05.11.2021, 17:25
Gibt sowohl Lg Gießen, olg ffm und bgh Entscheidung dazu
https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...R%20191/19
https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...R%20191/19
05.11.2021, 17:30
(05.11.2021, 16:57)Gast schrieb:(05.11.2021, 16:47)Soldi schrieb: Also musste man „nur“ Nacherfüllung prüfen? 437, 439?Im Prinzip schon, jedenfalls nach meiner Lösung, wobei er einen Vorschuss für die Ersatzlieferung nicht über die Nacherfüllung bekommt, sondern über 280 I, III, 281 Schadensersatz statt der ganzen Leistung (Rückzahlung des Kaufpreises) bekommt, das kann er neben dem Vorschuss für die Aus und Einbaukosten geltend machen. Der eigentliche Schwerpunkt war mE der Nachweis, dass das Holz für die verträglich vorausgesetzte Verwendung (Außenbereich Terrasse) geeignet war bzw ob eine solche Eignung überhaupt vorausgesetzt wurde. Anderer Schwerpunkt war die Verbrauchereigenschaft des Mandanten, konnte man die nicht nachweisen, wären sämtlich Ansprüche gescheitert.
den Vorschuss habe ich uber 439 III geprüft, weil er das Holz eingebaut hat. daneben halt noch Zinsen nach 286 288 ab Zustellung des Mahnbescheides. materiell war es echt wenig oder ich habe vieles übersehen :D
05.11.2021, 18:10
Die LJPAs scheinen die Kaufrechtsklausuren rauszukloppen. Nächstes Jahr gilt die neue Fassung, da haben die noch nix .-) Ich bin froh für euch, dass heute sowas lief. Besser Standardfall aus den Skripten als irgendwelcher shit.
05.11.2021, 20:01
(05.11.2021, 18:10)Culpa schrieb: Die LJPAs scheinen die Kaufrechtsklausuren rauszukloppen. Nächstes Jahr gilt die neue Fassung, da haben die noch nix .-) Ich bin froh für euch, dass heute sowas lief. Besser Standardfall aus den Skripten als irgendwelcher shit.
für mich war der praktische Teil schwer, insbesondere einen vernünftigen Antrag auf Nacherfüllung zu stellen. dabei durfte man nicht vergessen, dass der Beklagte nach 449 V die Zug um Zug Einrede erheben kann. daher zug um zug auf Rückgabe des alten holzes. gleichzeitig musste man den Annahmeverzug festellen lassen wegen 756 765. dann habe ich noch einen antrag auf verweisung an das LG aachen gestellt.
06.11.2021, 21:14
Ganz kurze Anmerkung, ich will keinen verwirren und habe es auch so gemacht wie beschrieben mit dem Antrag auf Nacherfüllung Zug- um-Zug usw. aber was mir danach in den Sinn kam: Ist es nicht so, dass der Kläger bzw. Antragsteller hier schon durch den Mahnbescheid sein Schadensersatzbegehr geltend gemacht hat und so sein Wahlrecht gar nicht mehr besteht und er keine Erfüllung mehr verlangen kann? Vielleicht hat hierzu jemand eine Meinung?
06.11.2021, 21:41
Wollte der Mdt nicht Vorschuss? Warum prüft ihr Nacherfüllung und klagt das ein??
06.11.2021, 21:48
(06.11.2021, 21:41)Culpa schrieb: Wollte der Mdt nicht Vorschuss? Warum prüft ihr Nacherfüllung und klagt das ein??
Soweit ich mich erinnere wollte er das der Antragsgegner das neue Holz bestellt, das alte ausbaut und das neue einbaut. Aber es kann auch sein, dass ich das im Eifer des Gefechts nur so verstehen wollte und der Antragsteller das Holz bestellen wollte und der Antragsgegner das zahlen sollte :)
06.11.2021, 23:08
(06.11.2021, 21:48)GastF schrieb:Man hat aber nur AS auf die Kostenerstattung, gerade nicht auf Einbau und Ausbau. Oder wurde mir der 439 Abs. 3 falsch beigebracht??(06.11.2021, 21:41)Culpa schrieb: Wollte der Mdt nicht Vorschuss? Warum prüft ihr Nacherfüllung und klagt das ein??
Soweit ich mich erinnere wollte er das der Antragsgegner das neue Holz bestellt, das alte ausbaut und das neue einbaut. Aber es kann auch sein, dass ich das im Eifer des Gefechts nur so verstehen wollte und der Antragsteller das Holz bestellen wollte und der Antragsgegner das zahlen sollte :)
06.11.2021, 23:44
(06.11.2021, 23:08)Culpa schrieb:(06.11.2021, 21:48)GastF schrieb:Man hat aber nur AS auf die Kostenerstattung, gerade nicht auf Einbau und Ausbau. Oder wurde mir der 439 Abs. 3 falsch beigebracht??(06.11.2021, 21:41)Culpa schrieb: Wollte der Mdt nicht Vorschuss? Warum prüft ihr Nacherfüllung und klagt das ein??
Soweit ich mich erinnere wollte er das der Antragsgegner das neue Holz bestellt, das alte ausbaut und das neue einbaut. Aber es kann auch sein, dass ich das im Eifer des Gefechts nur so verstehen wollte und der Antragsteller das Holz bestellen wollte und der Antragsgegner das zahlen sollte :)
für mich war die Klausur echt verwirrend. ich habe es auch so verstanden, dass der Kläger zu beginn den Ein und Ausbau des Holzes durch den Beklagten wollte. der beklagte hat den Mangel bestritten, dann kam das selbstständige Beweisverfahren, dann der Mahnbescheid und erst im ziemlich letzten satz wurde gesagt, dass er vom Beklagten doch lieber Nachlieferung eines besseren Holzes möchte, weil es nirgendwo mehr lieferbar wäre. zusätzlich wollte er einen Vorschuss für die entstehenden Kosten durch den Ein und Ausbau und noch Zinsen.
vielleicht sollte man die Klausur abhaken und sich auf die nächste konzentrieren. habe auch ein paar grobe Fehler gemacht. wird nicht besser dadurch.
06.11.2021, 23:58
Also ich habe das so verstanden, dass er Vorschuss für die Aus und Einbaukosten und die Ersatzlieferung haben will, 439 III iVm 475 VI gibt ihm aber nur Vorschuss für die erste Position. Um sein Begehren zumindest vollumfänglich auszuschöpfen, war es zweckmäßig, den Vorschuss einzuklagen und bezüglich der Kosten Schadensersatz statt der ganzen Leistung Zug um Zug gegen Rückgabe des mangelhaften Holzes geltend zu machen. Der Verkäufer hat doch die Nacherfüllung komplett abgelehnt, sodass es für den Mandanten dann günstiger ist, den SE Anspruch geltend zu machen und sich das Holz woanders zu besorgen.