09.03.2019, 23:32
Nein, die sind ohne Aufsicht.
09.03.2019, 23:48
Die Stationsnoten sind bei uns völlig zufällig, ebenso wie die AG-Klausuren. Manche geben examensnah im Schnitt 5 Punkte, andere dafür schon alleine für die Anwesenheit 10.
10.03.2019, 08:43
Ihr Lieben,
wieviel wiegt der bisherige Lebenslauf bei relativ knapper Erfüllung der Notenmindeststandards (also befriedigend in beiden) also v. a. im möglicherweise negativen Sinne?
Bin durchs erste Examen durchgefallen und habe anschließend lange gebraucht, bis ich mich getraut haben, den zweiten Versuch zu schreiben, sprich: bin jetzt Anfang 30 und habe nichts außer der beiden Staatsexamina!
AG- und Stationszeugnisse sind top, aber nicht aufs Richteramt ausgerichtet, leider in der Zivilrichterstation auch mit 9 Punkten schlechtestes Zeugnis :-(
Freue mich auf Meinungen!
wieviel wiegt der bisherige Lebenslauf bei relativ knapper Erfüllung der Notenmindeststandards (also befriedigend in beiden) also v. a. im möglicherweise negativen Sinne?
Bin durchs erste Examen durchgefallen und habe anschließend lange gebraucht, bis ich mich getraut haben, den zweiten Versuch zu schreiben, sprich: bin jetzt Anfang 30 und habe nichts außer der beiden Staatsexamina!
AG- und Stationszeugnisse sind top, aber nicht aufs Richteramt ausgerichtet, leider in der Zivilrichterstation auch mit 9 Punkten schlechtestes Zeugnis :-(
Freue mich auf Meinungen!
10.03.2019, 09:05
(10.03.2019, 08:43)GastGast schrieb: Ihr Lieben,
wieviel wiegt der bisherige Lebenslauf bei relativ knapper Erfüllung der Notenmindeststandards (also befriedigend in beiden) also v. a. im möglicherweise negativen Sinne?
Bin durchs erste Examen durchgefallen und habe anschließend lange gebraucht, bis ich mich getraut haben, den zweiten Versuch zu schreiben, sprich: bin jetzt Anfang 30 und habe nichts außer der beiden Staatsexamina!
AG- und Stationszeugnisse sind top, aber nicht aufs Richteramt ausgerichtet, leider in der Zivilrichterstation auch mit 9 Punkten schlechtestes Zeugnis :-(
Freue mich auf Meinungen!
Der Bereich Befriedigend ist weit, also ein bisschen genauer müsste es schon sein. Genauso bei der Frage, was du unter "Top-Zeugnissen" verstehst.
10.03.2019, 09:12
8,5 in beiden,
Zeugnisse, bis auf das 9er, 10-14 (die meisten 13,14)...
Zeugnisse, bis auf das 9er, 10-14 (die meisten 13,14)...
10.03.2019, 09:16
(10.03.2019, 08:43)Die GastGast schrieb: Ihr Lieben,
wieviel wiegt der bisherige Lebenslauf bei relativ knapper Erfüllung der Notenmindeststandards (also befriedigend in beiden) also v. a. im möglicherweise negativen Sinne?
Bin durchs erste Examen durchgefallen und habe anschließend lange gebraucht, bis ich mich getraut haben, den zweiten Versuch zu schreiben, sprich: bin jetzt Anfang 30 und habe nichts außer der beiden Staatsexamina!
AG- und Stationszeugnisse sind top, aber nicht aufs Richteramt ausgerichtet, leider in der Zivilrichterstation auch mit 9 Punkten schlechtestes Zeugnis :-(
Freue mich auf Meinungen!
Wiegt denke ich schwer, da die Mindeststandards ja nach wie vor Doppelprädikat bzw Prädikat im Zweiten sind.
Die Öffnung in die Unteren Noten-Regionen ist nur möglich, wenn man andere Qualifikationen aufweist, die für eine Eignung sprechen -ohne die Mindestnote zu erfüllen (Sinngemäß die Öffnungsklausel im Erlass in NRW).
Also keine Luftschlösser bauen, sondern nen soliden Start als RA oder Im ÖFfentlichen Dienst (Behörde) hinlegen.
10.03.2019, 09:30
(10.03.2019, 09:12)GastGast schrieb: 8,5 in beiden,
Zeugnisse, bis auf das 9er, 10-14 (die meisten 13,14)...
Ich teile die Auffassung des Kommentars über mir nicht. Mit 2x 8,5 erfüllst du in einigen Bundesländern die Kriterien. Ganz konkret weiß ich das für Hessen und RLP. Ich würde mich auf jeden Fall bewerben. Natürlich gibt’s keine Garantie, dass es klappt, aber ein Luftschloss ist das sicher auch nicht. Dazu kommt, dass Anfang 30 jetzt auch nicht extrem spät ist für den Zeitpunkt der Bewerbung.
10.03.2019, 09:35
[quote pid='22065' dateline='1552202195']
Wiegt denke ich schwer, da die Mindeststandards ja nach wie vor Doppelprädikat bzw Prädikat im Zweiten sind.
Die Öffnung in die Unteren Noten-Regionen ist nur möglich, wenn man andere Qualifikationen aufweist, die für eine Eignung sprechen -ohne die Mindestnote zu erfüllen (Sinngemäß die Öffnungsklausel im Erlass in NRW).
Also keine Luftschlösser bauen, sondern nen soliden Start als RA oder Im ÖFfentlichen Dienst (Behörde) hinlegen.
Welches Bundesland verlangt denn noch ein Doppelprädikat oder auch nur eines? Fast überall hat man mit 2x8 Chancen. Ausgenommen vielleicht Hamburg und Saarland.
[/quote]
(10.03.2019, 08:43)Die GastGast schrieb: Ihr Lieben,
wieviel wiegt der bisherige Lebenslauf bei relativ knapper Erfüllung der Notenmindeststandards (also befriedigend in beiden) also v. a. im möglicherweise negativen Sinne?
Bin durchs erste Examen durchgefallen und habe anschließend lange gebraucht, bis ich mich getraut haben, den zweiten Versuch zu schreiben, sprich: bin jetzt Anfang 30 und habe nichts außer der beiden Staatsexamina!
AG- und Stationszeugnisse sind top, aber nicht aufs Richteramt ausgerichtet, leider in der Zivilrichterstation auch mit 9 Punkten schlechtestes Zeugnis :-(
Freue mich auf Meinungen!
Wiegt denke ich schwer, da die Mindeststandards ja nach wie vor Doppelprädikat bzw Prädikat im Zweiten sind.
Die Öffnung in die Unteren Noten-Regionen ist nur möglich, wenn man andere Qualifikationen aufweist, die für eine Eignung sprechen -ohne die Mindestnote zu erfüllen (Sinngemäß die Öffnungsklausel im Erlass in NRW).
Also keine Luftschlösser bauen, sondern nen soliden Start als RA oder Im ÖFfentlichen Dienst (Behörde) hinlegen.
Welches Bundesland verlangt denn noch ein Doppelprädikat oder auch nur eines? Fast überall hat man mit 2x8 Chancen. Ausgenommen vielleicht Hamburg und Saarland.
[/quote]
10.03.2019, 09:52
Aber gar (!) nichts gemacht bisher und möglicherweise Versagensängste nach dem ersten Versuch?
Sieht man das fürs Richteramt gerne?
Sieht man das fürs Richteramt gerne?
10.03.2019, 09:56
[quote pid='22068' dateline='1552203305']
[quote pid='22065' dateline='1552202195']
Wiegt denke ich schwer, da die Mindeststandards ja nach wie vor Doppelprädikat bzw Prädikat im Zweiten sind.
Die Öffnung in die Unteren Noten-Regionen ist nur möglich, wenn man andere Qualifikationen aufweist, die für eine Eignung sprechen -ohne die Mindestnote zu erfüllen (Sinngemäß die Öffnungsklausel im Erlass in NRW).
Also keine Luftschlösser bauen, sondern nen soliden Start als RA oder Im ÖFfentlichen Dienst (Behörde) hinlegen.
Welches Bundesland verlangt denn noch ein Doppelprädikat oder auch nur eines? Fast überall hat man mit 2x8 Chancen. Ausgenommen vielleicht Hamburg und Saarland.
[/quote]
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Ja sag ich doch, Chancen hat man obwohl man nicht die Notenvoraussetzungen nicht erfüllt:
Es können sich alle Referendare mit einem VB im 2. Examen bewerben. Darüber hinaus können sich alle bewerben, die im zweiten Examen zwar weniger als 9,0 Punkte aber mehr als 7,76 Punkte erreicht haben und sich darüber hinaus durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Als Beispiele dafür werden genannt: die Leistungen im Abitur, im Studium, im ersten Examen, in der Referendarszeit liegen deutlich über der Note des zweiten Examens oder andere besondere Fähigkeiten und Leistungen, welche die Persönlichkeit eines Richters positiv prägen.
[quote pid='22065' dateline='1552202195']
(10.03.2019, 08:43)Die GastGast schrieb: Ihr Lieben,
wieviel wiegt der bisherige Lebenslauf bei relativ knapper Erfüllung der Notenmindeststandards (also befriedigend in beiden) also v. a. im möglicherweise negativen Sinne?
Bin durchs erste Examen durchgefallen und habe anschließend lange gebraucht, bis ich mich getraut haben, den zweiten Versuch zu schreiben, sprich: bin jetzt Anfang 30 und habe nichts außer der beiden Staatsexamina!
AG- und Stationszeugnisse sind top, aber nicht aufs Richteramt ausgerichtet, leider in der Zivilrichterstation auch mit 9 Punkten schlechtestes Zeugnis :-(
Freue mich auf Meinungen!
Wiegt denke ich schwer, da die Mindeststandards ja nach wie vor Doppelprädikat bzw Prädikat im Zweiten sind.
Die Öffnung in die Unteren Noten-Regionen ist nur möglich, wenn man andere Qualifikationen aufweist, die für eine Eignung sprechen -ohne die Mindestnote zu erfüllen (Sinngemäß die Öffnungsklausel im Erlass in NRW).
Also keine Luftschlösser bauen, sondern nen soliden Start als RA oder Im ÖFfentlichen Dienst (Behörde) hinlegen.
Welches Bundesland verlangt denn noch ein Doppelprädikat oder auch nur eines? Fast überall hat man mit 2x8 Chancen. Ausgenommen vielleicht Hamburg und Saarland.
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Ja sag ich doch, Chancen hat man obwohl man nicht die Notenvoraussetzungen nicht erfüllt:
Es können sich alle Referendare mit einem VB im 2. Examen bewerben. Darüber hinaus können sich alle bewerben, die im zweiten Examen zwar weniger als 9,0 Punkte aber mehr als 7,76 Punkte erreicht haben und sich darüber hinaus durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Als Beispiele dafür werden genannt: die Leistungen im Abitur, im Studium, im ersten Examen, in der Referendarszeit liegen deutlich über der Note des zweiten Examens oder andere besondere Fähigkeiten und Leistungen, welche die Persönlichkeit eines Richters positiv prägen.