19.03.2018, 18:47
Ach ja: die Sache mit der Entscheidung in Abwesenheit des Klägers § 102 II VwGO habe ich noch zentral vor Zulässigkeit und Begründetheit abgehandelt. Die Anordnung persönlichen Erscheinens nach § 95 I 1 VwGO trägt wohl eher zur Sachverhaltsaufklärung bei, zu der das VG nach dem Amtsermittlungsgrundsatz § 86 I 1 VwGO verpflichtet ist. Erscheint er trotz Anordnung nicht, kann nur allein deshalb keine Verschiebung beantragt und folglich in der Sache entschieden werden, sofern nicht erhebliche Gründe vorliegen und diese substantiiert vorgetragen werden. Denn der Kläger war ja jedenfalls vertreten.
Im Übrigen habe ich das oben sinngemäß auch bei der fehlenden Anhörung abgehandelt. Die kann ja jedenfalls bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nachgeholt werden, § 45 I Nr. 3 VwVfG. Nach § 28 VwVfG ist demjenigen aber nur "Gelegenheit" zu geben, sich zu äußern bzw. Stellung zu beziehen. Das aber jedenfalls geschah durch die Anordnung persönlichen Erscheinens. Erscheint er dann dennoch nicht, wurde ihm jedenfalls Gelegenheit gegeben.
Im Übrigen habe ich das oben sinngemäß auch bei der fehlenden Anhörung abgehandelt. Die kann ja jedenfalls bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nachgeholt werden, § 45 I Nr. 3 VwVfG. Nach § 28 VwVfG ist demjenigen aber nur "Gelegenheit" zu geben, sich zu äußern bzw. Stellung zu beziehen. Das aber jedenfalls geschah durch die Anordnung persönlichen Erscheinens. Erscheint er dann dennoch nicht, wurde ihm jedenfalls Gelegenheit gegeben.
19.03.2018, 19:43
Da anscheinend fast alles in diesem Durchgang im Ringtausch läuft: Kann in Berlin/BB und NRW in Ö2/V2 eine Behördenklausur kommen oder können nur Anwaltsklauren laufen?
19.03.2018, 19:51
In Berlin auch Behörde.
19.03.2018, 20:03
(19.03.2018, 19:51)Gast schrieb: In Berlin auch Behörde.
Na ja, eher theoretisch. Das Kontingent an Anwaltsklausuren ist jedenfalls noch nicht voll (3 von 4 möglichen). Morgen
läuft mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit in Berlin eine Anwaltsklausur, die regelmäßig nicht die anwaltliche Vertretung einer Behörde zum Gegenstand hat.
19.03.2018, 20:06
(19.03.2018, 20:03)bln schrieb:(19.03.2018, 19:51)Gast schrieb: In Berlin auch Behörde.
Na ja, eher theoretisch. Das Kontingent an Anwaltsklausuren ist jedenfalls noch nicht voll (3 von 4 möglichen). Morgen
läuft mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit in Berlin eine Anwaltsklausur, die regelmäßig nicht die anwaltliche Vertretung einer Behörde zum Gegenstand hat.
In Hessen lief zB in Zivilrecht nur eine(!) Anwaltsklausur.
Muss aber nichts heißen.
19.03.2018, 20:09
(19.03.2018, 20:06)Hesse schrieb:(19.03.2018, 20:03)bln schrieb:(19.03.2018, 19:51)Gast schrieb: In Berlin auch Behörde.
Na ja, eher theoretisch. Das Kontingent an Anwaltsklausuren ist jedenfalls noch nicht voll (3 von 4 möglichen). Morgen
läuft mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit in Berlin eine Anwaltsklausur, die regelmäßig nicht die anwaltliche Vertretung einer Behörde zum Gegenstand hat.
In Hessen lief zB in Zivilrecht nur eine(!) Anwaltsklausur.
Muss aber nichts heißen.
Ja, hier auch. Es müssen auch insgesamt nur zwei in ZR zwingend geschrieben werden, wenn man die Wahlklausur außerhalb der Betrachtung belässt. Also alles im Rahmen.
19.03.2018, 21:23
Zumindest in Berlin und damit idR auch im Ringtausch liefen im vergangenen Jahr als ÖR2 im März ein Widerspruchsbescheid, im Juni ein Ausgangsbescheid, im September die einzige RA-Klausur und im Dezember wieder ein Widerspruchsbescheid. Es kann also alles kommen.
19.03.2018, 22:48
(19.03.2018, 21:23)Berliner schrieb: Zumindest in Berlin und damit idR auch im Ringtausch liefen im vergangenen Jahr als ÖR2 im März ein Widerspruchsbescheid, im Juni ein Ausgangsbescheid, im September die einzige RA-Klausur und im Dezember wieder ein Widerspruchsbescheid. Es kann also alles kommen.
Vielleicht kommt morgen auch eine Staatsanwaltsklausur. Ist auch öffentliches Recht.
19.03.2018, 23:18
(19.03.2018, 22:48)bln schrieb:(19.03.2018, 21:23)Berliner schrieb: Zumindest in Berlin und damit idR auch im Ringtausch liefen im vergangenen Jahr als ÖR2 im März ein Widerspruchsbescheid, im Juni ein Ausgangsbescheid, im September die einzige RA-Klausur und im Dezember wieder ein Widerspruchsbescheid. Es kann also alles kommen.
Vielleicht kommt morgen auch eine Staatsanwaltsklausur. Ist auch öffentliches Recht.
Haha, aber deine Intention ist richtig. Man muss ja keine Behördenklausur heraufbeschwören.
20.03.2018, 16:26
Tja, ihr habt es mit eurem Behördengeschwurbel hier darauf angelegt.