07.04.2021, 16:57
Liebes Forum,
Ich brauche Eure Hilfe! :(
Es folgt etwas mehr Text, aber ich bin sehr dankbar, für Eure Infos hierzu:
Ich bin jetzt seit kurzem als Rechtsanwalt in NRW (kleine Stadt, ca. 100k Einwohner) tätig in einer kleineren Kanzlei (6 Berufsträger - plus ich als Angestellter). Wir haben fast nur Unternehmen als Mandanten - die Kanzlei ist im ArbeitsR, gew. RS, Notariat, Handels-GesR und ErbR unterwegs. Ich soll die Kanzlei mit IT Ubd Datenschutz ergänzen. Wurde auch prompt zum Datenschutzkoordinator ernannt (obwohl ich von nix ne Ahnung habe - kann halt gut mit PC‘s umgehen...) - habe auch IT-Interesse, aber halt keine Grundlage - Schwerpunkt war Strafrecht/ Ref war tauchen und weitgehend Strafrecht - hab IT (ohne IP, nur E-Commerce; Datenschutz; Vertragsgestaltung) erst nach dem ReF für mich entdeckt...
Ich habe jetzt die ersten Mandantengespräche hinter mir und stelle fest, dass die Gespräche nicht gut gelaufen sind. Weder konnte ich auf Anhieb alle Fragen beantworten („das muss ich noch prüfen“ war meine Standardantwort) noch war hinterher der Sachverhalt vollständig klar, weil ich überhaupt nicht weiß, was ich im Gespräch alles fragen muss. Ich muss dann immer Rückfragen (teils auch mehrfach, weil sich immer neue Aspekte ergeben, nach meiner rechtlichen Prüfung - im Ref war der Sachverhalt bereits vollständig klar und sollte von mir nur noch als Klage, außergerichtliche Aufforderung, etc. verarbeitet werden.
Mir ist das sehr peinlich (vor allem bei unseren Dauermandanten, die ich halt noch nicht kenne), nicht alles sofort erfragt zu haben - ist das normal?
Wie telefoniert Man überhaupt mit Mandanten? Gibt es dafür Regeln (insb. bei Gesprächen mit Unternehmen)
Gibt es vielleicht auch eine Checkliste für Mandantengespräche?
Mein Arbeitgeber verlangt zudem von mir, dass ich alles selbst abrechne und zwar so, wie ich das für richtig halte - ich bekomme keine Vorlagen für eine Vergütungsvereinbarung/Datenschutzerklärung/Widerrufsbelehrung/Hinweise nach der BRAO oder sowas, sondern muss alles selbst aufbereiten, entwerfen und dem Mandanten vorlegen. Ich hab null Ahnung vom Abrechnen (auf die Renos der anderen Anwälte kann ich nicht oder nur sehr bedingt wegen erhöhter Arbeitsauslastung zugreifen, sondern soll Umsatz machen, um eine eigene ReNo zu finanzieren - bis dahin muss ich von der Aktenanlage bis zur Abrechnung alles selber machen) - ist das normal im Angestelltenverhältnis?
Meine Arbeiten werden auch nicht kontrolliert, ich soll einfach machen wie ich denke - bisher hatte ich noch nicht viel (habe vll in 40 Akten gearbeitet - einige laufende Sachen, einige neue), aber Fehler habe ich mir Sicherheit schon einige gemacht...
Für mich gibt es irgendwie noch einen Unterschied zwischen Selbstständigem Arbeiten und Selbstständig sein. Ich bin auch nicht richtig im Büro integriert... das persönliche Klima ist nicht so pralle ... aber vielleicht liegt das auch an mir, weil ich eher zurückhaltend bin.
Sollte ich noch was ändern? Ich würde gerne für Arbeitsentlastung sorgen, aber habe eher das Gefühl ich bin nur eine zusätzliche BElastung...
Dann noch die Frage, wie funktioniert mit dem Geld, wenn ich nicht nach RVG abrechne? Ab wann muss die Vergütungsvereinbarung geschlossen sein? Meine Chefs meinen, ich soll die Vergütungsvereinbarung schon versenden und parallel schon den Fall bearbeiten. Das halte ich für schlecht, wenn der Mandant abspringt, kann ich nichts abrechnen, habe aber schon Mühen investiert - dann muss ich ja alles nach 612 BGB (Taxe) schätzen und berechnen - das ist dem Mandanten aber nicht zumutbar, wenn er die Leistung doch nicht will (auflösende Bedingung) Wie passt das zusammen?
Gleiches auch mit der Rechtschutz - Soll ich schon arbeiten, obwohl die Deckungszusage noch gar nicht da ist? Meine Chefs meinen ja... und wenn die Zusage dann nicht kommt und der Mandant die Leistung nur bei Zusage der RSV haben will?
Dann abschließend noch die Frage: in welchen Situationen ruft man den Richter persönlich an (meine Chefs quatschten andauernd mit Richtern am Telefon um irgendwas zu besprechen aber muss das nicht alles schriftlich ablaufen?)
Ich bin mir solchen Themen im Ref nie in Berührung gekommen und würde mich über Hilfe sehr freuen, da ich in der Kanzlei überhaupt keine Anleitung bekomme :(
PS: die Bücher für Berufseinsteiger und das Becksche Rechtsanwaltshandbuch und die Formularbücher kenne ich alle schon, aber die helfen nicht so wirklich. Ich besuche parallel noch einen FA-Kurs (IT) aber da wird auch nur materielles Recht behandelt ...
PPS: Arbeite in Teilzeit (25 std) für 2500€ brutto/Monat - stocke demnächst auf eine 4-Tage-Woche auf (ein Tag muss wegen Kind freibleiben) - ich finde den Anwaltsberuf ganz in Ordnung bisher, aber er könnte schöner sein - hatte ich vielleicht nicht die besten Startbedingungen?
Vielen Dank fürs lesen und besten Dank für Eure Antworten! :)!
Grüße!
Ich brauche Eure Hilfe! :(
Es folgt etwas mehr Text, aber ich bin sehr dankbar, für Eure Infos hierzu:
Ich bin jetzt seit kurzem als Rechtsanwalt in NRW (kleine Stadt, ca. 100k Einwohner) tätig in einer kleineren Kanzlei (6 Berufsträger - plus ich als Angestellter). Wir haben fast nur Unternehmen als Mandanten - die Kanzlei ist im ArbeitsR, gew. RS, Notariat, Handels-GesR und ErbR unterwegs. Ich soll die Kanzlei mit IT Ubd Datenschutz ergänzen. Wurde auch prompt zum Datenschutzkoordinator ernannt (obwohl ich von nix ne Ahnung habe - kann halt gut mit PC‘s umgehen...) - habe auch IT-Interesse, aber halt keine Grundlage - Schwerpunkt war Strafrecht/ Ref war tauchen und weitgehend Strafrecht - hab IT (ohne IP, nur E-Commerce; Datenschutz; Vertragsgestaltung) erst nach dem ReF für mich entdeckt...
Ich habe jetzt die ersten Mandantengespräche hinter mir und stelle fest, dass die Gespräche nicht gut gelaufen sind. Weder konnte ich auf Anhieb alle Fragen beantworten („das muss ich noch prüfen“ war meine Standardantwort) noch war hinterher der Sachverhalt vollständig klar, weil ich überhaupt nicht weiß, was ich im Gespräch alles fragen muss. Ich muss dann immer Rückfragen (teils auch mehrfach, weil sich immer neue Aspekte ergeben, nach meiner rechtlichen Prüfung - im Ref war der Sachverhalt bereits vollständig klar und sollte von mir nur noch als Klage, außergerichtliche Aufforderung, etc. verarbeitet werden.
Mir ist das sehr peinlich (vor allem bei unseren Dauermandanten, die ich halt noch nicht kenne), nicht alles sofort erfragt zu haben - ist das normal?
Wie telefoniert Man überhaupt mit Mandanten? Gibt es dafür Regeln (insb. bei Gesprächen mit Unternehmen)
Gibt es vielleicht auch eine Checkliste für Mandantengespräche?
Mein Arbeitgeber verlangt zudem von mir, dass ich alles selbst abrechne und zwar so, wie ich das für richtig halte - ich bekomme keine Vorlagen für eine Vergütungsvereinbarung/Datenschutzerklärung/Widerrufsbelehrung/Hinweise nach der BRAO oder sowas, sondern muss alles selbst aufbereiten, entwerfen und dem Mandanten vorlegen. Ich hab null Ahnung vom Abrechnen (auf die Renos der anderen Anwälte kann ich nicht oder nur sehr bedingt wegen erhöhter Arbeitsauslastung zugreifen, sondern soll Umsatz machen, um eine eigene ReNo zu finanzieren - bis dahin muss ich von der Aktenanlage bis zur Abrechnung alles selber machen) - ist das normal im Angestelltenverhältnis?
Meine Arbeiten werden auch nicht kontrolliert, ich soll einfach machen wie ich denke - bisher hatte ich noch nicht viel (habe vll in 40 Akten gearbeitet - einige laufende Sachen, einige neue), aber Fehler habe ich mir Sicherheit schon einige gemacht...
Für mich gibt es irgendwie noch einen Unterschied zwischen Selbstständigem Arbeiten und Selbstständig sein. Ich bin auch nicht richtig im Büro integriert... das persönliche Klima ist nicht so pralle ... aber vielleicht liegt das auch an mir, weil ich eher zurückhaltend bin.
Sollte ich noch was ändern? Ich würde gerne für Arbeitsentlastung sorgen, aber habe eher das Gefühl ich bin nur eine zusätzliche BElastung...
Dann noch die Frage, wie funktioniert mit dem Geld, wenn ich nicht nach RVG abrechne? Ab wann muss die Vergütungsvereinbarung geschlossen sein? Meine Chefs meinen, ich soll die Vergütungsvereinbarung schon versenden und parallel schon den Fall bearbeiten. Das halte ich für schlecht, wenn der Mandant abspringt, kann ich nichts abrechnen, habe aber schon Mühen investiert - dann muss ich ja alles nach 612 BGB (Taxe) schätzen und berechnen - das ist dem Mandanten aber nicht zumutbar, wenn er die Leistung doch nicht will (auflösende Bedingung) Wie passt das zusammen?
Gleiches auch mit der Rechtschutz - Soll ich schon arbeiten, obwohl die Deckungszusage noch gar nicht da ist? Meine Chefs meinen ja... und wenn die Zusage dann nicht kommt und der Mandant die Leistung nur bei Zusage der RSV haben will?
Dann abschließend noch die Frage: in welchen Situationen ruft man den Richter persönlich an (meine Chefs quatschten andauernd mit Richtern am Telefon um irgendwas zu besprechen aber muss das nicht alles schriftlich ablaufen?)
Ich bin mir solchen Themen im Ref nie in Berührung gekommen und würde mich über Hilfe sehr freuen, da ich in der Kanzlei überhaupt keine Anleitung bekomme :(
PS: die Bücher für Berufseinsteiger und das Becksche Rechtsanwaltshandbuch und die Formularbücher kenne ich alle schon, aber die helfen nicht so wirklich. Ich besuche parallel noch einen FA-Kurs (IT) aber da wird auch nur materielles Recht behandelt ...
PPS: Arbeite in Teilzeit (25 std) für 2500€ brutto/Monat - stocke demnächst auf eine 4-Tage-Woche auf (ein Tag muss wegen Kind freibleiben) - ich finde den Anwaltsberuf ganz in Ordnung bisher, aber er könnte schöner sein - hatte ich vielleicht nicht die besten Startbedingungen?
Vielen Dank fürs lesen und besten Dank für Eure Antworten! :)!
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Checkliste Mandantengespräch, Tipps für Berufseinsteiger - von iusNRW - 07.04.2021, 16:57
RE: Checkliste Mandantengespräch, Tipps für Berufseinsteiger - von iusNRW - 07.04.2021, 17:02
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