24.11.2023, 15:18
danke für die Erfahrungen!
Wer es noch nicht weiss haben Holbeck und Schwindl einen Kurs zum ArbR online verfügbar, Materialien dazu bekommt
man per Post. Fand den sehr gut!
Bekommt man in NRW ein Thema zugeteilt? Ich bin RLP und dachte bisher, mein AV wird im Schwerpunkt stattfinden. Muss ich noch mal schauen
Wer es noch nicht weiss haben Holbeck und Schwindl einen Kurs zum ArbR online verfügbar, Materialien dazu bekommt
man per Post. Fand den sehr gut!
Bekommt man in NRW ein Thema zugeteilt? Ich bin RLP und dachte bisher, mein AV wird im Schwerpunkt stattfinden. Muss ich noch mal schauen
24.01.2024, 14:31
Richtig gute Tipps, Dankeschön @WaldundWiese& Co!
Ich stelle mir gerade folgende Frage und würde mich über Erfahrungsberichte/Tipps dazu freuen :
Wie würdet ihr an die Vorbereitung in den drei Wochen vor der Mündlichen herangehen, wenn das Vortragsthema Arbeitsrecht ist? Da man inhaltlich noch Einiges aufzuarbeiten hat, dürfte ein direktes Loslegen mit den Aktenvorträgen schwierig sein. Wenn man aber ersteinmal das Skript von Holbeck/Schwindl zum Einlesen ins Arbeitsrecht liest sowie sich durch die Protokolle durchschlägt, ist schnell eine Woche vergangen, ohne Vorträge geübt zu haben.
Das kann es doch nicht sein ?
Vielleicht stand ja jemand schon vor einem ähnlichen Problem und hat einen guten Umgang damit gefunden, dann gern her mit den Tipps .
Ich stelle mir gerade folgende Frage und würde mich über Erfahrungsberichte/Tipps dazu freuen :
Wie würdet ihr an die Vorbereitung in den drei Wochen vor der Mündlichen herangehen, wenn das Vortragsthema Arbeitsrecht ist? Da man inhaltlich noch Einiges aufzuarbeiten hat, dürfte ein direktes Loslegen mit den Aktenvorträgen schwierig sein. Wenn man aber ersteinmal das Skript von Holbeck/Schwindl zum Einlesen ins Arbeitsrecht liest sowie sich durch die Protokolle durchschlägt, ist schnell eine Woche vergangen, ohne Vorträge geübt zu haben.
Das kann es doch nicht sein ?
Vielleicht stand ja jemand schon vor einem ähnlichen Problem und hat einen guten Umgang damit gefunden, dann gern her mit den Tipps .
09.04.2024, 23:02
(28.04.2021, 22:41)WaldUndWiese schrieb: Moin alle zusammen,
ich hatte gestern meine mündliche Prüfung in Düsseldorf mit Aktenvortrag: Arbeitsrecht. Als die Ladung kam wars erstmal ein Schock. Ich hatte im Internet nach Erfahrungen mit AV: ArbR gesucht aber keine guten gefunden, deswegen wollt ich euch hier mal nachträglich meine geben, schließlich sind wir ja alle Kollegen.
Kurz: Arbeitsrecht ist der Glücksfall schlechthin! Das wird jedem wahrscheinlich selbst nach 2 Wochen auffallen. Aber ihr sollt es auch schon am Anfang hören. Meine ersten Wochen wäre dann deutlich entspannter gewesen. Spätestens nach 2 Wochen wusste ich, das Vortrag gut werden wird und hatte am Ende tatsächlich 15 Punkte. Deshalb wollte ich meine Vorbereitung mit euch teilen, falls es euch evtl. hilft.
Als erstes: ArbR ist geil, weil das Rechtsgebiet so eingegrenzt ist. Es kommen immer die gleichen Probleme. Im Zivilrecht könnt ihr auch ne Drittawiderspruchsklage des Treuhandgeber auf dem Tisch haben. Oder noch schlimmer, Immobilarsachenrecht. Im ArbR passiert euch das nicht.
Ihr habt Kündigungen, Lohnzahlungsklagen (EFZG, 615, 616 etc.), AGB-Prüfungen, Urlaubsabgeltung und immer wieder die Schriftform. Nach dem 20. Vortrag merkt man, wie sich alles wiederholt.
Tipps:Macht euch wirklich keinen Stress, mit Arbeitsrecht habt ihr echt Glück. Haut ordentlich rein und ihr werdet bestimmt gut bestehen. Ich wünsche euch viel Erfolg
- Kauft euch so schnell wie möglich die ArbR Skripte von Holbeck, Schwindl und Homann, Suckow (Fälle). Das ArbR Skript müsst ihr so schnell wie möglich durcharbeiten, sind 180 Seiten, also mit rausschreiben 3 Tage. Ich habe dann jeden Tag 2 Aktenvorträge gemacht, einen morgens einen Abends, einen von der Justiz, einen aus Homann, Suckow. Dann kommt man sehr schnell rein, macht sogar Spaß und hat während des Tags Zeit für die anderen Bereiche.
- Alle Probleme die drankamen standen irgendwo im Skrip, manchmal auch nur in einem Absatz (zB Bedeutung Attest und dessen Erschütterung). Man muss das Skript mehrmals lesen, dauert aber nach dem ersten durcharbeiten nur noch einen halben Tag, beim Dritten mal nur noch ne Stunde etc.
- Die wirklich meisten Informationen stehen im Palandt vor § 611 bis § 626. Alles vorher schon durchblättern und sehen/wissen, wo es steht. Bei uns kam im AV der innerbetriebliche Schadensausgleich und Ausschlussklauseln dran. Ich habe die Prüfungsmaßstäbe aus dem Kommentaar genommen/abgeschrieben und musste dann nur noch darunter subsumieren. Man muss nur wissen, wo alles steht.
- Was ganz wichtig ist sind die Pflichten zwischen AG und AN, nämlich die Rücksichtsnahme- und Fürsorgeplichten. Definieren. Die Einzelfälle stehen im Palandt. Mal bei § 611, mal bei § 626. Gerade wenn man nicht weiter weiß, findet man da was.
- In den Aktenvorträgen werden häufig gelernte Probleme umgedreht. Es reicht, wenn auf einmal der AG klagt oder man diesen vertritt. Dann muss man einmal umdenken in der Zulässigkeit/Zuständigkeit. Bei Prüfung aus Anwaltssicht muss man den § 12a ArbGG immer in der Zweckmäßigkeit nennen, das fanden unsere Prüfer besonders wichtig. Solche Sachen. Da macht man schnell mal Flüchtigkeitsfehler, die nicht mehr passieren, je mehr Aktenvorträge man übt. Diese Flüchtigkeitsfehler wurden sehr negativ gewertet, weil sie den Eindruck hinterlassen man habe es nicht verstanden. Bei den großen Problemen wurde ausdrücklich gesagt das alles vertretbar war (wars normal oder grob fahrlässig...)
- Und als letztes, die Aktenvorträge leiten häufig. zB hat man als ersten Antrag ne Kündigungsschutzklage und als zweiten eine Lohnklage. Dann muss man denklogisch die Kündigung für unwirksam halten, damit man danach noch den § 615 S. 1, 295 BGB prüfen kann. Bei uns hatte eine Ausschlussklausel grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz nicht erfasst, weshalb es vorher beim innerbetr. Schadensausgleich normale Fahrlässigkeit sein musste, da nur dann der Anspruch gegen den Mandanten innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden musste. Also einfach aufmerksam sein
- Der letzte Punkt fällt weg, wenns aus Anwaltssicht ist, da dann umfassend geprüft werden muss. Da kann dann auch mal die Klage unzulässig sein oder die Kündigung gegen die Schriftform verstoßen. Da nicht reinlegen lassen.
Vielen vielen Dank für diesen Beitrag! Ich habe eine Frage zu deiner Arbeitsweise. Wie schaffst du es 180 Seiten in 3 Tagen zsmzufassen? Wie gehst du da vor? Ich bräuchte viel viel länger