27.04.2021, 17:38
(27.04.2021, 16:56)Gast schrieb:(27.04.2021, 14:45)Gast schrieb:(26.04.2021, 23:24)Gast202193 schrieb: Hallo ihr Lieben,
ich fange ab Mai mit dem Ref an und werde daneben meine Nebentätigkeit als wissenschaftlichen Mitarbeiter weiterführen.
Problem ist nun, dass ich die Tätigkeit eigentlich gerne als Minijob ausüben würde, da es sich für mich mehr lohnen würde, da man ja neben dem Ref nicht so viel arbeiten darf und ohnehin die Abzüge viel zu hoch wären (Steuerklasse VI).
Leider sind die WisMit-Stellen nicht als Minijobs ausgelegt. Ich weiß jetzt nicht so richtig wie ich fortfahren soll.
Lohnt sich das überhaupt mit den ganzen Abzügen der Steuerklasse VI? Wie handhabt ihr das?
Was ist, wenn ich unter 450 Euro verdiene? Falle ich dann automatisch unter die Minijob-Regelung? Ich habe von einigen Fällen gelesen, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dennoch nicht als geringfügig Beschäftigter angemeldet hat.
Tut mir leid für die vielen Fragen, bin leider etwas verzweifelt...
Ich habe meinen WissMit Job für das Ref auf einen Minijob umgestellt, genau aus diesem Grund. Man müsste schon deutlich mehr arbeiten, um so viel zu verdienen, dass man nach den Steuerabzügen noch deutlich besser dasteht als mit dem 450€ Job. Das geht jedenfalls in meinem Bundesland schon deshalb nicht, weil wir nur 8 Stunden in der Woche nebenbei arbeiten dürfen. Meine Erfahrung ist zudem, dass man vor Beginn des Refs deutlich überschätzt, wie viel Zeit nebenbei noch fürs arbeiten bleibt. Wir haben eine stationsbegleitende AG, so dass jede Woche 1 Tag schon dafür draufgeht, manchmal sogar 2 Tage. Dann schreibst du Klausuren, da ist nochmal ein Tag weg. Und dann kommt ja noch die Stationsarbeit selbst. Natürlich ist man zu Beginn jeder Station noch langsam und muss alles nachschlagen, während man zum Ende hin schneller wird, aber ich schaffe momentan nicht mal, einen halben Tag pro Woche noch in meinem Nebenjob zu arbeiten. Kommt sicherlich auch auf den Ausbilder an, aber ich hatte bislang überall ungefähr gleich viel zu tun.
Genauso sehe ich das auch und befürchte auch, dass es bei mir ähnlich sein wird. Allerdings will mein Arbeitgeber die Umstellung auf einen Minijob nicht. Die einzige Alternative, die bleibt, ist eine Werkstudententätigkeit für die ich aber immatrikuliert sein müsste. Was würdest du tun?
Schwierige Situation! Ich glaube, dass du ein Zweitstudium - sei es, dass du nur "auf dem Papier" immatrikuliert bist, vom OLG absegnen lassen musst. Dasselbe gilt für die Nebentätigkeit. Ich kann mir vorstellen, dass das OLG beides gleichzeitig nicht zulassen wird.
Ehrlich gesagt würde ich ernsthaft darüber nachdenken, mir einen anderen Nebenjob zu suchen. Wenn du es dir leisten kannst, würde ich sogar komplett auf einen nebenjob verzichten (mir selbst ist das leider nicht möglich). Ich habe durch das Referendariat gemerkt, dass es wirklich super wichtig ist, einen sehr flexiblen Arbeitgeber zu haben, wenn man schon nebenbei arbeiten muss/will. Denn das Ref kommt dem Nebenjob häufig in die Quere, sei es terminlich (man erfährt z.B. zumindest in meinem Bezirk sehr kurzfristig, wann man Sitzungsdienst hat) oder weil man einfach zu viel für die Station zu tun hat. Das letzte was du da willst, ist ein Arbeitgeber, der schon bei der Umstellung auf einen Minijob so unflexibel ist.
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Nebentätigkeit Referendariat Steuern - von Gast202193 - 26.04.2021, 23:24
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