Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
31.03.2021, 14:11
Einschlägige Berufserfahrung ist speziell in der Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW ja sehr gerne gesehen und die hast Du anscheinend im Arbeitsrecht und der Justiz.
Abgesehen von einem gewissen Begründungsaufwand, der machbar sein dürfte, sieht das nach m.E. nicht so schlecht aus, entscheidend sind
die Noten (dass nicht viele Stellen ausgeschrieben werden, könnte ggf. auch ein Problem sein). Dir dürfte bekannt sein, dass dort -etwas überspitzt - das VB quasi ein Muss ist. Hast Du das - prima. Bist Du in den letzten Jahren vor Corona mit irgendwas zwischen 7,x-8,x in die Justiz eingestiegen, dann kannst Du einen Wechsel vergessen. Inwieweit eine Anrechnung Deiner Zeiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfolgen kann, weiß ich allerdings nicht.
Abgesehen von einem gewissen Begründungsaufwand, der machbar sein dürfte, sieht das nach m.E. nicht so schlecht aus, entscheidend sind
die Noten (dass nicht viele Stellen ausgeschrieben werden, könnte ggf. auch ein Problem sein). Dir dürfte bekannt sein, dass dort -etwas überspitzt - das VB quasi ein Muss ist. Hast Du das - prima. Bist Du in den letzten Jahren vor Corona mit irgendwas zwischen 7,x-8,x in die Justiz eingestiegen, dann kannst Du einen Wechsel vergessen. Inwieweit eine Anrechnung Deiner Zeiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfolgen kann, weiß ich allerdings nicht.
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Justizdienst NRW: Wechsel in Fachgerichtsbarkeit - von Gast - 31.03.2021, 13:14
RE: Justizdienst NRW: Wechsel in Fachgerichtsbarkeit - von Gast - 31.03.2021, 14:11
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