27.04.2021, 21:37
(27.04.2021, 19:37)Gast schrieb:Im Übrigen hast du (eigentlich: deine Mutter) keinen Anspruch auf Kindergeld, da mit dem ersten Examen ein berufsqualifizierender Abschluss vorliegt und du im Ref. daher ganz regulär als Arbeitnehmer aktiv wirst. Dies ist „schädlich“ für das Kindergeld.
Also ob es rechtlich so rechtens ist, weiß ich nicht. Aber Freunde von mir haben im Ref auf jeden Fall noch Kindergeld (eigentlich die Eltern, aber nach Antrag auf die Kinder umgeschrieben) bekommen.
27.04.2021, 22:00
Ich bin bisher auch privat über einen Elternteil versichert.
Die Beihilfeberechtigung kann ich nicht beurteilen. Ich werde selbst verbeamtet in Hessen und habe einen eigenen Beihilfeanspruch, sodass der meines Elternteils entfällt.
Der Kindergeldanspruch während des Refs besteht aber bis man 25 ist. Die Bezüge/Gehalt aus dem Ref sind explizit anspruchsunschädlich nach einer Norm (weiß gerade nicht genau welche, steht auf der Website der Kindergeldkasse).
Nur wenn man parallel zum Ref einen Nebenjob hat, der schädlich wäre, entfällt das.
Kindergeld besteht weiterhin bis 25 auf jeden Fall, wenn man im Ref ist nach Jura als Erststudium.
Die Beihilfeberechtigung kann ich nicht beurteilen. Ich werde selbst verbeamtet in Hessen und habe einen eigenen Beihilfeanspruch, sodass der meines Elternteils entfällt.
Der Kindergeldanspruch während des Refs besteht aber bis man 25 ist. Die Bezüge/Gehalt aus dem Ref sind explizit anspruchsunschädlich nach einer Norm (weiß gerade nicht genau welche, steht auf der Website der Kindergeldkasse).
Nur wenn man parallel zum Ref einen Nebenjob hat, der schädlich wäre, entfällt das.
Kindergeld besteht weiterhin bis 25 auf jeden Fall, wenn man im Ref ist nach Jura als Erststudium.