04.05.2018, 18:19
Denke mal bei der AGB Kontrolle kann man vieles vertreten solang man es mit Argumenten begründet da ist das Ergebnis egal.
04.05.2018, 18:21
Hat jemand im zwrotem Teil angesprochen, dass der Mandant ggf mit dem Ersatzanspruch gg den Rückzahlungsanspruch der Kaution aufrechnen kann? Aufrechnung ist ja gem 215 bgb auch mit verjährten Forderungen möglich...
04.05.2018, 23:34
Stand in dem Sachverhalt etwas von einer Kaution?
04.05.2018, 23:42
Naja in dem Vertrag stand was von Kaution. Man soll ja umfassend prüfen und es ist faktisch die einzige Möglichkeit für den Mandanten an sein Geld heranzukommen... ich hoffe es war nicht zu abwegig gedacht
05.05.2018, 06:58
Soweit ich mich erinnern kann war in Hessen nicht von einer Kaution die Rede oder ?
05.05.2018, 08:51
Habt ihr die Verjährungsproblematok auch für alle sonstigen Ansprüche wie GoA, 823 oder 812 angesprochen?
05.05.2018, 09:22
Ich hab nur 280 I, III, 281 I BGB diskutiert, weil die AGL einschlägig war und ich lieber die Zeit in die Zweckmäßigkeit und in das Mandantenschreiben gesteckt habe, damit diese auch ordentlich sind. Schwerpunkt war ja die AGB Kontrolle im 2ten Teil.
05.05.2018, 09:31
Guten Morgen,
zum Aufrechnungseinwand: der würde doch aber nur greifen, wenn die Gegenforderung n(Rückzahlung Kaution) fällig wäre. Der Anspruch wird doch aber erst fällig, wenn der Vermieter nach Ende der Mietzeit eine gewisse Überlegungsfrist hatte. War die Zeit (glaube so 6 Monate) bei euch schon rum.
Ich schreibe nächsten Monat in Sachsen und möchte die aktuellen Fälle der letzten Monate in den Foren verfolgen (falls man sich dort bedient).
Viele Grüße und weiterhin viel Kraft und Erfolg
zum Aufrechnungseinwand: der würde doch aber nur greifen, wenn die Gegenforderung n(Rückzahlung Kaution) fällig wäre. Der Anspruch wird doch aber erst fällig, wenn der Vermieter nach Ende der Mietzeit eine gewisse Überlegungsfrist hatte. War die Zeit (glaube so 6 Monate) bei euch schon rum.
Ich schreibe nächsten Monat in Sachsen und möchte die aktuellen Fälle der letzten Monate in den Foren verfolgen (falls man sich dort bedient).
Viele Grüße und weiterhin viel Kraft und Erfolg
06.05.2018, 14:17
(05.05.2018, 08:51)Gast-NRW schrieb: Habt ihr die Verjährungsproblematok auch für alle sonstigen Ansprüche wie GoA, 823 oder 812 angesprochen?
Ich hab nur eine Spalte dazu geschrieben, dass es nicht darauf ankommt, ob die anderen AGL überhaupt einschlägig sind, da 548 analog angewendet wird. Hatte das vorher so ähnlich in der Life & Law gesehen.
07.05.2018, 14:33
Das war doch mal was. :s
Hat noch wer 2301/518 oder kann ich die Klausur abschreiben?
Hat noch wer 2301/518 oder kann ich die Klausur abschreiben?