31.03.2021, 16:53
(31.03.2021, 16:07)Gast schrieb:(31.03.2021, 14:11)Gast schrieb: Einschlägige Berufserfahrung ist speziell in der Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW ja sehr gerne gesehen und die hast Du anscheinend im Arbeitsrecht und der Justiz.
Abgesehen von einem gewissen Begründungsaufwand, der machbar sein dürfte, sieht das nach m.E. nicht so schlecht aus, entscheidend sind
die Noten (dass nicht viele Stellen ausgeschrieben werden, könnte ggf. auch ein Problem sein). Dir dürfte bekannt sein, dass dort -etwas überspitzt - das VB quasi ein Muss ist. Hast Du das - prima. Bist Du in den letzten Jahren vor Corona mit irgendwas zwischen 7,x-8,x in die Justiz eingestiegen, dann kannst Du einen Wechsel vergessen. Inwieweit eine Anrechnung Deiner Zeiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfolgen kann, weiß ich allerdings nicht.
Ich weiß nicht, welche Noten in der Arbeitsgerichtsbarkeit derzeit aufgerufen werden, aber zweimal 10,xx könnte ich vorweisen.
Und wie würde man so einen Wechsel nun sinnvollerweise angehen? Wiederum zunächst als Proberichter beim LAG bewerben oder sich dann bei Planungsreife unmittelbar auf entsprechende Planstellen bewerben, wenn es solche denn überhaupt gibt? So oder so müsste ich dann wohl vorher mit dem zuständigen LG-Präsidenten bzw. Präsdialrichter sprechen...
Das klingt doch sehr gut. An Deiner Stelle würde ich schauen, wo ausgeschrieben ist und dann einfach anrufen und die Sache schildern. Die können Dir am ehesten sagen, wie Du am geschicktesten für eine Bewerbung vorgehst, denn letztlich willst Du ja dorthin wechseln und über die dortige Verwaltung und Vorgehensweise wissen die besser Bescheid. Wenn es derzeit (in Deiner gewünschten Gegend) keine entsprechenden Stellen gibt, bleibt wohl nur das warten in der "normalen" Justiz, bis etwas kommt.
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