31.03.2021, 13:14
Hallo zusammen,
ich bin seit einiger Zeit Proberichter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Unter Berücksichtigung meiner Anwaltstätigkeit wäre ich Verlaufe des Jahres planreif - und das bereitet mir inzwischen Bedenken.
Nun ist es leider so, dass ich inzwischen festgestellt habe, dass ich mich in der ordentlichen Gerichtsbarkeit falsch aufgehoben fühle. Sowohl im Ref als auch während meiner Tätigkeit als RA hatte ich einen ganz klaren Schwerpunkt im Arbeitsrecht, hatte aber auch durchaus Interesse für das allgemeine Zivilrecht. Da ich dachte, mir würde die fachliche Abwechselung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit gefallen und ich aus meiner Tätigkeit als RA mitgenommen habe, dass die meisten Rechtsstreitigkeiten am Arbeitsgericht im Vergleich enden, hatte ich mich für die ordentlichen Gerichtsbarkeit beworben - wohl ein Fehler, wie sich für mich nunmehr herausstellte.
Nachdem ich aber nun die Praxis in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (auch in verschiedenen Gebieten) erlebt habe, tu ich mich mit dem Gedanken schwer, dort nun eine Planstelle anzunehmen und bis zur Pension dort "festzusitzen" und nie das machen zu können, wofür ich mich wesentlich mehr begeistern kann: fürs Arbeitsrecht. Mir graut es davor, bis zur Pension zu einem Großteil nur noch Diesel, Darlehenswiderruf und Verkehrsunfälle zu machen...
Gibt es in NRW die realtsische Möglichkeit, in die Arbeitsgerichtsbarkeit zu wechseln? In anderen Bundesländern ist so ein Wechsel ja durchaus möglich...
ich bin seit einiger Zeit Proberichter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Unter Berücksichtigung meiner Anwaltstätigkeit wäre ich Verlaufe des Jahres planreif - und das bereitet mir inzwischen Bedenken.
Nun ist es leider so, dass ich inzwischen festgestellt habe, dass ich mich in der ordentlichen Gerichtsbarkeit falsch aufgehoben fühle. Sowohl im Ref als auch während meiner Tätigkeit als RA hatte ich einen ganz klaren Schwerpunkt im Arbeitsrecht, hatte aber auch durchaus Interesse für das allgemeine Zivilrecht. Da ich dachte, mir würde die fachliche Abwechselung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit gefallen und ich aus meiner Tätigkeit als RA mitgenommen habe, dass die meisten Rechtsstreitigkeiten am Arbeitsgericht im Vergleich enden, hatte ich mich für die ordentlichen Gerichtsbarkeit beworben - wohl ein Fehler, wie sich für mich nunmehr herausstellte.
Nachdem ich aber nun die Praxis in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (auch in verschiedenen Gebieten) erlebt habe, tu ich mich mit dem Gedanken schwer, dort nun eine Planstelle anzunehmen und bis zur Pension dort "festzusitzen" und nie das machen zu können, wofür ich mich wesentlich mehr begeistern kann: fürs Arbeitsrecht. Mir graut es davor, bis zur Pension zu einem Großteil nur noch Diesel, Darlehenswiderruf und Verkehrsunfälle zu machen...
Gibt es in NRW die realtsische Möglichkeit, in die Arbeitsgerichtsbarkeit zu wechseln? In anderen Bundesländern ist so ein Wechsel ja durchaus möglich...
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
31.03.2021, 14:11
Einschlägige Berufserfahrung ist speziell in der Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW ja sehr gerne gesehen und die hast Du anscheinend im Arbeitsrecht und der Justiz.
Abgesehen von einem gewissen Begründungsaufwand, der machbar sein dürfte, sieht das nach m.E. nicht so schlecht aus, entscheidend sind
die Noten (dass nicht viele Stellen ausgeschrieben werden, könnte ggf. auch ein Problem sein). Dir dürfte bekannt sein, dass dort -etwas überspitzt - das VB quasi ein Muss ist. Hast Du das - prima. Bist Du in den letzten Jahren vor Corona mit irgendwas zwischen 7,x-8,x in die Justiz eingestiegen, dann kannst Du einen Wechsel vergessen. Inwieweit eine Anrechnung Deiner Zeiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfolgen kann, weiß ich allerdings nicht.
Abgesehen von einem gewissen Begründungsaufwand, der machbar sein dürfte, sieht das nach m.E. nicht so schlecht aus, entscheidend sind
die Noten (dass nicht viele Stellen ausgeschrieben werden, könnte ggf. auch ein Problem sein). Dir dürfte bekannt sein, dass dort -etwas überspitzt - das VB quasi ein Muss ist. Hast Du das - prima. Bist Du in den letzten Jahren vor Corona mit irgendwas zwischen 7,x-8,x in die Justiz eingestiegen, dann kannst Du einen Wechsel vergessen. Inwieweit eine Anrechnung Deiner Zeiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfolgen kann, weiß ich allerdings nicht.
31.03.2021, 16:07
(31.03.2021, 14:11)Gast schrieb: Einschlägige Berufserfahrung ist speziell in der Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW ja sehr gerne gesehen und die hast Du anscheinend im Arbeitsrecht und der Justiz.
Abgesehen von einem gewissen Begründungsaufwand, der machbar sein dürfte, sieht das nach m.E. nicht so schlecht aus, entscheidend sind
die Noten (dass nicht viele Stellen ausgeschrieben werden, könnte ggf. auch ein Problem sein). Dir dürfte bekannt sein, dass dort -etwas überspitzt - das VB quasi ein Muss ist. Hast Du das - prima. Bist Du in den letzten Jahren vor Corona mit irgendwas zwischen 7,x-8,x in die Justiz eingestiegen, dann kannst Du einen Wechsel vergessen. Inwieweit eine Anrechnung Deiner Zeiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfolgen kann, weiß ich allerdings nicht.
Ich weiß nicht, welche Noten in der Arbeitsgerichtsbarkeit derzeit aufgerufen werden, aber zweimal 10,xx könnte ich vorweisen.
Und wie würde man so einen Wechsel nun sinnvollerweise angehen? Wiederum zunächst als Proberichter beim LAG bewerben oder sich dann bei Planungsreife unmittelbar auf entsprechende Planstellen bewerben, wenn es solche denn überhaupt gibt? So oder so müsste ich dann wohl vorher mit dem zuständigen LG-Präsidenten bzw. Präsdialrichter sprechen...
31.03.2021, 16:53
(31.03.2021, 16:07)Gast schrieb:(31.03.2021, 14:11)Gast schrieb: Einschlägige Berufserfahrung ist speziell in der Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW ja sehr gerne gesehen und die hast Du anscheinend im Arbeitsrecht und der Justiz.
Abgesehen von einem gewissen Begründungsaufwand, der machbar sein dürfte, sieht das nach m.E. nicht so schlecht aus, entscheidend sind
die Noten (dass nicht viele Stellen ausgeschrieben werden, könnte ggf. auch ein Problem sein). Dir dürfte bekannt sein, dass dort -etwas überspitzt - das VB quasi ein Muss ist. Hast Du das - prima. Bist Du in den letzten Jahren vor Corona mit irgendwas zwischen 7,x-8,x in die Justiz eingestiegen, dann kannst Du einen Wechsel vergessen. Inwieweit eine Anrechnung Deiner Zeiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfolgen kann, weiß ich allerdings nicht.
Ich weiß nicht, welche Noten in der Arbeitsgerichtsbarkeit derzeit aufgerufen werden, aber zweimal 10,xx könnte ich vorweisen.
Und wie würde man so einen Wechsel nun sinnvollerweise angehen? Wiederum zunächst als Proberichter beim LAG bewerben oder sich dann bei Planungsreife unmittelbar auf entsprechende Planstellen bewerben, wenn es solche denn überhaupt gibt? So oder so müsste ich dann wohl vorher mit dem zuständigen LG-Präsidenten bzw. Präsdialrichter sprechen...
Das klingt doch sehr gut. An Deiner Stelle würde ich schauen, wo ausgeschrieben ist und dann einfach anrufen und die Sache schildern. Die können Dir am ehesten sagen, wie Du am geschicktesten für eine Bewerbung vorgehst, denn letztlich willst Du ja dorthin wechseln und über die dortige Verwaltung und Vorgehensweise wissen die besser Bescheid. Wenn es derzeit (in Deiner gewünschten Gegend) keine entsprechenden Stellen gibt, bleibt wohl nur das warten in der "normalen" Justiz, bis etwas kommt.
31.03.2021, 18:16
In NRW habe ich mal bei den VGen gesehen, dass da recht viele RiAG usw abgeordnet zu sein scheinen. Uu ist das also ein möglicher Weg, so etwas wird unterschiedlich gehandhabt. Du bist ja Ri auf Probe, eine Neuernennung ist deinem BL ist also garnicht erforderlich, lediglich eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung wenn alle mitmachen.
31.03.2021, 19:24
(31.03.2021, 18:16)Gast schrieb: In NRW habe ich mal bei den VGen gesehen, dass da recht viele RiAG usw abgeordnet zu sein scheinen. Uu ist das also ein möglicher Weg, so etwas wird unterschiedlich gehandhabt. Du bist ja Ri auf Probe, eine Neuernennung ist deinem BL ist also garnicht erforderlich, lediglich eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung wenn alle mitmachen.
Die sind alle zwei Jahre für Asylverfahren zu uns gekommen und gehen dann alle wieder zurück.