16.03.2018, 18:00
16.03.2018, 18:02
Der 31 war ein Feiertag, wie auch der 01.11. Es gab nur zwei Kalender, einen fuer 2017 ubd einen fuer 2018. Der 31 war nur 2017 ein Feiertag
16.03.2018, 18:08
(16.03.2018, 18:02)Berlinmrz schrieb: Der 31 war ein Feiertag, wie auch der 01.11. Es gab nur zwei Kalender, einen fuer 2017 ubd einen fuer 2018. Der 31 war nur 2017 ein Feiertag
(16.03.2018, 18:02)Berlinmrz schrieb: Der 31 war ein Feiertag, wie auch der 01.11. Es gab nur zwei Kalender, einen fuer 2017 ubd einen fuer 2018. Der 31 war nur 2017 ein Feiertag
Oh man, das ist bitter. Ja, aber so macht es Sinn. Habe so einige Zeit damit verschwendet um eine Wiedereinsetzung zu vermeiden, weil ich bei den Feiertagen immer nur 2018 im Blick hatte, weil der halt hinten war und in dem Moment null damit gerechnet, dass auf dem 2017er etwas anderes stehen können. Wald, Bäume?
Na ja, letztlich sind daher nur Wiedereinsetzungsausführungen komplett sinnlos und verschwendete Zeit.
Bei dem Datum war es ja mit Absicht so angelegt. Tolle Sache vom Ersteller :D
Viele andere sind nach ersten Gesprächen auch darauf reingefallen.
16.03.2018, 18:14
Wat? Musste auch über Wiedereinsetzung gehen.
Und das obwohl ich mich wunderte, dass der 31.10. kein Feiertag ist. Aber halt nur 2018. Wären die Kalender auf einer Doppelseite abgedruckt gewesen, wäre mir das garantiert sofort aufgefallen. So in der Hektik kann es mal vorkommen. Echt ärgerlich. Habe auch unnötig Zeit damit verschwendet.
Und das obwohl ich mich wunderte, dass der 31.10. kein Feiertag ist. Aber halt nur 2018. Wären die Kalender auf einer Doppelseite abgedruckt gewesen, wäre mir das garantiert sofort aufgefallen. So in der Hektik kann es mal vorkommen. Echt ärgerlich. Habe auch unnötig Zeit damit verschwendet.
16.03.2018, 18:22
Ich darf mich auch in die Reihe illustrer Leute einreihen, die da nur auf 2018 geschaut haben. Dabei war es so einfach -.-
16.03.2018, 18:49
Mal ganz kurz: Wer hatte denn da wann schon Revision eingelegt? Ich war der Meinungs, dass es gerade darum ging, ob noch eingelegt werden kann... Was habe ich denn da übersehen?
16.03.2018, 18:56
Das Schreiben des Rechtsanwalts in den ausdrücklich Revision eingelegt wurde vom 30.10.2017 ist am 02.11.2017 bei Gericht eingegangen.
16.03.2018, 19:05
16.03.2018, 19:39
(16.03.2018, 19:05)Bln2.2018 schrieb:(16.03.2018, 18:56)Berliner schrieb: Das Schreiben des Rechtsanwalts in den ausdrücklich Revision eingelegt wurde vom 30.10.2017 ist am 02.11.2017 bei Gericht eingegangen.
Shit, danke!
Dem*, verdam*** Autokorrektur
Mach dir nichts draus. Der Sachverhalt hatte mMn heute viele unnötige Passagen.
16.03.2018, 19:43
Immerhin habt ihr den Punkt gesehen und konntet diskutieren. Ich ging davon, weil der Bearbeitungszeitpunkt der 16.3. gewesen ist, dass die Einlegung ohnehin erfolgreich gewesen ist und die Begründung problematisch, was aber aufgrund des verspäteten Protokolls dann doch noch möglich gewesen ist. -.- Hab das also völlig falsch gemacht heute.