03.05.2021, 15:02
(03.05.2021, 14:56)FrBo schrieb: ... man wird ja nun nicht darüber informiert, ob es bei den von einem selbst korrigierten Klausuren eine Remonstration gab oder nicht.
Ich korrigiere im Examenskurs immer so 30 Klausuren und bei anderen Klausurtypen immer so zwischen 20-40. Hausarbeiten eher so 10, wobei ich jetzt festgestellt habe, dass ich eigentlich nicht wesentlich mehr Zeit brauche.
Ich korrigiere allerdings auch ziemlich gründlich, schreibe ausführliche Voten und Randbemerkungen. Ich versuche so zu korrigieren, wie ich es mir gewünscht hätte im Studium.
Arme Seele... Dann machst du das als Hobby. Geld verdienen wirst du mit so ausführlichen Korrekturen wohl eher nicht (= höherer Zeitaufwand)
03.05.2021, 21:51
(03.05.2021, 14:56)FrBo schrieb: ... man wird ja nun nicht darüber informiert, ob es bei den von einem selbst korrigierten Klausuren eine Remonstration gab oder nicht.
Das muss nicht so sein. Ich kenne Lehrstühle, die den Korrektor bei einer Remonstration zur Stellungnahme auffordern – was unbezahlte Mehrarbeit bedeutet.
03.05.2021, 22:15
Das geschieht sogar in der Mehrzahl der Fälle. Als Korrektor, der seine Arbeit ordentlich gemacht hat, darf man sich dann am Ende mit substanzlosen Remonstrationen rumschlagen, bei denen jemand halt versuchte, doch noch auf die 3 Punkte zu bekommen oder sonst eine höhere Note herauszuschlagen.
Aber der typische Hiwi-Korrektor wird natürlich nicht darauf verweisen, dass er seine Arbeit ordnungsgemäß erledigt habe und eine weitere Auseinandersetzung mit der Remonstration verweigern.
Wenn man das mal am eigenen Leib zu spüren bekommen hat, versteht man auch all die Lehrstühle, die eine ins Einzelne gehende Remonstrationsbegründung verlangen, in deren Rahmen Bewertungsfehler aufgezeigt werden müssen, und knappe Fristen setzen.
Aber der typische Hiwi-Korrektor wird natürlich nicht darauf verweisen, dass er seine Arbeit ordnungsgemäß erledigt habe und eine weitere Auseinandersetzung mit der Remonstration verweigern.
Wenn man das mal am eigenen Leib zu spüren bekommen hat, versteht man auch all die Lehrstühle, die eine ins Einzelne gehende Remonstrationsbegründung verlangen, in deren Rahmen Bewertungsfehler aufgezeigt werden müssen, und knappe Fristen setzen.