26.04.2021, 07:18
Hallo :) ich sitze gerade an der Bewerbung für das Ref in Hessen und frage mich, ob im Antrag „Examen im Freiversuch abgelegt“ anzukreuzen ist, wenn man anschließend noch den Verbesserungsversuch geschrieben hat.
Kann mir da jemand von euch weiterhelfen? :)
Kann mir da jemand von euch weiterhelfen? :)
26.04.2021, 08:15
(26.04.2021, 07:18)Gast schrieb: Hallo :) ich sitze gerade an der Bewerbung für das Ref in Hessen und frage mich, ob im Antrag „Examen im Freiversuch abgelegt“ anzukreuzen ist, wenn man anschließend noch den Verbesserungsversuch geschrieben hat.
Kann mir da jemand von euch weiterhelfen? :)
Kann von mir berichten, allerdings RLP:
Habe auch den Freiversuch geschrieben und mich damit beworben. Deswegen das Feld angekreuzt und den entsprechenden Nachweis erbracht. Den Verbesserungsversuch habe ich auch geschrieben. Allerdings ist dazu erst im Juli die Mündliche und dementsprechend nach Ref-Beginn. Für das Gericht ist der Verbesserungsversuch (außer wenn du frei brauchst wg. mündlicher) ja dann irrelevant, wenn du schon mit dem Freischuss genommen wurdest.
26.04.2021, 10:20
Wenn man sich noch mit den Noten aus dem ersten Versuch bewirbt, während man den Verbesserungsversuch noch absolviert, dann gilt es als Freischuss.
Sofern man sich aber schon mit den endgültigen Noten aus dem Verbesserungsversuch bewirbt und dieser bei Einreichung der Bewerbung schon beendet ist, dann ist dies nicht mehr der Freischuss.
Viel Erfolg!
Sofern man sich aber schon mit den endgültigen Noten aus dem Verbesserungsversuch bewirbt und dieser bei Einreichung der Bewerbung schon beendet ist, dann ist dies nicht mehr der Freischuss.
Viel Erfolg!
26.04.2021, 10:39
(26.04.2021, 10:20)Gast23 schrieb: Wenn man sich noch mit den Noten aus dem ersten Versuch bewirbt, während man den Verbesserungsversuch noch absolviert, dann gilt es als Freischuss.
Sofern man sich aber schon mit den endgültigen Noten aus dem Verbesserungsversuch bewirbt und dieser bei Einreichung der Bewerbung schon beendet ist, dann ist dies nicht mehr der Freischuss.
Viel Erfolg!
Alles klar, danke für deine Hilfe!
26.04.2021, 16:04
Zum Verständnis: Man unterscheidet ja Freiversuch, Erstversuch, Notenverbesserungsversuch und letztlich die Wiederholung.
Spricht man von einem Notenverbesserungsversuch, wenn man vorher den Freiversuch wahrgenommen hat?
Spricht man von einem Notenverbesserungsversuch, wenn man vorher den Freiversuch wahrgenommen hat?
26.04.2021, 16:58
(26.04.2021, 16:04)Gast45 schrieb: Zum Verständnis: Man unterscheidet ja Freiversuch, Erstversuch, Notenverbesserungsversuch und letztlich die Wiederholung.
Spricht man von einem Notenverbesserungsversuch, wenn man vorher den Freiversuch wahrgenommen hat?
Das ist richtig, das habe ich nicht bedacht, da in meinem Falle die Wahrnehmung des Freiversuches mit der Möglichkeit der Verbesserung einherging. Mein Erstversuch war der Freischuss und danach habe ich ein Jahr später Verbesserung geschrieben.
Man kann sich in Hessen auch nur mit einem vollständigen Zeugnis bewerben und die Noten nicht wie in anderen BL nachreichen.