02.02.2018, 09:58
Will hier keiner posten, was gestern in der ersten Februarklausur lief?
02.02.2018, 15:44
Würde mich auch sehr interessieren? Was lief gestern, was kam heute dran?
02.02.2018, 15:55
Gestern lief wohl das halbe Kaiser ZPO-Skript rauf und runter. Völlig bescheuerte Klausur und angeblich mal wieder viel zu viel.
02.02.2018, 15:55
Kurzer Zwischenbericht aus NRW:
Z1:
Urteil nach Einspruch im schriftlichen Vorverfahren, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Ansprüche aus Darlehen & Kauf, Haftung bei Firmenfortführung (§§ 22,25 HGB), Untersuchungspflicht & Rügeobliegenheit (§ 377 HGB) und Beweiswürdigung an 2-3 Stellen (2 Zeugen, 1 Urkunde).
Z2:
Anwaltsklausur aus Beklagensicht: negative Feststellungsklage,
Abgrenzung Konstitutives / deklaratorisches Schuldanerkenntnis, Darlehen (mit aufschiebender Wirkung), Grundstückskaufvertrag (mit dem Darlehen = zusammengesetzter Vertrag), Formmangel § 311b mit Heilung, Sittenwidrigkeit (grobes Missverhältnis Grundstückskauf), Erlass, Verjährung, Zweckmäßigkeit: Widerklage, VU droht
So ungefähr meine Lösung :)
Z1:
Urteil nach Einspruch im schriftlichen Vorverfahren, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Ansprüche aus Darlehen & Kauf, Haftung bei Firmenfortführung (§§ 22,25 HGB), Untersuchungspflicht & Rügeobliegenheit (§ 377 HGB) und Beweiswürdigung an 2-3 Stellen (2 Zeugen, 1 Urkunde).
Z2:
Anwaltsklausur aus Beklagensicht: negative Feststellungsklage,
Abgrenzung Konstitutives / deklaratorisches Schuldanerkenntnis, Darlehen (mit aufschiebender Wirkung), Grundstückskaufvertrag (mit dem Darlehen = zusammengesetzter Vertrag), Formmangel § 311b mit Heilung, Sittenwidrigkeit (grobes Missverhältnis Grundstückskauf), Erlass, Verjährung, Zweckmäßigkeit: Widerklage, VU droht
So ungefähr meine Lösung :)
02.02.2018, 16:00
(02.02.2018, 15:55)Flow (NRW) schrieb: Kurzer Zwischenbericht aus NRW:
Z1:
Urteil nach Einspruch im schriftlichen Vorverfahren, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Ansprüche aus Darlehen & Kauf, Haftung bei Firmenfortführung (§§ 22,25 HGB), Untersuchungspflicht & Rügeobliegenheit (§ 377 HGB) und Beweiswürdigung an 2-3 Stellen (2 Zeugen, 1 Urkunde).
Z2:
Anwaltsklausur aus Beklagensicht: negative Feststellungsklage,
Abgrenzung Konstitutives / deklaratorisches Schuldanerkenntnis, Darlehen (mit aufschiebender Wirkung), Grundstückskaufvertrag (mit dem Darlehen = zusammengesetzter Vertrag), Formmangel § 311b mit Heilung, Sittenwidrigkeit (grobes Missverhältnis Grundstückskauf), Erlass, Verjährung, Zweckmäßigkeit: Widerklage, VU droht
So ungefähr meine Lösung :)
Z1 war tatsächlich ne echte "Rennfahrer"-Klausur.
EDIT: Bei Z2 hab ich Störung der Geschäftsgrundlage vergessen
02.02.2018, 17:20
Wie kam man denn über die Verjährung hinweg? Imo war die Forderung doch mit Regelverjährung doch eigentlich verjährt; habe das dann über Hemmung der Verjährung wegen den Gesprächen 2015 hingebogen, um die Klagerrwiderung/Widerklage hinzubekommen. Aber eigentlich ist das recht unsicher, Stichwort anwaltliche Vorsicht.
02.02.2018, 17:31
Warum ist § 203 bgb unsicher? Hemmung ist Hemmung. Und bei Verhandlung ist das unstreitige Rspr.
03.02.2018, 13:29
Habt ihr ein deklaratorisches Anerkenntnis angenommen?:blush:
03.02.2018, 14:16
Habe ein konstitutives angenommen....
03.02.2018, 14:18