal Flüchtigkeitsfehler, die nicht mehr passieren, je mehr Aktenvorträge man übt. Diese Flüchtigkeitsfehler wurden sehr negativ gewertet, weil sie den Eindruck hinterlassen man habe es nicht verstanden. Bei den großen Problemen wurde ausdrücklich gesagt das alles vertretbar war (wars normal oder grob fahrlässig...)
- Und als letztes, die Aktenvorträge leiten häufig. zB hat man als ersten Antrag ne Kündigungsschutzklage und als zweiten eine Lohnklage. Dann muss man denklogisch die Kündigung für unwirksam halten, damit man danach noch den § 615 S. 1, 295 BGB prüfen kann. Bei uns hatte eine Ausschlussklausel grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz nicht erfasst, weshalb es vorher beim innerbetr. Schadensausgleich normale Fahrlässigkeit sein musste, da nur dann der Anspruch gegen den Mandanten innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden musste. Also einfach aufmerksam sein
- Der letzte Punkt fällt weg, wenns aus Anwaltssicht ist, da dann umfassend geprüft werden muss. Da kann dann auch mal die Klage unzulässig sein oder die Kündigung gegen die Schriftform verstoßen. Da nicht reinlegen lassen.
Danke, danke, danke!
Du hast mir gerade über die erste Panik geholfen und deinen Tipps leiste ich folge!!!
12.12.2021, 14:34
Weil mir der Beitrag des Threaderstellers bei meiner Vorbereitung sehr geholfen und mir viel Orientierung für meine eigene Vorbereitung gegeben hat, möchte auch ich meine Erfahrungen zum Aktenvortrag Arbeitsrecht in NRW kurz für euch festhalten; vielleicht hilft es dem ein oder anderen ja in Ergänzung zu dem tollen Ausgangsthread. Der Erhalt der Ladung war tatsächlich ein Schock. Dann hab ich mir eine Übersicht erstellt, was ich alles können muss. Ich habe mir das Kaiser Skript geholt zur Arbeits- und Wirtschaftsrechtsklausur. Das ist kurz und natürlich manchmal zu oberflächlich, aber den Rest habe ich mir angeeignet durch das Üben von Kurzvorträgen und vertiefend habe ich mir das Holbeck-Skript zu einzelnen Fragen angeschaut (zB EFZG, BUrlG, TzBfG). Das Skript von Homann/Suckow ist ein Muss. Die Fälle sind sehr lehrreich, vielleicht etwas zu kurz, aber die Lösungen werden vortragsmäßig ausformuliert, es erfolgt eine Einordnung, wie schwer der Fall ist, und mit was man punkten kann. Und es gibt einen ergänzenden Teil nach dem Fall, in dem einzelne Probleme vertieft werden. Diese Fälle habe ich morgens gemacht (sind nur 10) und dann die vom LJPA abends. Bei den Vorträgen vom LJPA habe ich zu Beginn der Vorbereitung die fettgedruckten Begriffe aller Lösungen überflogen und habe mir dann eine Liste erstellt, welcher Vortrag was grob beinhaltet (zB Kündigung, Klauselkontrolle, TzBfG etc und zusätzlich, ob RA/Gericht). Da ich mir alle Skizzen angeguckt habe und auch nur grob, wusste ich den genauen Inhalt natürlich nicht mehr, wenn die KV dann gehalten habe. Dann habe ich täglich 2 KV gemacht, wobei ich immer die beiden möglichst unterschiedliche Bereiche abdecken sollten. Vorteil an dieser Liste war auch die Evaluation, was am häufigsten drankommt. Manchmal bin ich dann bei einem Thema im Arbeitsrecht hängen geblieben und habe nach dem KV morgens Dinge vertieft angeschaut. Dann habe ich es, vor allem am Ende, nicht mehr geschafft 2 KV am Tag zu machen. Den am Abend habe ich dann überflogen und mir eine Kurzskizze dazu gemacht und habe dann die Lösung durchgearbeitet. Das hat mir persönlich geholfen, da ich im Vortragsstil relativ sicher bin und auch vor der Ladung schon viele Aktenvorträge in den anderen Rechtsgebieten gehalten habe. So habe ich dann doch noch den Inhalt der Skizzen verinnerlichen können, ohne zu viel Zeit zu verlieren. Besser ist es aber natürlich, den Vortrag so vorzubereiten und zu halten wie im Ernstfall. Aber manchmal muss man eben flexibel sein und die Lernsituation modifizieren.
Ein großer Vorteil im Arbeitsrecht ist auch noch, dass die Aktenvorträge nicht ganz so vollgepackt sind, wie in den anderen Rechtsgebieten. Da hatte ich immer Zeitprobleme, die 12 min Redezeit einzuhalten. Die konnte ich im Arbeitsrecht jedoch gut einhalten; also ein Plus. Die Normen aus ArbG und KSchG werden mittlerweile im Vermerk angegeben und es scheint wieder en vogue zu sein, §§ 46 II 1 ArbGG ivm § 50 I, 51 I 1 ZPO ivm § 13 I, 35 I 1 GmbHG in der Zulässigkeit anzusprechen ...
Viel Glück, ihr schafft das! Man kann es nicht ändern, dass man Arbeitsrecht machen muss und wenn ich es schaffe, mir das in 3 Wochen reinzuziehen und ein ordentliches Ergebnis einzufahren, dann alle anderen auch :-)
Ein großer Vorteil im Arbeitsrecht ist auch noch, dass die Aktenvorträge nicht ganz so vollgepackt sind, wie in den anderen Rechtsgebieten. Da hatte ich immer Zeitprobleme, die 12 min Redezeit einzuhalten. Die konnte ich im Arbeitsrecht jedoch gut einhalten; also ein Plus. Die Normen aus ArbG und KSchG werden mittlerweile im Vermerk angegeben und es scheint wieder en vogue zu sein, §§ 46 II 1 ArbGG ivm § 50 I, 51 I 1 ZPO ivm § 13 I, 35 I 1 GmbHG in der Zulässigkeit anzusprechen ...
Viel Glück, ihr schafft das! Man kann es nicht ändern, dass man Arbeitsrecht machen muss und wenn ich es schaffe, mir das in 3 Wochen reinzuziehen und ein ordentliches Ergebnis einzufahren, dann alle anderen auch :-)
14.01.2022, 15:28
Vielen Dank für die richtig coolen Berichte!!
Eine Frage an die Hessen: Wenn der Aktenvortrag im Arbeitsrecht gehalten wird. Bedeutet dies automatisch, dass das Prüfungsgespräch (Zivilrecht) auch arbeitsrechtlich geprägt ist?
Eine Frage an die Hessen: Wenn der Aktenvortrag im Arbeitsrecht gehalten wird. Bedeutet dies automatisch, dass das Prüfungsgespräch (Zivilrecht) auch arbeitsrechtlich geprägt ist?
14.01.2022, 15:48
Danke dir! Diese Vibes brauchen wir hier!
17.01.2022, 11:12
(14.01.2022, 15:28)Gast009 schrieb: Vielen Dank für die richtig coolen Berichte!!
Eine Frage an die Hessen: Wenn der Aktenvortrag im Arbeitsrecht gehalten wird. Bedeutet dies automatisch, dass das Prüfungsgespräch (Zivilrecht) auch arbeitsrechtlich geprägt ist?
Kann mir einer diesbezüglich noch helfen? :)
09.02.2022, 12:00
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob für die Vorbereitungen auf den Aktenvortrag die Arbeitsgesetze aus dem beck-Verlag zur Verfügung stehen? Wenn ich das richtig sehe, sind sie jedenfalls für die Klausuren keine zulässigen Hilfsmittel.
Vielen Dank!
kann mir jemand sagen, ob für die Vorbereitungen auf den Aktenvortrag die Arbeitsgesetze aus dem beck-Verlag zur Verfügung stehen? Wenn ich das richtig sehe, sind sie jedenfalls für die Klausuren keine zulässigen Hilfsmittel.
Vielen Dank!
Kennst Du schon das größte Portal zur mündlichen Prüfung im 2. Examen? Auf Protokolle-Assessorexamen gibt es die meisten kostenlosen Protokolle zum Assessorexamen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
10.02.2022, 15:48
(09.02.2022, 12:00)wasmachensachen schrieb: Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob für die Vorbereitungen auf den Aktenvortrag die Arbeitsgesetze aus dem beck-Verlag zur Verfügung stehen? Wenn ich das richtig sehe, sind sie jedenfalls für die Klausuren keine zulässigen Hilfsmittel.
Vielen Dank!
Du beziehst dich auf NRW ? In Hessen jedenfalls sind die Arbeitsgesetze aus dem beck-Verlag zugelassen. Sonst steht aber glaube ich alles auch im Ergänzungsband vom Schönfelder/Habersack?
10.02.2022, 19:02
Danke euch!!! Es gibt doch noch nette Menschen:-)
11.02.2022, 14:49
(10.02.2022, 15:48)neraniel schrieb:(09.02.2022, 12:00)wasmachensachen schrieb: Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob für die Vorbereitungen auf den Aktenvortrag die Arbeitsgesetze aus dem beck-Verlag zur Verfügung stehen? Wenn ich das richtig sehe, sind sie jedenfalls für die Klausuren keine zulässigen Hilfsmittel.
Vielen Dank!
Du beziehst dich auf NRW ? In Hessen jedenfalls sind die Arbeitsgesetze aus dem beck-Verlag zugelassen. Sonst steht aber glaube ich alles auch im Ergänzungsband vom Schönfelder/Habersack?
Ja genau, ich beziehe mich auf NRW; dachte das sei aus dem Titel des Threats klar. Stimmt, Vieles ist auch im Schönfelder und im Ergänzungsband zum Schönfelder abgedruck. Ich bin aber kürzlich in der Vorbereitung mit dem hier vorgeschlagenen Buch Homann/Suckow auf das Berufsbildungsgesetz gestoßen, das sich nur im Ergänzungsband Sartorius befindet (oder eben auch in der Arbeitsrechts-Gesetzesammlung vom beck-Verlag?).
22.03.2022, 16:01
Hallo, erstmal vielen Dank für den schönen Beitrag und die aufbauenden Worte!
Eine Frage habe ich noch bzgl. der bereitgestellten Hilfsmittel. Wird für Arbeitsrecht ein ArbG von Beck-Texte oder ein Schönfelder Ergänzungsband bereit gestellt? Oder kann man das nicht sicher sagen?
Danke schon mal!
Eine Frage habe ich noch bzgl. der bereitgestellten Hilfsmittel. Wird für Arbeitsrecht ein ArbG von Beck-Texte oder ein Schönfelder Ergänzungsband bereit gestellt? Oder kann man das nicht sicher sagen?
Danke schon mal!