09.03.2019, 10:46
(09.03.2019, 09:06)Gast Nds schrieb: Ich habe mit 7,7 in Niedersachsen aus allen drei OLG-Bezirken eine Absage bekommen. Habe allerdings auch nichts vorzuweisen, mit dem ich ausgleichen kann, dass ich keine 8 habe (insbesondere kein tolles erstes Examen).
Wie lange ist das her?
Hast du auf gar keine Qualitäten hingewiesen?
09.03.2019, 14:10
(09.03.2019, 10:46)Gast 11 schrieb:(09.03.2019, 09:06)Gast Nds schrieb: Ich habe mit 7,7 in Niedersachsen aus allen drei OLG-Bezirken eine Absage bekommen. Habe allerdings auch nichts vorzuweisen, mit dem ich ausgleichen kann, dass ich keine 8 habe (insbesondere kein tolles erstes Examen).
Wie lange ist das her?
Hast du auf gar keine Qualitäten hingewiesen?
Ich glaube, hier redet man sich die fehlende Punktangabe für die Ausnahmeregelung zu oft schön. Im Merkblatt heißt es:
„Mindestvoraussetzung für die Einladung zum Einstellungsinterview sind 8 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können auch Bewerberinnen und Bewerber, die im zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit.“
Mindestvoraussetzung sind grds. 8 Punkte, auch wenn ausnahmsweise – bei Vorliegen besonderer positiver Merkmale – davon abgewichen werden darf. Aber Ausnahmen kennzeichnen sich dadurch, dass man üblicherweise selten von ihnen Gebrauch macht. Zwar macht die Homepage keine näheren Angaben zu den „Ausnahmen“, insbesondere den besonderen Leistungen im Ref., aber so maßgeblich können die Punkte dort kaum sein. Selbst wenn z.B. konstant 12 Punkte in jeder Station recht selten sein dürften. Jemand aus meinem Jahrgang der im 2.Examen ein „gut“ erreicht hat, hatte max. 11 Punkte und das auch nicht in jeder Station, sondern tw. nur einstellig (9 Punkte). Man schaut da schon, dass man nicht kontinuierlich Kandidaten unter 8 Punkten einlädt.
Meine beste Freundin hat es mit zweimal knapp 7,5 Punkten übrigens nicht geschafft. Sie bringt eine erfolgreiche Promotion, drei Jahre Berufserfahrung in renommierter Kanzlei, Lehrtätigkeit mit Veröffentlichung (nicht nur wiss.Mit, sondern Lehrauftrag in den letzten Jahren) an Uni sowie mehrjährige ehrenamtliche Tätigkeit mit. Gab im Februar – zeitversetzt- trotzdem Absagen von allen drei OLGs. Ich glaube nicht, dass es daran lag, dass sie in zwei Stationen nur 9 Punkte hatte.
09.03.2019, 14:20
(09.03.2019, 14:10)Gast X schrieb:(09.03.2019, 10:46)Gast 11 schrieb:(09.03.2019, 09:06)Gast Nds schrieb: Ich habe mit 7,7 in Niedersachsen aus allen drei OLG-Bezirken eine Absage bekommen. Habe allerdings auch nichts vorzuweisen, mit dem ich ausgleichen kann, dass ich keine 8 habe (insbesondere kein tolles erstes Examen).
Wie lange ist das her?
Hast du auf gar keine Qualitäten hingewiesen?
Ich glaube, hier redet man sich die fehlende Punktangabe für die Ausnahmeregelung zu oft schön. Im Merkblatt heißt es:
„Mindestvoraussetzung für die Einladung zum Einstellungsinterview sind 8 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können auch Bewerberinnen und Bewerber, die im zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit.“
Mindestvoraussetzung sind grds. 8 Punkte, auch wenn ausnahmsweise – bei Vorliegen besonderer positiver Merkmale – davon abgewichen werden darf. Aber Ausnahmen kennzeichnen sich dadurch, dass man üblicherweise selten von ihnen Gebrauch macht. Zwar macht die Homepage keine näheren Angaben zu den „Ausnahmen“, insbesondere den besonderen Leistungen im Ref., aber so maßgeblich können die Punkte dort kaum sein. Selbst wenn z.B. konstant 12 Punkte in jeder Station recht selten sein dürften. Jemand aus meinem Jahrgang der im 2.Examen ein „gut“ erreicht hat, hatte max. 11 Punkte und das auch nicht in jeder Station, sondern tw. nur einstellig (9 Punkte). Man schaut da schon, dass man nicht kontinuierlich Kandidaten unter 8 Punkten einlädt.
Meine beste Freundin hat es mit zweimal knapp 7,5 Punkten übrigens nicht geschafft. Sie bringt eine erfolgreiche Promotion, drei Jahre Berufserfahrung in renommierter Kanzlei, Lehrtätigkeit mit Veröffentlichung (nicht nur wiss.Mit, sondern Lehrauftrag in den letzten Jahren) an Uni sowie mehrjährige ehrenamtliche Tätigkeit mit. Gab im Februar – zeitversetzt- trotzdem Absagen von allen drei OLGs. Ich glaube nicht, dass es daran lag, dass sie in zwei Stationen nur 9 Punkte hatte.
Konstant 12 beim Ausbilder finde ich jetzt nicht so viel - da werden ja auch gerne mal 15 Punkte vergeben. In der AG sind konstant 12 natürlich überragend.
Ich denke auch, dass es die Ausnahme ist, mit unter 8 eingeladen zu werden. Wann hatte deine beste Freundin sich denn beworben? Vor kurzem?
Ich dachte halt, dass es in NDS vllt so läuft wie in NRW. Dort wird von der Ausnahmeregelung sehr viel Gebrauch gemacht. Da reicht ungelogen ein gutes Abi, um „besondere Qualifikationen“ zu begründen. Zwei Freunde sind dort mit 7,8 eingeladen worden. Aber mit 7,5 hat man in NRW ja keine Chance, da unter 7,76.
09.03.2019, 14:21
Sorry, steht ja da, dass es im Februar war.
09.03.2019, 14:31
Naja also normalerweise wird man (sofern man die formalen Voraussetzungen erfüllt und grds. in Frage kommt) auf die Warteliste gesetzt. So kenne ich das aus NDS.
Dass deine beste Freundin abgelehnt wurde, wird dann vielleicht nicht gerade an den Examen liegen. Promotion bringt für die Justiz 0,0. Und Berufserfahrung als Anwältin etc legen manche eher negativ als positiv aus (Wieso nicht direkt in die Justiz?).
Dass deine beste Freundin abgelehnt wurde, wird dann vielleicht nicht gerade an den Examen liegen. Promotion bringt für die Justiz 0,0. Und Berufserfahrung als Anwältin etc legen manche eher negativ als positiv aus (Wieso nicht direkt in die Justiz?).
09.03.2019, 14:35
Ich denke nicht, dass die Ausnahme ein „Schönreden“ ist. Teilweise wurde hier schon davon berichtet, dass Personen mit teilweise unter 7,5 Punkten eingestellt wurden. Da macht man sich natürlich Hoffnung. Welchen Grund sollten die Schreiber haben diesbezüglich zu lügen?
Klar ist es komisch, dass deine beste Freundin nicht genommen wurde, wenn man einige Posts hier ließt aber vielleicht haben ihr auch die drei Jahre Anwaltstätigkeit das Genick gebrochen?!
Klar ist es komisch, dass deine beste Freundin nicht genommen wurde, wenn man einige Posts hier ließt aber vielleicht haben ihr auch die drei Jahre Anwaltstätigkeit das Genick gebrochen?!
09.03.2019, 15:08
(09.03.2019, 14:31)Gast!! schrieb: Naja also normalerweise wird man (sofern man die formalen Voraussetzungen erfüllt und grds. in Frage kommt) auf die Warteliste gesetzt. So kenne ich das aus NDS.
Dass deine beste Freundin abgelehnt wurde, wird dann vielleicht nicht gerade an den Examen liegen. Promotion bringt für die Justiz 0,0. Und Berufserfahrung als Anwältin etc legen manche eher negativ als positiv aus (Wieso nicht direkt in die Justiz?).
Vor 3-4 Jahren waren die Chancen noch geringer als jetzt. Man kann sich gewisse Mühen auch sparen, wenn es ganz aussichtslos ist. Da stand bzw. hat man uns gesagt, dass es mind. 8 Punkte sein müssen. Da wirkt es dann eher unkundig und peinlich, sich zu bewerben.
Wenn im Übrigen explizit auf das Abstellen von wissenschaftlichen Leistungen hingewiesen wird, ist wohl davon auszugehen, dass eine Promotion was zählt. Auch wenn, anders als in manchen Bundesländern die Promotion nicht explizit erwähnt wird. Viel wissenschaftlicher als Diss. und Aufsätze geht nun nicht. Ich würde das schon deutlich stärker gewichten als ein paar Stationsnoten, die bei ihr im Übrigen auch ganz ordentlich waren. Außerdem hatte man uns damals noch gesagt, dass man sich darum nicht zu viele Gedanken machen soll, weil die primär Würfeln seien und das den Entscheidern natürlich auch bekannt ist. Das mag bei konstant 4-6 Punkten in allen Bereichen anders sein, aber das hat wohl noch niemand erlebt, dass es das gibt.
Eine Referendarskollegin von mir hatte in Niedersachsen übrigens erst als Anwältin gearbeitet und sich dann nach einem Jahr als StA beworben. War kein Problem, sie hatte aber knapp über 8 Punkte. Man hatte uns damals aber ohnehin gesagt, dass Berufserfahrung nicht "schädlich" ist.
Da meine Freundin nicht weiß, woran es lag, weiß ich es erst recht nicht. Aber der Drops ist nun eben gelutscht.
Mag auch sein, dass es anderen mit ähnlichen Noten zufällig besser ergeht. Aber sie brachte eben schon recht viel Zusatz mit und hatte daher gewisse Hoffnungen. Da sich ja hier auch viele aus dem Notenspektrum Hoffnungen machen und sich ggf. nur auf Stationszeugnisse stützen möchten, ohne „mehr“ mitzubringen und ihr Fall aktuell ist, habe ich es eben hier geschrieben, um die Hoffnungen etwas zu dämpfen. Ist nicht böse gemeint, aber die Enttäuschung ist dann vielleicht nicht so groß, wenn es nicht klappt. Außerdem wurde ja um Erfahrungsberichte gebeten.
09.03.2019, 15:18
Ich bin dir dankbar für den Erfahrungsbericht. Die Hoffnung war sowieso nicht sehr groß aber man klammert sich an jeden Strohhalm.
Vielleicht ist auch bei der Justiz ein bisschen Willkür dabei. Im öffentlichen Dienst sind es ja auch immer ganz objektive Kriterien und bei vielen Stellen steht der Kandidat schon fest.
Vielleicht ist auch bei der Justiz ein bisschen Willkür dabei. Im öffentlichen Dienst sind es ja auch immer ganz objektive Kriterien und bei vielen Stellen steht der Kandidat schon fest.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
09.03.2019, 22:46
Hallo, da ich es jetzt schon wiederholt gelesen habe. Wie ergeben sich denn Eure AG-Noten? In Bayern sind die nämlich ein großer Witz. Die ergeben sich hier fast ausschließlich nach den Klausurnoten und da haben viele mit Musterlösungen geschrieben und dann ihre 12 Punkte abgeholt. Die Zeugnisse von den Ausbildern hingegen sind durchaus anspruchsvoll. Schönen Abend!
09.03.2019, 23:09
(09.03.2019, 22:46)Bayern schrieb: Hallo, da ich es jetzt schon wiederholt gelesen habe. Wie ergeben sich denn Eure AG-Noten? In Bayern sind die nämlich ein großer Witz. Die ergeben sich hier fast ausschließlich nach den Klausurnoten und da haben viele mit Musterlösungen geschrieben und dann ihre 12 Punkte abgeholt. Die Zeugnisse von den Ausbildern hingegen sind durchaus anspruchsvoll. Schönen Abend!
Schreibt ihr die Klausuren in Bayern nicht unter Aufsicht bzw. Klausurbedingungen?