05.04.2021, 21:59
Hallo!
Ich habe mal zwei Fragen zur Tätigkeit als Verwaltungsjurist:
- Kann man (wie Richter und StA´s auch) Nebentätigkeiten als Verwaltungsjurist nachgehen? Wenn ja, habt ihr Beispiele?
- In der Justiz ist es ja gerade auch für Beförderungen gern gesehen, wenn man sich in der Ausbildung von Referendaren o.Ä. engagiert. Gibt es da ein ein Äquivalent für Verwaltungsjuristen?
Vielen Dank!
Ich habe mal zwei Fragen zur Tätigkeit als Verwaltungsjurist:
- Kann man (wie Richter und StA´s auch) Nebentätigkeiten als Verwaltungsjurist nachgehen? Wenn ja, habt ihr Beispiele?
- In der Justiz ist es ja gerade auch für Beförderungen gern gesehen, wenn man sich in der Ausbildung von Referendaren o.Ä. engagiert. Gibt es da ein ein Äquivalent für Verwaltungsjuristen?
Vielen Dank!
05.04.2021, 22:52
In der Verwaltung wird auch ausgebildet. Zwar logischerweise keine Juristen, aber naheliegend wäre die Ausbildung des gehobenen Dienstes mit dem Schwerpunkt öffentlich-rechtlicher Fächer.
05.04.2021, 23:13
06.04.2021, 01:59
(05.04.2021, 23:13)Gast schrieb:(05.04.2021, 22:52)Gastt schrieb: In der Verwaltung wird auch ausgebildet. Zwar logischerweise keine Juristen, aber naheliegend wäre die Ausbildung des gehobenen Dienstes mit dem Schwerpunkt öffentlich-rechtlicher Fächer.
Da kommt man auch ohne Ausbildung rein als Volljurist.
Ja, das vorausgesetzt kann man als Jurist nebenbei ausbilden. So war mein Post gemeint. Bspw. durch Übernahme eines Lehrauftrages.
06.04.2021, 06:06
Natürlich kann man in der Verwaltung Nebentätigkeiten ausüben. Allerdings kann man sich die Zeit weniger frei einteilen als als Richter. Und in der Verwaltung werden selbstverständlich auch Praktikanten und Referendare ausgebildet sowie Volljuristen eingearbeitet.
06.04.2021, 08:32
In NRW werden die AGs in der Verwaltungsstation in der Regel ausschließlich von Verwaltungsjuristen geleitet. Das sind zumeist Leute von der Bezirksregierung, man kann sich aber beispielsweise auch aus der Finanzverwaltung u.Ä. bewerben. Ohne weiteres möglich und sicherlich auch bei Beförderungsentscheidungen im Allgemeinen positiv.
Wenn man entsprechende Noten hat und sich beim LJPA bzw. bei den JPAs bewirbt, kann man auf jeden Fall auch im ersten oder zweiten Examen korrigieren.
Wenn man entsprechende Noten hat und sich beim LJPA bzw. bei den JPAs bewirbt, kann man auf jeden Fall auch im ersten oder zweiten Examen korrigieren.
06.04.2021, 09:59
Geht natürlich alles. Also zB. AG-Leiter im Referendariat, Lehrbeauftragter an der Uni, Prüfer im Examen oder Korrektor im Examen.
06.04.2021, 14:22
Auch möglich: Abnahme der Laufbahnprüfungen des mittleren Dienstes (Klausuren korrigieren + mündliche Prüfung leiten). Für die Beförderung hilfreich sind in der Regel Nebentätigkeiten, die mittelbar oder unmittelbar in Zusammenhang mit deiner Behörde stehen. Wenn du bei der Bundeszollverwaltung arbeitest, interessiert es für die Karriere wenig, dass du Landesjustizprüfungsamt Klausuren korrigierst.
02.09.2021, 09:09
Hallo, ich bin in der Bundeszollverwaltung und interessiere mich für eine Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter. Hat jemand Erfahrung darin, wie genau ein externer Lehrauftrag in die tägliche Arbeit zu integrieren ist? Nimmt man sich dafür Urlaub oder arbeitet man dann einfach je nachdem viel länger an diesem Tag? Was sagen die Vorgesetzten allgemein dazu? Vielen Dank
02.09.2021, 10:40
Hallo, ich arbeite in einem Landesministerium und hab einen Lehrauftrag an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung (unterrichte dort ein Fach). Hab das einfach von meinem Vorgänger übernommen, irgendwie war das bei uns immer so üblich. Während des Semesters halte ich für 6 Wochen eine Vorlesung in der Woche (derzeit eben online), das einfach in der Arbeitszeit. Auch die Vorbereitung ist grundsätzlich in der Arbeitszeit möglich, hab ich aber oft nach Feierabend gemacht. Insgesamt aber eine entspannte Tätigkeit und vom Vorgesetzten gern gesehen.