23.01.2019, 18:52
(23.01.2019, 15:03)Gast-NRW schrieb: Hallo!
Bin gerade im Bewerbungsverfahren in NRW - habt ihr Tipps, wie lang der handgeschriebene, ausformulierte Lebenslauf sein darf? Habe da jetzt ca. 5,6 handgeschriebene Seiten, weil ja auch ein Foto drauf muss und ich eine große Handschrift habe.
1. da muss kein Foto drauf
2. mir wurde in Köln gesagt, 4 seien angemessen, gerne darunter, es stehe mir aber frei
23.01.2019, 19:58
[quote pid='20553' dateline='1548109088']
Du hast dich mit dem Dossier vorbereitet, bist aber nicht in der Lage, die Vorschrift über die Einordnung der Erfahrungsstufen zu googeln? (was dir in NRW übrigens zeitnah mitgeteilt wird)?
Klingt für mich so, als wolltest du eher Werbung loswerden.
[/quote]
Ihm ne, ich fand das Dossier einfach gut und hier wurde ja nach Tipps gefragt. da habe ich gesagt, was ich hilfreich fand.
Tatsächlich konnte ich meine Frage nicht mittels Internetrecherche lösen. In den Vorschriften (etwa § 33 NBesG) steht zwar dass bestimmte Tätigkeiten auf die Erfahrungsstufen angerechnet werden (und man somit früher verbeamtet wird), da steht aber nicht, ob sich das auch auf die Eingangsbesoldung auswirkt und ob das "automatisch" passiert oder ich nun irgendwas beachten muss (Antrag stellen echt.).
Trotzdem danke für deine Rückmeldung zu meinem Post.
(21.01.2019, 22:32)Anwaltswechsler schrieb: Hat jemand Erfahrungen mit der Anrechnung von Berufserfahrung? Gibt es da etwas zu beachten? Kann man damit auf einer höheren Erfahrungsstufe einsteigen, oder fängt man auch nach 5 Jahren Anwaltstätigkeit auf R1 Studie 1 an?
Ich kann euch übrigens für die Vorbereitung wärmstens dieses Dossier zur Richtereinstellung empfehlen. Ähnlich wie die Prüfungsprotokolle für die Mündlichen, gibt es einen sehr guten Eindruck zu dem, was auf einen beim Gespräch wartet (und man kennt viele Fragen bereits aus dem Dossier, sodass man sich gut vorbereiten kann).
Du hast dich mit dem Dossier vorbereitet, bist aber nicht in der Lage, die Vorschrift über die Einordnung der Erfahrungsstufen zu googeln? (was dir in NRW übrigens zeitnah mitgeteilt wird)?
Klingt für mich so, als wolltest du eher Werbung loswerden.
[/quote]
Ihm ne, ich fand das Dossier einfach gut und hier wurde ja nach Tipps gefragt. da habe ich gesagt, was ich hilfreich fand.
Tatsächlich konnte ich meine Frage nicht mittels Internetrecherche lösen. In den Vorschriften (etwa § 33 NBesG) steht zwar dass bestimmte Tätigkeiten auf die Erfahrungsstufen angerechnet werden (und man somit früher verbeamtet wird), da steht aber nicht, ob sich das auch auf die Eingangsbesoldung auswirkt und ob das "automatisch" passiert oder ich nun irgendwas beachten muss (Antrag stellen echt.).
Trotzdem danke für deine Rückmeldung zu meinem Post.
23.01.2019, 21:01
[quote pid='20635' dateline='1548262356']
1. da muss kein Foto drauf
2. mir wurde in Köln gesagt, 4 seien angemessen, gerne darunter, es stehe mir aber frei
[/quote]
Vielen Dank!
Bei mir wurde explizit ein Foto angefordert.
(23.01.2019, 15:03)Gast-NRW schrieb: Hallo!
Bin gerade im Bewerbungsverfahren in NRW - habt ihr Tipps, wie lang der handgeschriebene, ausformulierte Lebenslauf sein darf? Habe da jetzt ca. 5,6 handgeschriebene Seiten, weil ja auch ein Foto drauf muss und ich eine große Handschrift habe.
1. da muss kein Foto drauf
2. mir wurde in Köln gesagt, 4 seien angemessen, gerne darunter, es stehe mir aber frei
[/quote]
Vielen Dank!
Bei mir wurde explizit ein Foto angefordert.
26.01.2019, 01:37
(23.01.2019, 12:24)Nds schrieb: Hallo, hat jemand von euch Erfahrungen, wie lang man in Niedersachsen nach Bewerbung auf eine Rückmeldung warten muss?
Aus Oldenburg und Braunschweig hab ich innerhalb von 2-3 Wochen eine Absage bekommen. Aus Celle hab ich monatelang nichts gehört und dann nachgefragt.
26.01.2019, 02:01
(26.01.2019, 01:37)NDS schrieb:(23.01.2019, 12:24)Nds schrieb: Hallo, hat jemand von euch Erfahrungen, wie lang man in Niedersachsen nach Bewerbung auf eine Rückmeldung warten muss?
Aus Oldenburg und Braunschweig hab ich innerhalb von 2-3 Wochen eine Absage bekommen. Aus Celle hab ich monatelang nichts gehört und dann nachgefragt.
Mit welchen Noten wurdest du abgelehnt, wenn ich fragen darf?
29.01.2019, 10:48
Hi Leute,
nach etwa fünf Jahren in der GK habe ich nun für mich beschlossen in die Justiz wechseln zu wollen. In Betracht kommen für mich SWH und HH. Neben der Berufserfahrung bringe ich zwei einstellige VB und Auslandserfahrung mit. Wie denkt ihr stehen aktuell die Chancen damit berücksichtigt zu werden?
nach etwa fünf Jahren in der GK habe ich nun für mich beschlossen in die Justiz wechseln zu wollen. In Betracht kommen für mich SWH und HH. Neben der Berufserfahrung bringe ich zwei einstellige VB und Auslandserfahrung mit. Wie denkt ihr stehen aktuell die Chancen damit berücksichtigt zu werden?
29.01.2019, 16:08
Hallo zusammen,
ich möchte mich als Richterin in Niedersachsen und Bremen bewerben. Ich weiß dass ich in beiden recht gute Chancen habe, weil ich gute Noten habe und beide Bundesländer zur Zeit stark suchen(habe mich den Personalern telefoniert- Bremen, weil so viele Richterinnen jetzt in Mutterschutz gehen und Niedersachsen ja, weil sie generell aufstocken).
Habt ihr Hinweise, wie es mit dem Unterschied der Arbeitsbelastung in den beiden Bundesländern aussieht? Und was sonst so für oder gegen das eine und das andere spricht?
ich möchte mich als Richterin in Niedersachsen und Bremen bewerben. Ich weiß dass ich in beiden recht gute Chancen habe, weil ich gute Noten habe und beide Bundesländer zur Zeit stark suchen(habe mich den Personalern telefoniert- Bremen, weil so viele Richterinnen jetzt in Mutterschutz gehen und Niedersachsen ja, weil sie generell aufstocken).
Habt ihr Hinweise, wie es mit dem Unterschied der Arbeitsbelastung in den beiden Bundesländern aussieht? Und was sonst so für oder gegen das eine und das andere spricht?
29.01.2019, 17:23
@Juristin123: Für Bremen würde sprechen, dass Du dort nicht allzu große örtliche Flexibilität aufbringen müsstest. Selbst wenn Du dort vielleicht etwas mehr arbeiten solltest (was ich nicht beurteilen kann) sollte diese räumliche Nähe doch eine Menge wert sein. Was hast Du denn für Noten, dass Du dir deiner Einstellung so sicher bist?
29.01.2019, 17:32
(29.01.2019, 10:48)Der echte Norden schrieb: Hi Leute,
nach etwa fünf Jahren in der GK habe ich nun für mich beschlossen in die Justiz wechseln zu wollen. In Betracht kommen für mich SWH und HH. Neben der Berufserfahrung bringe ich zwei einstellige VB und Auslandserfahrung mit. Wie denkt ihr stehen aktuell die Chancen damit berücksichtigt zu werden?
Ruf doch einfach da an, die geben gerne Auskunft...
Den einzigen Negativpunkt, den ich sehe, sind die fünf Jahre GK-Erfahrung. Manche Einstellungsbehörden finden das gut, wieder andere werden dich fragen, warum du fünf Jahre gewartet hast (zwei könnte man ja noch als Ausprobieren abtun, fünf klingen nach Überzeugungstäter). Da solltest du auf jeden Fall eine überzeugende Antwort parat haben.
29.01.2019, 17:43
[quote pid='20843' dateline='1548775929']
Ruf doch einfach da an, die geben gerne Auskunft...
Den einzigen Negativpunkt, den ich sehe, sind die fünf Jahre GK-Erfahrung. Manche Einstellungsbehörden finden das gut, wieder andere werden dich fragen, warum du fünf Jahre gewartet hast (zwei könnte man ja noch als Ausprobieren abtun, fünf klingen nach Überzeugungstäter). Da solltest du auf jeden Fall eine überzeugende Antwort parat haben.
[/quote]
Stimmt, die Berufserfahrung könnte man in der Tat auch negativ werten. Allerdings würde sich ein Überzeugungstäter wohl kaum bewerben oder? Ich gehe aber auch davon aus, dass man eine plausible Erklärung von mir erwartet. Was denkst Du wollen die hören? Der Wahrheit am nächsten kommt, dass ich bereits gerne nach dem Ref zum Staat gegangen wäre. Allerdings war ich nach dem 2. Staatsex noch nicht so gesettelt, dass ich mich mit einem Job auf einen Ort festelegen wollte. Das ist jetzt anders...ich empfinde mich ehrlich gesagt eher als Überzeugungstäter in Richtung Justiz...
(29.01.2019, 10:48)Der echte Norden schrieb: Hi Leute,
nach etwa fünf Jahren in der GK habe ich nun für mich beschlossen in die Justiz wechseln zu wollen. In Betracht kommen für mich SWH und HH. Neben der Berufserfahrung bringe ich zwei einstellige VB und Auslandserfahrung mit. Wie denkt ihr stehen aktuell die Chancen damit berücksichtigt zu werden?
Ruf doch einfach da an, die geben gerne Auskunft...
Den einzigen Negativpunkt, den ich sehe, sind die fünf Jahre GK-Erfahrung. Manche Einstellungsbehörden finden das gut, wieder andere werden dich fragen, warum du fünf Jahre gewartet hast (zwei könnte man ja noch als Ausprobieren abtun, fünf klingen nach Überzeugungstäter). Da solltest du auf jeden Fall eine überzeugende Antwort parat haben.
[/quote]
Stimmt, die Berufserfahrung könnte man in der Tat auch negativ werten. Allerdings würde sich ein Überzeugungstäter wohl kaum bewerben oder? Ich gehe aber auch davon aus, dass man eine plausible Erklärung von mir erwartet. Was denkst Du wollen die hören? Der Wahrheit am nächsten kommt, dass ich bereits gerne nach dem Ref zum Staat gegangen wäre. Allerdings war ich nach dem 2. Staatsex noch nicht so gesettelt, dass ich mich mit einem Job auf einen Ort festelegen wollte. Das ist jetzt anders...ich empfinde mich ehrlich gesagt eher als Überzeugungstäter in Richtung Justiz...