12.02.2013, 17:21
Kommen eigentlich im 2. Examen auch Klausuren aus dem Europarecht / mit europarechtlichem Aufhänger dran?
15.02.2013, 12:05
Also ich habe ehrlich gesagt noch nicht davon gehört, dass man im 2. Examen Klausuren aus dem Europarecht bekommen hat. Dass Europarecht aber grds. zum Pflichtprogramm gehört und es daher theoretisch immer dran kommen kann, ist aber ja auch klar.
15.02.2013, 12:08
Im Hinblick darauf, dass die Klausuren ja aus der Verwaltungssicht sind, kann Europarecht zwar drankommen, ist aber eher unwahrscheinlich und die Stoffmenge doch stark begrenzt. Es kann also schonmal nicht in dem Umfang drankommen, wie man es im 1. Examen zu befürchten hatte (Klagearten etc).
Was jedoch drankommen könnte, ist aber dass sich der Bürger z.B. auf eine Richtlinie beruft und die Behörde dann in ihrem Bescheid auch darstellen muss ob/warum diese Richtlinie (un)mittelbare Anwendung findet oder nicht.
Also insgesamt ist Europarecht für das 2. Examen sehr sehr sehr viel überschaubarer da es nur wenige Möglichkeiten gibt, dies in Verwaltungsklausuren einzubauen. ;)
Was jedoch drankommen könnte, ist aber dass sich der Bürger z.B. auf eine Richtlinie beruft und die Behörde dann in ihrem Bescheid auch darstellen muss ob/warum diese Richtlinie (un)mittelbare Anwendung findet oder nicht.
Also insgesamt ist Europarecht für das 2. Examen sehr sehr sehr viel überschaubarer da es nur wenige Möglichkeiten gibt, dies in Verwaltungsklausuren einzubauen. ;)